Hilfe! Bin bei ebay um 400€ betorgen worden!!


  • Hilfe! Bin bei ebay um 400€ betorgen worden!!

    Hallo
    Hab mir vor 2 wochen ein Handy bei ebay ersteigert und das Geld (knapp 400€) überwiesen ( der user hatte 100% positive bewertungen)....da bis freitag kein handy kam sprach ich ihn darauf an und er versicherter mir dass er es am montag senden würde, da es probleme mit seinem "vorliederanten" gebe...
    so weit so gut.... gestern schrieb ich ihm eine email in der ich ihm androhte strafrechtlcihe Maßnahmen gegen ihn einzuleiten, da in seinen bewerungen auf einmal stand, dass er Leute um ihr Geld bringt!
    Ich habe ihm gesagt er habe bis heute am Abend Zeit mir zu antworten, aber bis jetz keine Reaktion...
    Was soll ich jetz tun? Meine Anwälte mobilisieren (Österreich-> Deutschland....)
    Bitte helft mir
    alien
  • Du kannst das geld auch zurückbuchen und musst dafür noch nicht mal einen Grund haben. Anzeigen würde ich den auch.

    Wenn du den Rechtsweg gehen willst kann es noch langedauern bis du dein Geld hast wenn der das dann überhaupt noch hat.
    Ambesten hinfahren und eigeninitiative zeigen.
  • 1. Tritt vom Kaufvertrag zurück. Schreib ihm das per Mail. in der Mail sollte eine Frist angegeben sein, in der du das Geld wieder auf deinem Konto habe willst (eine Woche dürfte genügen).
    2. Hilft das nicht Anwalt einschalten. Der soll nicht gleich Anzeige erstatten, sondern ihm einen Brief (das sogenannte "anwaltliche Schreiben":D) schicken, in dem steht, dass er noch eine letzte Chance hat und sonst Anzeige erstattet wird.

    EDIT: Lol, Liberfitgher, das ist ja auch nicht gerade die feine englische Art. Da könnte er dich fast wegen Belästigung Anzeigen. Dann biste die 250€ wieder los
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Libertyfighter schrieb:

    Du kannst das geld auch zurückbuchen und musst dafür noch nicht mal einen Grund haben. .


    Hi,
    das kannst du eben NICHT , alles was DU überweist,kann nicht zurückgebucht werden , nur Lastschriftverfahren können " Storniert" werden ,woher ich das weiss ?
    Ich arbeite auf einer Bank ! ,übrigens is tdas bei allen Banken so,weiss doch jeder,da hilft wirklich nur Anwalt und Anzeige,das Geld ist erst mal futsch !

    Gruss Tani
  • ich hab den thread jetzt verfolgt und gemerkt, dass du (mckilroy) zuvor geschrieben hast, dass man zurücküberweisungen machen kann, innerhalb von 14en tagen!

    is das doch nicht der fall oder? weil du editiert hast!

    lg
    captain smith
  • hm.... danke für eure hilfe!
    nur ne frage bekomm ich seine adresse über ebay raus?
    seine bankdaten hab ich aber sonst hab ich nichts...
    werd meinen vater sagen dass er unseren anwalt kontaktiert.... Danke für eure Hilfe...
    Nur noch ne frage :
    wenn ich ihm die daten zur rücküberweisung gebe, kann er diese dann missbrauchen?
    Danke im voraus!
  • Nein, was du meinst ist der sogenannte Überweisungsrückruf. Das kann deine Bank jedoch nur machen, wenn das Geld noch nicht gebucht wurde. In der Regel ist das Zeitfenster jedoch nur ein Tag, eher weniger.
    Rechtlich gesehen ist es so, daß du dem Verkäufer einerseits eine Frist zur Lieferung setzen kannst (eine Woche), und dann, oder auch sofort vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
    Desweiteren kannst du den ebay-Käuferschutz bemühen. Soweit ich weiß, kann man da nach einigem Hin- und Her sein Geld bis auf eine Selbstbeteiligung von 50 Euro erstattet bekommen, wenn alles andere nix nützt.
    Ich persönlich würde nicht sofort zum Anwalt gehen, weil das Prozedere an sich nicht so kompliziert ist und der Anwalt erstmal zusätzlich kostet. Überweist der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, beantragst du bei deinem Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren (glaub, das kostet nichts oder nicht viel). Widerspricht der Verkäufer dem Mahnbescheid nicht, erwirkst du automatisch einen vollstreckbaren Titel, mit dem du den Gerichtsvollzieher schicken kannst. Auch Kontopfändung geht dann, du kennst ja die Bankverbindung.
    Widerspricht der Verkäufer dem Mahnbescheid, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung bei an deinem Wohnort, mit dem wahrscheinlich gleichen Ausgang: vollstreckbares Urteil.

