Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente erfolgte zum 1. Oktober 2005.
In diesen neuen Papieren wird u.a. nur noch eine Reifengrösse eingetragen, daher ist es von Vorteil, sich den alten entwerteten Fahrzeugbrief aushändigen zu lassen und diesen oder eine Kopie mitzuführen.
Weiterhin muss die Polizei euch nachweisen, dass die montierte Rad Reifen kombination nicht zu fahren ist.
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