Ich habe mir heute für meinen Golf 3 einen neuen Satz Sommerräder inkl. Leichtmetallfelgen zugelegt. Der Verkäufer versicherte mir, dass ich keine Probleme mit dem TÜV bekommen würde und gab mir ein Teilgutachten mit. Soweit so gut ... Nun sitze ich hier zu Hause und schau mir dieses Teilgutachten genauer an.
Für meinen VW Golf 1HXO müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden, unter anderem auch die Auflage K42:
An Achse 2 (Hinterachse) ist durch Nacharbeiten der Radhausauschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Im Klartext, falls die Reifen zu breit sind muss die Werkstatt den Radkasten ausbörteln ...
So, nun weiss ich aber nicht ob bei meinen Kompletträdern die ich gekauft habe diese Auflage zutrifft. Als Prüfgegenstand liegt folgendes vor:
Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad
Modell: KT8
Typ: KT8 7015
Radgröße: 7Jx15H2
Spurverbreiterung: innerhalb 2%
Dazu sei gesagt, dass ich momentan Stahlfegen mit der Radgröße 6Jx15H2 laufen habe, die ohne TÜV-Teilgutachten durchkommen.
Wo genau liegt der Unterschied zwischen der Radgröße 7J und 6J, wieviel cm macht das aus? Muss ich Arbeiten am Radkasten vornehmen lassen?
Wäre super, wenn mir hier Auskunft gegeben werden könnte. Schonmal vielen Dank im Vorraus und noch ein schönes Wochenende!
Viele Grüße, h4Ze