    Soweit zur Rechtslage.
    Good Luck!
    Seit es Internet gibt, äußern sich Legastheniker besonders gern schriftlich.
  • Zurücküberweisung geht nur wenn das Geld noch nicht überwiesen wurde - sonst muß nämlich der Kontoinhaber zustimmen!
    Ich hatte auch mal so was ähnliches - bin auch in Österreich und habe ein Handy auf Ebay gekauft in Deutschland!Ich hab das Geld überwiesen und 2 Tage später wurde der Verkäufer von Ebay gebannt wegen Betrugsverdacht!
    Ich probiert rücküberweisen über die Bank - aber keine Chance!
    Ich hab dann Kontakt mit dem aufgenommen und der hat mir versichert das er die handys bekommt aber der Lieferant kommt mit den Lieferungen nicht nach(war das K750i beim Verkaufsstart - da hatte es so gut wie keiner)
    Ich habe halt echt Glück gehabt wie alle anderen die bei dem gekauft haben das wir das echt bekommen haben - der Verkäöufer hat dann auch gegen ein paar Leute die den Stuss verzapft haben wegen Betrug Anzeige erstattet!
    Es hat im Endeffekt ein Monat länger gedauert als es angepriesen wurde aber ich bekam es!
    Wenn du mit Paypal bezahlt hast gibts den Käuferschutz!Aber auch nur wenn du binnen 30 Tagen reklamierst!Mußt halt abwagen wie sein Profil aussieht wieviel Leute ihn positiv bewertet haben!Wenn er 1000 positive bewertungen hat glaub ich nicht das er auf einmal Link wird!
    Hoffe für Dich das es dir so ergeht wie Mir!
    MfG
    [SIZE="4"][COLOR="Purple"][FONT="Palatino Linotype"]SaVe ThE PlaNeT [/FONT][/color][/SIZE] [FONT="Palatino Linotype"][COLOR="Blue"][SIZE="4"]KiLL YouR SeLf[/SIZE][/color][/FONT]
  • Der 1. Schritt:

    Unter mein Ebay auf Unstimmigkeiten online klären gehen und dann angebenn, dass die Ware nicht geliefert worden ist; als eröffnungs Email etwas schreiben wie z.B.


    Sehr geehrte Herr "X"

    am Tag "X" habe ich bei ihnen "Warenbezeichnung" unter dem Artikelnamen "Namen" mit der zugehörigen Artikelnummer "Nummer" ersteigert.
    Gemäss meinem vertraglich festgesetzten Pflichten habe ich ihnen am Tag "y" die Überweisung Gesamtsumme von "Betrag", zusammengesetzt aus Portokosten "Betrag" und erfolgreichem Kaufgebot "Gebot" auf das von ihnen angegeben Konto "Konto" veranlast.
    Die Überweisung wurde mir durch meine Bank am "Datum auf Kontoauszuges" bestätigt.

    Bis jetzt haben sie mir keine Ware zugesendet. Ich verlange von ihnen die Erfüllung ihrere Pflichten gemäss Kaufvertrag und fordere sie auf bsi zum "Datum 2 Wochen nach Abschicken dieses Schreibens" die Ware "Warennamen2 zuzuschicken.

    Grüße

    "Name"

    Am besten verschickst du das ganze dann nochmal per "Einschreiben mit Rückschein" und am aller besten mit dem Zusatz "eigenhändig"!

    So nun heißt es warten. Nach Ablauf der Frist kannst du dann weitere Schritte einleiten, vom Kaufvertrag zurücktreten kannst du meines Wissens nur wenn du ihm eine Frist ähnlich der obigen gesetzt hast.

