Als Verstoss wird genannt "Verstoß gegen das UrheberrechtsG Softwarepiraterie-private Anwendungen"
Bei Softwarepiraterie hört es sich ja fast so an, als wenn ich damit gehandelt hätte.
Es handelt sich aber tatsächlich nur um einzelne CD´s bzw. DVD´s mit Spielen und sonstigen Appz.
Versuchen die mir hier ein Ei auf die Schiene zu nageln?
Und mit welcher Strafe habe ich wohl zu rechnen?
Es handelt sich so um 25 bis 50 CD´s DVD´s wo unter anderem Windows XP, ein paar Adobes usw. drauf sind.
Ein bissl Musi, und auch 1-2 Filme, sowie ein paar Spiele.
P.S. Ist es nicht auch möglich einfach zu behaupten, dass ich zum Zeitpunkt der Beschlagnahme die Originale noch da hatte, aber nicht dannach gefragt wurde.
Wurde nämlich tatsächlich nicht, da die eher per Zufall drauf gekommen sind.
Über ein paar Infos eurerseits würde ich mich freuen.