Brief von T-Online bzgl. scannen

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  • Brief von T-Online bzgl. scannen

    Moin Leute hab das folgende als E-Mail gerade erhalten:

    Sehr geehrte T-Online Kundin,
    sehr geehrter T-Online Kunde,

    im Rahmen von einzelnen Hinweisen haben wir Informationen erhalten, dass
    von Ihrem Rechner aus versucht wurde, Zugriffe auf andere Rechner zu
    tätigen. Dies kann auch so genanntes Portscanning mit einschließen. Wir
    sind diesen Hinweisen nachgegangen und haben die an uns weitergeleiteten
    Log-Daten (z. B. Firewall-Logs) geprüft. Die dort angegebene IP-Adresse
    mit dem dazugehörigen Zeitstempel (Datum und Uhrzeit + Zeitzone) konnten
    wir eindeutig Ihrer T-Online Nummer zuordnen.


    Was ist davon zuhalten? Bissl abstand nehmen oder nicht?
  • Ich persönlich würde dann aufjedenfall net so schnell mehr mit deinem rechner scannen, du weißt net, so scheint es ja nur eine "Verwarnung" sein, wer weiß, was passieren wird, wenn du trotzdem weiter scannst? :S

    Habe so einen brief noch net bekommen, liegt halt auch daran, dass ich net viel scanne, aber evtl. weiß jemand bescheid, der selber schonmal die erfahrung gemacht hat.

    mfG
    CrYstaLX
  • Noch sonst irgendwas ? Also ne drohung mit Polizei oder so?
    [SIZE="1"] Wie lange ich lebe, liegt nicht in meiner Macht; daß ich aber, solange ich lebe, wirklich lebe, das hängt von mir ab.
    Wir arbeiten Hand in Hand, was die eine nicht schafft, lässt die andere liegen.
    [18:04:39] <Vermouth> hupe ist dicht, hoert musik und hat capslock an ;)
    [22:58:00] <saguljai> du bist die verpeilung in perosn :D[/SIZE]
  • Sehr geehrte T-Online Kundin,
    sehr geehrter T-Online Kunde,

    im Rahmen von einzelnen Hinweisen haben wir Informationen erhalten, dass
    von Ihrem Rechner aus versucht wurde, Zugriffe auf andere Rechner zu
    tätigen. Dies kann auch so genanntes Portscanning mit einschließen. Wir
    sind diesen Hinweisen nachgegangen und haben die an uns weitergeleiteten
    Log-Daten (z. B. Firewall-Logs) geprüft. Die dort angegebene IP-Adresse
    mit dem dazugehörigen Zeitstempel (Datum und Uhrzeit + Zeitzone) konnten
    wir eindeutig Ihrer T-Online Nummer zuordnen.

    Erklärung:
    IP-Adresse (Internet Protokoll-Adresse)
    Es handelt sich hierbei um eine eindeutige Nummer, die Ihren Rechner
    (nicht Sie) im Internet identifizierbar macht. Sie bekommen bei jeder
    neuen Einwahl über T-Online eine neue, zufällig ausgewählte IP-Adresse
    zugewiesen. Die IP-Adresse besteht aus einer Zahlenfolge mit folgendem
    Aufbau: vier Zahlenblöcke mit jeweils vier Zahlen von 0 bis 255, durch
    einen Punkt getrennt (z. B. 212.185.47.88). Die IP-Adresse ist nicht zu
    verwechseln mit einem URL wie z. B. T-Online: Themen - Service - Shopping

    Aufgrund der uns weitergeleiteten Log-Daten können wir nicht
    ausschließen, dass Ihr Rechner infiziert ist. Mögliche Ursachen sehen
    Sie unten.
    Um sich selber zu schützen, bitten wir Sie daher dringend, Ihren Rechner
    zu prüfen und das Problem zu beheben.

    Dazu können Sie folgende Seiten nutzen:

    T-Online

    Für das Verhalten gibt es folgende mögliche Ursachen:

    - Auf Ihrem Rechner befinden sich Viren, Würmer oder Trojaner, die Ihren
    Rechner infiziert haben und diesen dazu nutzen, willkürlich fremde
    Rechner anzugreifen. Sollte dies der Fall sein, könnten Fremde auch auf
    Ihren Computer zugreifen, ihn manipulieren sowie Ihre persönlichen Daten
    lesen und verarbeiten.

