Dna


  • Darius
  • 1314 Aufrufe 8 Antworten

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  • Hallo,

    ich wollte mal nachfragen, wie lange sich bei einem Menschen eine DNA von einer andern Person nachweisen lässt???? Wollte mal nachfragen, weil im Inet finde ich nicht sowiel über Nachweisdauer von DNAs am menschlichem Körper. Würde mich für jede Hilfe bedanken!!!

    Mfg
    Darius
  • solange das fremdmaterial an dir haftet so lange lässt sich auch daraus dna gewinnen, ganz einfach

    also killen duschen (unter den nägeln schrubben nicht vergessen) und weiter schlafen

    mfg
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    The price of freedom is eternal vigilance!
  • DNA ist ja nahezu auf fast allen biologischen bestandteiles eines Menschens vorhanden sprich Blut, Speichel, Haar bis hin Samen/Scheidenflüssigkeit. Ein Haar kann an deiner Kleidung haften genauso wie Hautschupen.
    Wie schon erwähnt am besten Duschen + schruben :)

    du amateuer Killer :D
  • Naja, jemanden umbringen mog i neda. Des hob i auf jeden Fall nicht vor!!!
    Es geht nämlich darum:
    Ich kenn ein Mädchen (13 Jahre alt) sie hatte vor ca. 1 Monat einen Ex Freund gehabt. Und der hat sie zu Se* gezwungen (des liegt a schon ca. 1 Monat zurück). Und da wollt ich wissen, ob man dan no seine DNA nachweisen kann!!! Er bedroht sie nämlich die ganze Zeit.
  • Naja das könnte schwierig werden, nach einem Monat hat sie sicher schon mehrmals geduscht und unter den Nägeln geschrubbt(zumal sie ein Mädchen ist) ;)

    Denk ma da ist nichts mehr zu machen...evtl. noch mit Zeugenaussagen und nem Gerichtsverfahren...


    mfg saem
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    mfg saem[/size]
  • Darius schrieb:

    Naja, jemanden umbringen mog i neda. Des hob i auf jeden Fall nicht vor!!!
    Es geht nämlich darum:
    Ich kenn ein Mädchen (13 Jahre alt) sie hatte vor ca. 1 Monat einen Ex Freund gehabt. Und der hat sie zu Se* gezwungen (des liegt a schon ca. 1 Monat zurück). Und da wollt ich wissen, ob man dan no seine DNA nachweisen kann!!! Er bedroht sie nämlich die ganze Zeit.


    Falls der Täter über 14 ist, soll sie eine Strafanzeige gegen ihm stellen. Dabei brauchst du keine DNA Proben, da reichen glaubwürdige Aussagen einer 13 jährigen zumeist ;) zudem hat sie sicher das Problem einigen anvertraut somit wärst du Zeuge...!
  • Die DNA ist durch fast nichts zu zerstören (außer durch hochaggressive chemische Prozesse oder hochenergetische Strahlung, also UV-Licht, Röntgenstrahlung u.a.), aber sie verbleibt natürlich nur dann am Ursprungsort, wenn sie nicht fortgewaschen wird.

    DNA-Spuren werden jetzt also wohl keine mehr da sein, es sei denn das Mädchen hat sich seit dem Vorfall nicht mehr gewaschen, was aber nicht der Fall sein wird. Eher das Gegenteil: wegen des Ekels und der Schande, die man danach verspürt, wäscht man sich doch besonders lange und gründlich. DNA-Spuren bringen aber auch nicht unbedingt etwas, weil der Kerl ja auch einfach behaupten könnte, dass sie freiwillig mitgemacht hat. Na ja, man könnte ihn jetzt noch wegen Kindesmissbrauchs drankriegen, weil Sex unter 14 Jahren nicht erlaubt ist, unerheblich ob er jetzt freiwillig oder unfreiwillig ablief, wobei die Strafe natürlich härter ausfällt, wenn es unfreiwillig geschah. Aber eine Anzeige und eine glaubwürdige Aussage gegen ihn reichen. Solch eine Gerichtsverhandlung ist zwar sehr hart, aber da muss man durch, damit das Ungeheuer seine Strafe bekommt.

    Ich spreche bewusst nur von Strafe und nicht von "gerechter Strafe", denn in Deutschland hat noch nie ein Kinderschänder oder Vergewaltiger eine gerechte Strafe bekommen. So sind nun mal unsere Gesetze: wenn es um Geld geht, knallhart; wenn es um die Durchsetzung der Nutzung unserer Flughäfen für die völkerrechtswidrigen Angriffskriege der Amerikaner geht, knallhart; wenn es um die Durchsetzung der Zelebrierung des Jubiläums der deutschen Armee (Bundeswehr dürfte sie jetzt eigentlich nicht mehr heißen), die seit einiger Zeit (zum ersten Mal seit Hitler) wieder im Ausländ tätig ist, geht, knallhart; wenn es um die Durchsetzung rechtsextremer Demonstrationen mit der Begründung des Versammlungsrechts und der Meinungsfreiheit geht, knallhart; wenn ums Auflösen antifaschistischer, Antiatom- und Antikriegs-Demonstrationen mit der Begründung der Staatssicherheit und der öffentlichen Ordnung geht, knallhart; etc. pp. Wenn jedoch Menschenleben oder die körperliche Unversehrtheit einzelner Individuen betroffen sind, kann man das mal nebenbei mit geringen Strafen abhandeln. Aber im Falle des Ungeheuers, das 13-jährige Mädchen zum Sex zwingt, kann man trotzdem noch sagen: besser eine, wenn auch zu milde, Strafe als ganz ungestraft davon zu kommen.
    Makariy Valentin Yakim Balthazar Mikhaylovitch Krishnikov (Makvayazar Kris [Maq'xa])
  • Hmm....ja, das mit der Strafanzeige werden wir machen. Und ein Problem mit dem alter werden wir auch nicht haben, da der Junge 16 ist, und er schon mal wegen was anderes im Gefängnis war (für kurze Zeit). DANKE nochmals für eure Hilfe!!!

    Mfg
    Darius

    @ CsIoli: Kann geschlossen werden!!