M
mse2k
Hey,
möchte Euch einen kleinen Tip geben zum Thema Bußgeld und Punkte.
Mich hat es vor kurzem auf einer Autobahn (A71) erwischt.
Zum Geschehen:
Ich bin in einer 80ziger Zone "angeblich" 124km/h gefahren. Beweismittel ist/war ein Video. Sprich die sind wohl hinter mit her gefahren. Nach meinem besten Gewissen habe ich den Bußgeldbescheid meinem Anwalt weiter geleitet und Ihm mit der Sache beauftragt in Einspruch zu gehen. (Streitwert 63EUR und 1 Punkt) worum es mir aber nicht ging. (kann man ruhig machen, wenn mal eine Verkehrs-Rechtsschutzvers. hat)
Zumindest hat dieser erst einmal anwaltliche Akteneinsicht gewünscht welche er auch bekommen hat. In der zweiten Instanz hat er sämtliche Eichberichte verlangt wo festgehalten ist, ob dass Gerät auch richtig funktioniert. In der Dritten und auch letzten Instanz verlangt er eine schriftliche Einweisung des Kollegen, welcher in dem Auto saß und das Gerät bedient hat. Hier endete der Streit. Dies konnte nicht nachgewiesen werden und wurde somit eingestellt.
Er hätte noch ein Ass im Ärmel gehabt. Da auf dem Bescheid nur EIN Zeuge stand, fragte er sich, wie kann eine Person das Gerät bedienen und gleichzeitig sich auf das fahren konzentrieren.
Nach deutschem Gesetzt ist es im übrigen so geregelt, wird man gefilmt muss dem beschuldigtem umgehend das Beweisvideo vorgeführt werden. Dies geschah nicht bei mir.
möchte Euch einen kleinen Tip geben zum Thema Bußgeld und Punkte.
Mich hat es vor kurzem auf einer Autobahn (A71) erwischt.
Zum Geschehen:
Ich bin in einer 80ziger Zone "angeblich" 124km/h gefahren. Beweismittel ist/war ein Video. Sprich die sind wohl hinter mit her gefahren. Nach meinem besten Gewissen habe ich den Bußgeldbescheid meinem Anwalt weiter geleitet und Ihm mit der Sache beauftragt in Einspruch zu gehen. (Streitwert 63EUR und 1 Punkt) worum es mir aber nicht ging. (kann man ruhig machen, wenn mal eine Verkehrs-Rechtsschutzvers. hat)
Zumindest hat dieser erst einmal anwaltliche Akteneinsicht gewünscht welche er auch bekommen hat. In der zweiten Instanz hat er sämtliche Eichberichte verlangt wo festgehalten ist, ob dass Gerät auch richtig funktioniert. In der Dritten und auch letzten Instanz verlangt er eine schriftliche Einweisung des Kollegen, welcher in dem Auto saß und das Gerät bedient hat. Hier endete der Streit. Dies konnte nicht nachgewiesen werden und wurde somit eingestellt.
Er hätte noch ein Ass im Ärmel gehabt. Da auf dem Bescheid nur EIN Zeuge stand, fragte er sich, wie kann eine Person das Gerät bedienen und gleichzeitig sich auf das fahren konzentrieren.
Nach deutschem Gesetzt ist es im übrigen so geregelt, wird man gefilmt muss dem beschuldigtem umgehend das Beweisvideo vorgeführt werden. Dies geschah nicht bei mir.