    Weitere Informationen zu Trojanern finden Sie z. B. unter:

    Trojaner - Viren - Spyware - entfernen - Trojaner-Info.de
    The Best Anti-Trojan Software - a-squared Freeware Trojan Scanner and
    Remover!


    (T-Online International AG ist für den Inhalt externer Webseiten nicht
    verantwortlich.)

    - Sie haben diese Portscans selbst über Ihren T-Online Zugang getätigt.

    Ist eine Fehlkonfiguration, auch im Sinne einer unsicheren
    Konfiguration, der Grund, muss der Rechner und die verwendeten
    Applikationen umgehend neu konfiguriert werden. Hinweise hierzu erhalten
    Sie in der Bedienungsanleitung der einzelnen Komponenten oder direkt
    beim jeweiligen Hersteller.

    Bitte lesen Sie auch das anhängende Merkblatt Sicherheit. Dort finden
    Sie weitere Hilfestellungen zur Beseitigung des Problems.

    Mit freundlichen Grüßen
    T-Online Abuse Team
    abuse@t-online.de
    T-Online International AG


    Falls Sie keinen Virenscanner oder keine Firewall haben, empfehlen wir
    Ihnen die Virenschutz-Software "Norton AntiVirus (TM)" bzw. die
    Firewall-Software "Norton (TM) Personal Firewall". Als T-Online Kunde
    können Sie beide Vollversionen dieser Software ohne zusätzliche Kosten
    testen. Am Besten laden Sie sich die Software gleich hier herunter:
    T-Online
    Hinweise zur Vorbeugung, Hintergrundinformationen und unsere
    Kontakt-Seite finden Sie online unter: T-Online

    Hinweis:
    Bei weiteren Schriftwechseln übernehmen Sie für die zügige Bearbeitung
    bitte die Betreffzeile dieser eMail. Dieser Vorgang wird von der
    T-Online Abuse-Abteilung bearbeitet, die ausschließlich über die
    eMail-Adresse abuse@t-online.de zu erreichen ist. Die Kundenberater der
    T-Online Hotline können Ihnen in dieser Sache leider keine telefonischen
    oder schriftlichen Auskünfte erteilen.


    Merkblatt Sicherheit

    Ist Ihr Computer mit Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojanische Pferde
    etc.) infiziert, befindet er sich nicht mehr unter Ihrer Kontrolle.
    Sobald eine Verbindung zum Internet besteht, können Hacker potentiell
    unerkannt auf Ihren Rechner und dessen Daten zugreifen und Ihre
    Internetverbindung missbrauchen:

    - Schadsoftware kann sich von Ihrem Rechner aus per eMail weiter
    verbreiten. Dies geschieht bei den aktuellen Viren und Würmern
    unabhängig von den auf dem Rechner installierten eMail-Programmen bzw.
    den vom Benutzer registrierten eMail-Accounts. Die Schadsoftware
    verwendet dazu ein von ihr selbst installiertes Programm (eine
    sogenannte 'SMTP-Engine') zum Versenden von eMails, das seine Arbeit im
    Hintergrund und vom Benutzer unbemerkt verrichtet.
    - Massenmail-Versender (Spammer) können unbemerkt auf Ihren Rechner
    zugreifen und die Internet-verbindung für die Verbreitung von
    Werbe-eMails in großer Anzahl benutzen. Spammer nutzen dafür die
    SMTP-Engine der Schadsoftware oder installieren und steuern über die im
    PC-Betriebssystem geöffneten Hintertüren eigene Programme.
    - In Ihrem Adressbuch und anderen Dateien gespeicherten eMail-Adressen
    können in die Hände von eMail-Massenversendern geraten und zur
    Belästigung durch unerwünschte Werbung (Spam) führen.
    - Schadsoftware kann Portscans ausführen, um nach anderen Rechnern mit
    Sicherheitslücken zu suchen und diese dann ebenfalls anzugreifen.
    - Der Rechner kann für Angriffe gegen Server (z. B. sogenannte
    'DoS-Attacken') manipuliert werden.