    Warum per Einschreiben bzw. mindestens auf der "Unstimmigkeiten online klären - Plattform":

    Weil er, wenn es zum Gerichtsprozess kommen sollte, bestreiten kann, dass er diese Nachrichte(n) empfangen hat: eMail Lesebestätigungen reichen im Zweifle nur bedingt aus denn die sind leicht zu fälschen!
    Deswegen musst du den Dialog auf einer Plattform führen auf der klar nach zu vollziehen ist, wann genau wer was geschrieben hat, mach nun alles per Einschreiben mit Rückschein, aber zumindest per Unstimmigkeiten Onlineklären Plattform


    Ansonsten ist die Unstimmigkeiten Onlineklären Sache ein muss um den Käuferschutz von Ebay zu beantragen (Gemeint ist nicht der von Paypal!!) Der Ebayschutz ersetzt dir den Betrag mit einer Selbstbeteiligung von 25€. Ein Limit gibt es glaube ich nicht, aber sicher weiß ich das nicht, evt. beträgt das 200€ (habe solch eine Zahl im Kopf NACHLESEN!)

    Wichtig! Beachte die Fristen für den Käuferschutz! Lies das in der Ebay Hilfe nach!

    Wenn du rechtschutz versichert bist, lasse dich auf jedenfall von einem Anwalt beraten! (Sollte dich meines Wissen nichts kosten -> nachlesen!)

    Falls nicht solltest du dir den Ebay-Käuferschutz ganz genau durchlesen: Bist du dir sicher bis auf 25€ alles zu bekommen dann brauchst du evt. keinen Anwalt.
    Ansonsten überleg dir einen zu holen, beachte aber, dass der viel Geld kosten kann (wird?), Geld welches du nur wiederbekommst wenn der andere dazu gezwungen wird (außer er zahlt es freiwillig, wird er aber wohl eher nicht!) Und zwingen kannst du ihn letztendlich nur vor Gericht!
  • sch*****!!!!!!!!!!
    hab seine adresse über ebay rausbekommen...
    hab jetz grad bei der polizei aus diesem Ort angerufen und die haben mir mitgeteilt, dass dieser herr dort nich verzeichnet ist...
    naja dann werd ich eben seine email adresse und kontonummer zurückverfolgen lassen....
    aja ne frage: gibt es ein online telefonbuch von deutschland?
  • @ Libertyfighter Das gehört wohl kaum hier hin...

    @ alien

    Falls du irgendwie an eine Telefonnummer kommst (oder gar eine hast) aber eine Adresse suchst, dann hilft dir das hier vielleicht.

    hxxp://www.inverssuche.de/

    hxxp://www.dasoertliche.de/oetb_1.htm?s=2&AKTION=INVERSSUCHE_KLICK&SEITE=SUCHE_V&bi=0

    Ansonsten hast du dich inzwischen nach dem Käuferschutz erkundigt / eine entsprechende eMail über die Unstimmigkeiten online klären Plattformverschickt (Brief geht ja nicht)?

    Was mir noch einfällt: Schreibe zur Zeit noch nicht davon, dass er dich betrogen hat, sondern, dass du vermutest dass ein Betrug vorliegt, oder dass ein Betrug vorliegen könnte. Wenn du schreibst er betrügt und er hat wirklich nur Lieferprobleme, dann kann er dich dafür belangen.
  • Ich glaub Holger meinte nicht PayPal sondern den TreuHandService von Ebay. Oder ich habe noch nicht alle funktionen (außer normales Überweisen von payPal Konto auf anderes PayPal Konto) heraus gefunden :D
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Nö Holger meinte sicherlich schon PayPal oder?
    Weil dort hast du dan Käuferschutz bis zu 500€!
    Und das ohne selbstbeteiligung!

    Zahl auch nur noch über PayPal seit meinen Betrugfall!
  • also an alle betroffene ic hselber wurde auch mal beschissen (wenn ich das sagen darf) hab ein halbes jahr auf meine ware gewartet immer wieder neue ausreden. dann hatte ich genug ich bin sofort zur polizei gegangen (hab alles mit genommen von e-mail verkehr bis adresse und bankdaten)nicht zum anwalt und hab anzeige erstattet und siehe da paar tage später hab ich dann die ware erhalten...noch was zur adresse ich hab mit ebay telefoniert und die haben mir gesagt wie man die adresse nochmal bekommt hast du denn noch die artikelnummer??? vielleicht auf der überweisung von der bank mal kontoauszug checken wenn du artikelnr. hast geht das bei ebay startseite oben rechts unter erweiterte suche ansonsten mit ebay telefonieren...

    so hab ich das gemacht (diese blöden ebay spinner:depp:) immer andere beschei*en wollen gggggggggggggggggrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr