Ich spreche jetzt mal für meine Hochschule, kann und wird im Detail an anderen Hochschulen anders geregelt sein!
1. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Bewerbungssysteme. Bei uns muss neben der Hochschulzugangsberechtigung auch noch ein Vorpraktikum nachgewiesen werden. Ohne Vorpraktikum wird kein Studienplatz vergeben (Zugangsvoraussetzung).
2. Ins Vergabeverfahren kommen alle, die die Zugangsvoraussetzung erfüllen. Bei uns werden in den Bachelor-Studiengängen 90 % der Studienplätze durch das Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Bei diesem Auswahlverfahren indes werden 30 % der Plätze per Durchschnittsnote der HZB vergeben und 70 % per besondere Eignung in Verbindung mit der Durchschnittsnote.
3. Die besondere Eignung sind studien-positive Dinge, die als Bonus auf die Durchschnittsnote gerechnet werden, z. B. spezielle Kenntnisse (aus Leistungskursen bspw.), abgeschlossene Berufsausbildung, Berufstätigekit oder außerschulische Tätigkeiten. Neben diesen allgemeinen Faktoren kann es für die einzelnen Studiengänge noch zusätzliche Faktoren geben. Für Soziale Arbeit ist das bei uns die Tätigkeit von mindestens einem Jahr an/in einem sozialen Brennpunkt.
Über die Eignung entscheidet eine Auswahlkommission.
3. Die restlichen 10 % der Studienplätze werden anhand der Wartezeit vergeben. Bei gleicher Zahl an Wartesemestern entscheidet die Durchschnittsnote, wer zum Zuge kommt.
Sieht im Beispiel wie Folgt aus:
Angenommen, es werden 100 Studienplätze zum WS vergeben, auf die sich 500 Personen bewerben. Dann werden
- 30 % von 90 % nach Note vergeben = 27 Studienplätze
- 70 % von 90 % nach besondere Eignung vergeben = 63 Studienplätze
- 10 % nach Wartezeit vergeben = 10 Studienplätze
Die 27 mit der besten Note (nur die Durchschnittsnote der HZB!!) bekommen direkt einen Studienplatz, ebenso die 10 mit der längsten Wartezeit.
Dieser sind dann "raus" aus dem weiteren Verfahren - für den Rest wird nun die besondere Eignung festgestellt, d. h., es wird geguckt, ob die Voraussetzungen für einen Notenbonus vorliegen. Dann wird ein neues Ranking erstellt und die 63 besten erhalten hier einen Studienplatz.
Verkompliziert wird das ganze noch durch Vorab-Quoten, die vor dem Auswahlverfahren die Zahl vergebbarer Studienplätze beschränkt, z. B. für Härtefälle und Ausländer wird eine bestimtme Zahl an Plätzen reserviert. Ferner werden Studiengänge regelmäßg überbucht, d.h. es werden deutlich mehr Personen zugelassen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, da es immer eine Diskrepanz zwischen den zugelassenen gibt und denen, die sich letztlich einschreiben (Wie bei Fluglinien); hervorgerufen wird dies im Wesentlichen durch Doppelbewerbung der Kandidaten (ein Grund, warum es überhaupt eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) gibt). Dementsprechend gibt es zwar nur 100 Studienplätze, es werden aber sicher 150 Leute oder mehr zugelassen, d.h. auch ohne unter den besten 100 zu sein, gibt es gute Chancen auf eine Zulassung. Alternativ zur Überbuchung (zum Teil auch nach einem Überbuchungsverfahren) wird ein Nachrückverfahren durchgeführt; z. B. werden 10 Studienplätze nicht besetzt, jetzt rücken die entsprechend rangtieferen hoch und bekommen eine zweite Chance; der große Nachteil ist hierbei aber, dass die Bescheide aus einem Nachrückverfahren oftmals sehr spät ankommen (Ich hatte damals noch Ende Oktober einen Platz im Nachrückverfahren bekommen, mich aber schon wo anders eingeschrieben und fast einen Monat Studium hinter mir).
Ein weiterer negativer Faktor: Bildung ist Ländersache. Somit divergieren die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern z. T. sehr stark. Wirklich verlässlich sind da nur eigene Recherchen in den jeweiligen Zulassungs-, Bewerbungs- und Auswahlordnungen der jeweiligen Hochschule & Studiengänge sowie die Landesgesetze über das Hochschulwesen und die Hochschulzulassung.