    Bei jeder Datenübertragung im Internet wird auch die bei der Einwahl
    zugewiesene und dem Zugang zugeordnete IP-Adresse übermittelt. Wenn Sie
    von uns über einen von Ihrem Zugang ausgehenden und nicht von Ihnen
    selbst bzw. ohne Ihr Wissen verursachten Netzmissbrauch benachrichtigt
    werden, sollten Sie auch im eigenen Interesse sofort Gegenmaßnahmen
    ergreifen und das Sicherheitsproblem beheben:

    Unter T-Online bietet Ihnen T-Online
    einen kostenlosen Sicherheits-Check. Bitte beachten Sie dort auch die
    Hinweise unter "Hilfe". Werden Infektionen oder Sicherheitslücken
    gefunden, folgen Sie bitte unseren Hinweisen unter Punkt [1] dieses
    Schreibens. Greifen über ein Netzwerk oder einen Router mehrere Rechner
    auf Ihren Internetzugang zu, prüfen Sie bitte jeden dieser Rechner
    einzeln, wobei jeweils eine direkte Interneteinwahl hergestellt werden
    muss. Zuvor sollten die einzelnen Rechner vom Netzwerk getrennt (bzw.
    ausgeschaltet) werden.

    Sollten Sie den Sicherheits-Check online aus technischen Gründen nicht
    ausführen können, scannen Sie bitte alle Datenträger Ihres Rechners mit
    einem aktuellen Virenscanner. Stellen Sie dazu bitte sicher, dass die
    Virensignaturen nach Anleitung des Herstellers aktualisiert wurden. Sie
    können beispielsweise AntiVir, eine für den privaten Gebrauch kostenlose
    Antiviren-Software des Herstellers H+BEDV, unter AntiVir PersonalEdition Classic - Mehr als Sicherheit
    herunterladen.

    Prüfen Sie bitte auch, ob Ihre Zugangsdaten von Dritten ohne Ihre
    Kenntnis verwendet werden könnten. Beachten Sie dazu bitte Punkt [2]
    dieses Schreibens. Eine weitere Ursache für unbefugte Zugriffe ist oft
    auch die "Datei- und Druckerfreigabe" des Betriebssystems. Unter [3]
    beschreiben wir, wie Sie diese deaktivieren können.

    Falls Sie einen Proxy-Server, Router oder privaten Mailserver betreiben,
    beachten Sie bitte besonders auch die Hinweise unter [4] und [5], sowie
    [6], falls Sie einen WLAN-Router betreiben.

    Wenn ein Fremdzugriff auf einen Rechner stattgefunden hat, ist es
    manchmal leider unumgänglich, das Betriebssystem vollständig neu zu
    installieren, da einige der durch Schadsoftware oder Eindringlinge
    vorgenommen Manipulationen nur mit Expertenwissen zu finden sind und
    nicht mit einfachen Mitteln entfernt werden können. Wir raten Ihnen, in
    einem solchen Fall einen Fachmann hinzuzuziehen.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir für Fremdsoftware und
    Betriebssysteme selbst keine Unterstützung anbieten können. Wenden Sie
    sich bei technischen Fragen bitte an den Produkt-Support des
    Herstellers.

    Nützliche Informationsquellen zum Thema Sicherheit haben wir unter Punkt
    [7] zusammengefasst.
    Hinweise zur Vorbeugung, Hintergrundinformationen und unsere
    Kontakt-Seite finden Sie online unter: T-Online


    Erläuterungen, Informationen und Hinweise:

    [1] Sie haben einen Virus, Wurm oder ein Trojanisches Pferd auf Ihrem
    Rechner installiert und es wurden "Hintertüren" (Backdoors) geöffnet.
    Grundsätzlich sollten Sie besser niemals Software oder Dateien aus
    unsicheren bzw. unbekannten Quellen verwenden. Falls Sie unerwartete
    eMails erhalten, öffnen Sie keinesfalls darin enthaltene Dateianhänge
    und ignorieren Sie auch Links in solchen Mails; selbst dann, wenn Ihnen
    der Absender vertraut ist, denn auch Bekannte könnten von einem Virus
    betroffen sein. Um Viren und anderen Schädlingen wirksam zu begegnen,
    bietet T-Online seinen Kunden unter
    T-Online ein SicherheitsPaket an, welches die
    mehrfach ausgezeichnete Virenschutz-Software Norton AntiVirus(TM) und
    die Norton(TM) Personal Firewall enthält. Die für unsere Kunden
    kostenlosen Testversionen der beiden Produkte können Sie im Internet auf
    unserer Seite
    T-Online
    herunterladen.

    [2] Ihre Zugangsdaten (Anschlusskennung und persönliches Kennwort)
    sollten Sie stets unter Verschluss halten und unter keinen Umständen an
    Dritte weitergeben. Neue Zugangsdaten können Sie ganz einfach
    schriftlich mit dem Formular
    software.t-online.de/pub/servi…t-online_zugangsdaten.pdf
    anfordern. Die Vergabe neuer Zugangsdaten und der Versand sind
    kostenfrei. Ihr persönliches Zugangskennwort können Sie im Kundencenter
    unter T-Online jederzeit ändern. Sofern Sie
    nicht ausschließen können, dass Ihre Zugangsdaten Dritten bekannt
    geworden sind, prüfen Sie bitte unter T-Online
    auch, ob ggf. ohne Ihre Kenntnis Mitbenutzer angelegt wurden. Bei Fragen
    hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter:
    T-Online

    [3] Ist die "Datei- und Druckerfreigabe" in Windows aktiviert, so sind
    die Daten Ihrer Laufwerke eventuell für fremde Zugriffe weltweit
    freigegeben. Diese Freigabe sollte deaktiviert bzw. gegen unberechtigten
    Zugriff geschützt werden. Hilfe zur Konfiguration finden Sie in der
    Windows-Hilfe ("Start" > "Hilfe"), indem Sie dort einfach nach "Datei-
    und Druckerfreigabe deaktivieren" suchen. Ändern Sie anschließend bitte
    vorsorglich Ihr Zugangskennwort und fordern Sie ggf. neue Zugangsdaten
    wie unter [2] beschrieben an.

    [4] Bei Fehlkonfiguration eines Proxy-Servers oder Routers können Dritte
    unter Umständen Ihr System als Gateway nutzen und mit Ihrer Identität
    auf die Server von T-Online zugreifen. Bitte installieren und
    konfigurieren Sie grundsätzlich keine sicherheitskritische Software,
    bevor Sie deren Dokumentation nicht vollständig gelesen und verstanden
    haben. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Software oft fehlerbehaftet
    sein kann, besondere Kenntnisse zur Konfiguration notwendig sind und
    ggf. von den Herstellern herausgegebene Patches oder Updates regelmäßig
    installiert werden müssen.

    [5] Betreiben Sie einen privaten Mailserver oder Mailproxy, stellen Sie
    bitte sicher, dass Dritte nicht unberechtigt eMails über diesen Server
    versenden können. Nähere Angaben zur Konfiguration finden Sie in der
    Dokumentation und in FAQs zur Software. Beachten Sie bitte auch die
    Hinweise unter [4].

    [6] Beim Betrieb eines WLAN-Routers ist eine Fehlkonfiguration des
    Accesspoints eine nahe liegende Ursache für unbefugte Zugriffe auf Ihren
    Rechner. Konfigurieren Sie Ihren Router in jedem Fall so, dass Dritte
    nicht von außen auf Ihr System und Ihre Internetverbindung zugreifen
    können. Details hierzu finden Sie gewöhnlich in der Produkt-Hilfe
    ("F1-Taste"), im Handbuch und den Internetseiten des Herstellers, sowie
    auf unseren Service-Seiten zum Thema WLAN unter
    T-Online.

