Kopieren und P2P - Was darf man?!?!

  • TIPP

  • freak2010
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  • Kopieren und P2P - Was darf man?!?!

    Hab da was sehr interessantes und hab euch mal wichtige stellen farblich gekennzeichnet! viel spaß

    CDs kopieren und P2P: Was ist erlaubt, was nicht?

    Urheberrecht für Filesharer


    Immer wieder tauchen im netzwelt-Forum Fragen zum Urheberrecht auf: Ist das Kopieren von Musik-CDs erlaubt? Warum werden Tauschbörsen von der Musikindustrie immer als illegal bezeichnet? Wo liegt der rechtliche Unterschied zwischen einem Down- und einem Upload von Musik- oder Filmdateien? Um diese und andere Fragen zu klären, hier nochmal ein kleiner Ratgeber zum Thema Filesharing vs. Urheberrecht.

    Filesharing: Problem rechtlich geschützter Dateien

    In Tauschbörsen bekommt man die unterschiedlichsten Inhalte. Viele der angebotenen Musikdateien, Filme und Computerprogramme sind jedoch urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, eine oder mehrere Person(en) oder Firmen besitzen das alleinige Recht, den Film, die Musik oder die Software zu vervielfätigen und anschließend zu vertreiben.

    In P2P-Börsen werden jedoch massenhaft urheberrechtlich geschützte Inhalte kopiert und weitergegeben. Da dieses Recht jedoch nur der Urheber besitzt, sind viele Vorgänge in den Tauschbörsen tatsächlich nicht erlaubt. Jedoch muss man unterscheiden. Vor allem ist wichtig, von welcher Seite aus man P2P betrachtet: Zum Tauschen einer Datei gehören schließlich immer (mindestens) zwei Filesharer.

    Download = Privatkopie


    So ist das Bereitstellen einer Datei in einer Tauschbörse ganz anders zu bewerten als der Download von Musik, Filmen oder Software. Lädt man sich beispielsweise eine urheberrechtlich geschützte Musikdatei aus dem Internet herunter, ist dies rechtlich gesehen erst einmal das Gleiche wie wenn man sich eine Musik-CD kopiert. Das geschützte Werk wird vervielfältigt. Das ist zwar eigentlich verboten (da ausschließlich der Rechteinhaber Kopien des Werkes machen darf), jedoch macht der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine Ausnahme.

    Verantwortlich dafür ist die so genannte Privatkopieschranke. Durch sie werden nicht etwa diejenigen in die Schranken gewiesen, die sich an das Urheberrecht halten müssen, sondern das Urheberrecht selbst. So steht zwar deutlich im Urheberrechtsgesetz, dass Kopien von rechtlich geschützten Inhalten nur vom Urheber erstellt werden dürfen. In bestimmten Fällen macht man sich jedoch nicht strafbar, wenn man einen geschützten Film oder eine Musik-CD kopiert oder aus dem Internet herunterlädt.



    Zulässig sind so einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, sofern sie nicht verkauft werden sollen und soweit zur Vervielfältigung nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Dies hat der Gesetzgeber zuletzt in dem im Herbst 2003 neu geregelten Urhebergesetz (UrhG) festgelegt.

    Eine Privatkopie, auch wenn sie aus einer Quelle aus dem Internet stammt, darf nach dem aktuellen Urheberrecht also gemacht werden - solange sie ausschließlich für private und nicht-kommerzielle Zwecke gebraucht wird
    . Hat man nicht gerade vor, die heruntergeladenen Songs oder die kopierte CD bei eBay oder auf dem Flohmarkt zu verkaufen, ist der Musik-Download von einer Tauschbörse also nicht verboten.

    Auch das Brennen der Datei, um sie zum Beipspiel im Auto anzuhören, ist erlaubt. Sogar das Verschenken der gebrannten CD an Verwandte oder Freunde (auch dies fällt unter "Private Zwecke") ist nicht verboten. Zwar darf man nicht beliebig viele Kopien einer DVD oder CD herstellen. Zulässig sind laut Gesetz "einzelne Vervielfältigungsstücke". Was das genau bedeuten soll, ist nicht ganz klar. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus den Siebzigerjahren besagt jedoch, dass die Zahl von sieben Exemplaren nicht überschritten werden darf.

    Einschränkungen

    Einige Einschränkungen gibt es jedoch beim Download aus dem Internet beziehungsweise beim Kopieren von CDs oder DVDs. Ist beispielsweise erkennbar, dass die Quelle des Downloads illegal hergestellt wurde, ist auch das Herunterladen dieser Datei nicht erlaubt. "Der bloße Umstand, dass eine Datei in einem File-Sharing-Ordner zu finden ist und in einem P2P-Netz zum Download angeboten wird, reicht jedoch nicht, um von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage auszugehen", so Rechtsanwalt Jörg Dittrich von der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL in Hamburg.

