wie gesagt such ich nach informationen zur rechtslage bei personen öffentlichen interesses.
rausgefunden habe ich bis jetzt das, wenn es um bilder etc geht, diese nur veröffentlicht werden dürfen wenn es sich eindeutig um ein "nicht privates bild" handelt, also wirklich von belang ist für die öffentlichkeit. (neues urteil vom europäischem gerichtshof, vorher durfte man sowas veröffentlichen solange die person nicht eindeutig abgeschieden war d.h. zB in einer ecke saß oder auf privatem gelände war)
aber wie ist es zum bsp bei karikaturen?
dazu konnte ich nichts finden. wäre schön wenn mir jemand die entsprechende rechtsgrundlage präsentieren könnte, wäre sehr dankbar.
danke im vorraus
mfg
thoniel