    [7] Weitere Informationen, Hilfen und aktuelle Hinweise zum Thema
    Sicherheit im Internet finden Sie unter
    T-Online sowie im Bereich "onComputer" des
    T-Online Portals in der Rubrik "Viren & Sicherheit" und z. B. auch auf
    den folgenden nützlichen Informationsseiten:

    Startseite Ins Internet - mit Sicherheit
    TU Berlin - Sicherheit im Internet
    heise Security -
    Know-how

    heise Security -
    Dienste

    microsoft.de/sicherheit/
    Systemsicherheit

    In den T-Online Service-Foren und Newsgroups haben Sie die Möglichkeit,
    sich mit anderen Kunden u. a. über Sicherheits- und Konfigurationsfragen
    auszutauschen. Sie erreichen die Service-Foren online unter
    T-Online - Community. Die Benutzung des Usenet wird unter
    T-Online aus-führlich beschrieben. Dort finden
    Sie auch Newsgroups, die exklusiv T-Online Kunden vorbehalten sind.


    Mehr nicht^^
    Hier war auch schon mal so ein Thread, konnt den aber nicht finden.
  • Meines zugegeben beschränktem Wissen nach ist Scannen nicht starfbar, den entsprechenden Paragraphen würde ich gerne vorgelegt bekommen.

    -> In der Welt herum gucken wer mit einem reden mag und wer nicht wird man doch wohl dürfen. Und um zu sehen, dass man den ggf. vorhanden offenen Zugang nicht nutzen darf muss man auch erstmal Kontakt aufnehmen.

    Scannen wird dir wohl niemand verbieten können, aber wenn dann plötzlich etwas auf den Rechnern die du so scanst liegen sollte, dann wirds wohl Ärger geben ;)

    -> Halt dich zurück, säuber dein System und in einigen Monaten kannst du dir ja einen neuen Virus fangen :p.

    /Edit

    Zu den Posts in dem anderen Thread: Naja ich meine was will man einem Scanner anhängen?
    Die Firmen die sich beschweren sind doch wohl eh "zu" und dann können sie dem Scanner nichts, der Scanner hat ja nichts getan außer zu fragen ob er denn verbinden darf.
    Die Firmen die "offen" sind und sich beschweren werden nach der Beschwerde "zu" sein und der Scanner hat auch hier nur gefragt ob er verbinden darf.

    Solange nichts auf den Rechnern plaziert wird hat er nichts gemacht was er nicht darf.
  • lol
    nix mit polizei oder ähnliches
    keine mahnung
    nur ein hinweis
    keine gerichtlich angedrohten konsequenzen
    oder ein angebot den provider zu wechseln.
    das würde mich ned beeindrucken....


    MfG
  • hmmm T-Online darf keine IPs speichern, außer du hast keine Flatrate

    siehe:
    c't 15/2005, S. 32: IP-Adressspeicherung
    der Artikel ist schon veraltet in der ct Nr: 4/06 steht folgendes:

    ct4/06 Seite 62 schrieb:


    T-Onlien muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der [...]Verbindung löschen. [...] droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100 000 Euro oder 6 Monate Haft. [..]


    da frag ich mich dann woher die die IP zuordnen können, wenn sie doch nichts speichern dürfen...
    Außer die haben die Infos noch gekriegt während du online warst...

    Aber davon mal ganz abgesehen....

    Wirst du verhaftet weil du durch deine Straße rennst und an jede Tür klopfst bzw. versuchst dir Tür zu öffnen? :confused:

    NEIN, und scannen ist nichts anderes...
    [SIZE=1]
    Was ist der Unterschied zwischen einem U-Boot und MS Windows?
    Keiner, sobald man ein Fenster aufmacht, fangen die Probleme an
    Alle Tips von mir ohne Gewähr und auf eigenes Risiko !!
    UP1 UP2 UP3[/SIZE][SIZE=1]
    [/SIZE]
  • @DOcean
    Klar hab flat, aber das ist mir neu dass sie keine IPs speichern dürfen.
    Sprich wenn ich nach dem scannen schnell reconnecte, da sind die Spuren sozusagen weg.

    Hmm, Ich weiss schon dass scannen nicht illegal ist, ist nichts anderes als das Anpingen von Servern.
    Weshalb schicken die mir trotzdem eine Mail?
  • ganz einfach...

