PC's auf LAN beschlagtnahmt

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  • PC's auf LAN beschlagtnahmt

    Hi,
    mein Kumpel hat mir erzählt, dass auf einer LAN in unserer direkten Umgebung letzt Polizei dazugestoßen ist und einfach ein paar Rechner mitgenommen hat zum Überprüfen!!!:eek:
    Dürfen die das???

    MfG
    Ich zappe, also bin ich!
  • lol was hat das mit unfair zu tun??^^
    Wer sagt, dass das Gesetz fair ist??

    Also ohne Durchsuchungsbefehl geht gar nichts eigentlich!
    Beweise brauchen die gar nicht 0.0 nur halt den Durchsuchungsbefehl.

    Und schön blöd isser aufjedenfall, wenn der einfach seinen Rechner mitgibt :D

    mfg
    № ±»»»»» (¯`o,.- Hell-Powered -.,o´¯) ««««««±
  • Also wie oben schon gesagt ohne drigenden Tatverdacht können sie nichts also kompletter schwachsinn.

    Und wie auch schon Jesus oben gesagt hat, das sie ein durchsuchungsbefehl brauchen. Und zwar für jede person dann im raum die sie überprüfen wollen. ODer halt gegen den veranstalter da er für die rechner so wie der inhalt verantwortlich ist. Dafür machen die meisten ja auch im Impressum eine aussage das sie keine verantwortung für den inhalt der rechner über nehmen.

    Das wäre der Polizei aber zu unsicher udn ich denke mal bei so kleinen fischen wäre dann der Kostenaufwand auch viel zu hoch als ganz gemütlich bei dem zuhause hin zu heizen...
  • Fusuchiru schrieb:

    Und zwar für jede person dann im raum die sie überprüfen wollen.


    klar. Ich sitz in der Crackhöhle, die Grünen machen eine Razzia und mich dürfen sie nicht durchsuchen, weil mein Name nicht auf dem Durchsuchungsbefehl steht:confused:

    wohl eher nicht;) Der hat einfach Nonsense gelabbert. Was will die Polizei außerdem auf einer LAN Party ? Solange es da keine Schlägerei gibt oder Flaschen fliegen kommen die nicht. Und wenn die kommen sind ihnen die PCs wohl absolut egal. Glaubst du nicht, dass die Polizei besseres zu tun hat ?
  • @Zweistein
    Ist kein Nonsense....is nunmal das Deutsche Gesetz. Und ohne Durchsuchungsbefehl können die gar nichts....auch wenns eine Lan Party ist.
    also wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht urteilen wer hier Nonsense redet...:rolleyes: :D :fuck: :depp:

    Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: „Die Wohnung ist unverletzlich.&#8220 , die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

    Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.
    Eine Ausnahme, die s.g. „Gefahr im Verzuge“, tritt ein, wenn der Umweg ueber den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei
    ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).



    (Zum letzten Absatz: Dies ist wahrschreinlich nicht der Fall, bei verletzung des Uhrheberrechts, wohl eher bei Mordfällen etc.)

    Soviel dazu

    mfg
    № ±»»»»» (¯`o,.- Hell-Powered -.,o´¯) ««««««±
  • @ Jesus : Da hast du aber ein paar gewaltige Denkfehler in deiner Argumentation :

    Jesus schrieb:

    Und ohne Durchsuchungsbefehl können die gar nichts...


    wenn dem so wäre, dann erklär mir mal bitte Sinn und Zweck von den §§ 29 - 33 PolG BaWü

    Jesus schrieb:

    Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf,


    Bitte ? Da steht in meinem Grundgestz, aber was ganz anderes : Art. 19 I GG ist da eine ganz nette Lektüre. "Durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes". Welche Gesetze könnten das wohl sein ? Richtig, solche wie zum Besipiel die §§ 29 - 33 PolG BaWü. Ein Richtervorbehalt ist was ganz anderes. Und aus der Formulierung des Threaderstellers entnehme ich, dass es eine öffentliche LAN Party war. Und dann kannste Art. 13 GG in die Tonne kloppen ;)

    Jesus schrieb:

    also wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht urteilen wer hier Nonsense redet...:rolleyes: :D :fuck: :depp:


    Seh ich ganz genauso
  • Und aus der Formulierung des Threaderstellers entnehme ich, dass es eine öffentliche LAN Party war. Und dann kannste Art. 13 GG in die Tonne kloppen


    Das mag dann wohl sein! Bin jetzt davon ausgegangen, dass er bzw. sein Nachbar auf eine private Lan-Party gegangen ist.
    Und Nonsense ist es dann nicht...:D

    Bei einer öffentlichen siehts dann natürlich ganz anders aus!
    Das natürlich logisch....

    Zitat:
    Zitat von Jesus
    also wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht urteilen wer hier Nonsense redet...


    Seh ich ganz genauso


    Gut, dass wir beide dass jetzt so sehen :D:D :)

    mfg
    № ±»»»»» (¯`o,.- Hell-Powered -.,o´¯) ««««««±
  • öh um das mal anders anzugehn. was soll an nem Rechner verbotenes sein das die den mitnehmen^^? Und mitgeben würd ich den noch lange net^^
    Downloaden etc ist ja für den eigengebrauch legal von daher, was wollen die da schon suchen^^? und ah so, ich kann mein case absperren^^ und einschlagen werden die den rechner ja wohl kaum xD
  • Downloaden etc ist ja für den eigengebrauch legal von daher,


    :löl: Wenn du damit die Art von Downloads meinst für die sich die Bullerei interessieren könnte dann liegst du falsch

    und ah so, ich kann mein case absperren^^


    :löl: :löl:

    mfg
    Dreamcatcher
  • [GR|General] schrieb:

    und ah so, ich kann mein case absperren^^ und einschlagen werden die den rechner ja wohl kaum xD

    hey der is gut :löl: Gibt ja vll einige möglichkeiten seine daten zu sichern, aber wenn das deine methode ist, dann solltest du mal ganz schnell alles vll. illegale runterwerfen :D

    @ topic: Ich denke mal schon, dass die bullen die Rechner auch untersuchen dürfen, aber ob sie sie dafür mitnehmen können, find ich nen bisschen fragwürdig (wenn sie allerdings schon auf der lan was entdecken, dann mit sicherheit)
    Meine Meinung steht fest, verwirren sie mich nicht mit Tatsachen !!!
  • Den Rechner durchsuchen dürfen die 100%. Kiste auf machen, rein gucken und gut ist. ;)

    Aber die Korrospondenz usw. lesen dürfen sie eben nicht, dass dürfen nur bestimmte. Bei einer HS dürfen die Beamten deine Breife und so weiter mitnehmen aber vorher erst alles aussortieren ist eben nicht erlaubt. D.h. wenn du deinen Rechner nicht freiwillig durchsuchen lässt, dann müssen sie ihn mitnehmen oder die Finger von den Daten lassen.

    Dummerweise kann ich jetzt leider keine Quelle angeben, aber irgendwo gelesen habe ich das mal: Ich guck mal ob ich es finde aber das wird wohl dauern.. (hm okay solange is der Post erstmal fragwürdig, aber vielleicht fällt ja den anderen Experten was zur "Sichtung" ein)
  • Nein bei dir zu Hause rein dürfen sie nicht, denn dann begehen sie Hausfriedensbruch. Aber bei einer Razzia in einem öffentlichen Laden dürfen sie eben schon "genauer" nach gucken.