    Rechtswidrig hergestellte Dateien lassen sich im Zweifelsfall daran erkennen, dass ihre Originale noch gar nicht erschienen sind
    . Will man sich beispielsweise einen aktuellen Kinofilm bei eDonkey oder BitTorrent herunterladen, kann man davon ausgehen, dass die Quelle des Films illegal hergestellt wurde, zum Beipiel durch Abfilmen mit einem Camcorder im Kino.



    Weiterhin ist es nicht erlaubt, sich Musik- oder Filmdateien herunterzuladen, um diese anschließend anderen Filesharern zur Verfügung zu stellen. Dies würde nicht mehr unter die Privatkopie fallen, da man die kopierten (heruntergeladenen) Dateien nicht mehr nur für den privaten Gebrauch nutzt, sondern sie einer breiten Masse zur Verfügung stellt. Vorsicht ist hier vor allem bei P2P-Netzen und Clients geboten, die schon während des Downloads einer Datei bereits heruntergeladene Dateiteile wieder zum Upload anbieten. Auch dieses Bereitstellen von unvollständigen Inhalten fällt nicht mehr unter eine private Nutzung.

    Auch beim Kopieren und Herunterladen von Software (hierzu zählen auch Computer- und Videospiele) gibt es Eischränkungen. Genau wie Filme und Musik sind auch Computerprogramme urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus stehen die meisten Software-Produkte jedoch zusätzlich unter einer Lizenz wie beispielsweise dem Microsoft-Endbenutzer-Lizenzvertrag. In der Regel gestattet diese Lizenz den Software-Nutzern nicht, Kopien anzufertigen. Das heißt: Auch wenn eine Kopie vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht verboten ist, ist das Vervielfältigen einer Software nicht erlaubt.

    Bereitstellen von Dateien in P2P-Netzen

    Hat man sich eine Reihe von Musik- oder Filmdateien heruntergeladen, ist es bei vielen Filesharing-Programmen so, dass die Dateien auch automatisch zum Download für andere User angeboten werden.

    Genau dieses Bereitstellen von Dateien ist (zumindest solange die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind) verboten
    . In diesem Moment fällt die Nutzung der kopierten Dateien, egal ob von CD oder einer Tauschbörse kopiert, nicht mehr unter den privaten Gebrauch, da sie praktisch für jedermann zugänglich gemacht werden. So sieht das auch Rechtsanwalt Dittrich, der darauf verweist, dass dann in das so genannte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eingegriffen werde, wenn die Speicherung der Datei einem für andere Peers zugänglichen File-Sharing-Ordner erfolgt. Nach dem Download sollten die Dateien also schnellstmöglich aus dem "Shared"-Ordner entfernt werden.

    Einziges Problem dabei: Würden sich alle Filesharer daran halten, gäbe es in den P2P-Börsen bald nichts mehr zum Tauschen...
  • @mods:

    Ich finde das posting von Freak2010 eignet sich auch hervorragend als Sticky in den jeweiligen Tauschräumen?

    Greetz
    Icke
  • Den Powersharern dürfte die Lücke bekannt sein.
    Jedoch wurde ich darauf nicht spekulieren, wenn grün/weiß vor der Tür steht zieht man auf jeden Fall den kürzeren.

    Pc wird eingezogen, bis man den wieder bekommt können Monate vergehen.
    Mal abgesehen von den ganzen Formularen die man ausfühlen muß.
    Einen Geldbetrag muss man auf jeden Fall bezahlen.

    Viel mehr wurde ich eine Änderung begrüßen. Was ja dieses Jahr passieren soll so heißt es.
    Die sollte so lauten:

    Wenn der Film im Fernsehn zu sehen war, darf man sich den aus dem Intenet laden. Man hätte ihn ja auch Aufzeichnen (Videorecorder) können.
    Was ja werkwürdiger Weise nicht geahndet wird.

    Ist grün/weiß im Haus und die siehen das du was lädst , klicken die Handschellen.
    Zeichnest du grad einen Film der im Fernsehn läuft auf, fragen die dich ob du den auch eine Kopie machen kannst.
  • Hi
    Mal noch eine kurze Fragen. Lädt man sich nun durch p2p oder sonstigen quellen musik, und brennt sie für sich privat?! Ist es denn, soweit ich die musik nicht verbreiten, legal?!
    Wär euch für die Antwort dankbar ^.
    Dank dir vielmals freak für die auskunft über den text.

    edit

    schon jmd erfahrung mit den grünweissen maennern?
  • mortician schrieb:



    schon jmd erfahrung mit den grünweissen maennern?


    Ja mein Kollege mal. Punkt 6 Uhr standen sie bei ihm vor der Tür.
    Vorgeworfen wurde ihm Verletzt gegen Urheberrecht und Zugreifen auf fremdes Eigentum sprich hacking.

    Ziemlicher Shock für ihn. Jedoch kam er mit einem blauen Auge davon. Festplatte war verschlüsselt und für das Zimmer wo seine DVDs lagen hatten sie keine Erlaubnis zur Durchsuchung. Für die gebrannten Musik CDs gab es keine Anklage. Auch nicht von den Platten-Firmen