    1. Kundenservice, könt ja ein trojaner etc sein (zB Sub7)

    2. du verursachst viel netzwerklast bei wenig traffic, das mögen die nicht läßt sich schlecht steuern...

    3. die meisten scanner sind raubkopierer -->> Abschreckung
    [SIZE=1]
    Was ist der Unterschied zwischen einem U-Boot und MS Windows?
    Keiner, sobald man ein Fenster aufmacht, fangen die Probleme an
    Alle Tips von mir ohne Gewähr und auf eigenes Risiko !!
    UP1 UP2 UP3[/SIZE][SIZE=1]
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  • Naja der 3te Punkt! Das ist ja ein Vorurteil. Wenn schon Scanner ermahnt werden, was ist dann mit hackern?

    Nun gut werde mich wohl einbissl zurück ziehen müssen. Aber das zugreifen mit FTP Clienten ist doch nicht das wofür ich die Mail bekommen habe.
  • ganz einfach scanner lassen sich sehr leicht herrausfnden...
    (einfach anzahl der gleichzeitigen Verbindungen mitloggen)

    normale ftp download verursachen nichts so einen brief...

    schließlich gibts was jede linux distri auf legalen ftps und die sind ja wohl legal..
    [SIZE=1]
    Was ist der Unterschied zwischen einem U-Boot und MS Windows?
    Keiner, sobald man ein Fenster aufmacht, fangen die Probleme an
    Alle Tips von mir ohne Gewähr und auf eigenes Risiko !!
    UP1 UP2 UP3[/SIZE][SIZE=1]
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  • Es ist doch eigentlich ganz einfach:

    Du hast gescannt und irgendjemand, den du gescannt hast, hat das rückverfolgt und sich bei der T... gemeldet. Und die müssen dem nachgehen und haben dir deshalb den Brief geschrieben. Ist doch eigentlich recht nett, wie sie dich behandeln. Schicken dir ja die Ausrede (aber du bist ja auch Kunde ;) ).

    Ich würde keine Antwort schicken, das wird ja auch nicht erwartet.

    Einfach die nächste Zeit ein wenig zurückhalten mit dem Scannen.


    Das die Aktion nicht ursprünglich von der Telekom kommt ist ja wohl auch klar, sonst würden ja nicht so selten Leutz Post bekommen sondern fast alle hier im board und auch woanders.

    Und wegen des traffic hat die Telekom noch bei Niemandem Ärger gemacht (im Gegensatz zu anderen Anbietern).

    Also schön ruhig bleiben.
  • T-Online speichert auch bei Flatratekunden, einfach mal AGBs und mehr lesen, das steht z.B. auf jeder eurer Rechnung unten drin.

    Wer als Flatratekunde die Daten direkt löschen lassen will muss das beantragen, ansonsten wirds 3 Monate gelogt. Solange ihr die Sofortlöschung nicht beantragt seit ihr mit der 3 Monatsspeicherung einverstanden...
  • SCANNEN ist illegal, illegal und illegal

    Du pingst nicht nur das Ziel an sondern du scannst auch noch die Datenstrukturen auf dem Server und das ist illegal. Hoer damit auf und steige auf hacker oder str0-upper um :D Ich meine es ernst.

    Mit freundlichen Greussen

    RAfAr
  • Scannen ist legal, zeig mir den Paragraphen der einem das Scannen verbietet, RAfAr!

    Stell dir einfach mal ein Haus vor: Es ist nicht verboten zu schauen ob die Türen offen sind ohne sie anzufassen. Und klingeln und fragen ob dich jemand reinlässt darfst du auch.

    Genauso ist das mit dem Abklappern von Ranges: Du gehst alle IPs, durch und fragst ob der Rechner dahinter antwortet und dann ggf. noch ob er dich reinlässt.

    Falls du darüber hinaus die Sicherheit überprüfen willst und dabei noch andere Dinge anstellst die über das gucken und fragen hinausgehen, dann machst du wohl etwas illegales, aber das reine Abklappern und Fragen ist keines Wegs verboten!
  • Giftmischer schrieb:

    Wer als Flatratekunde die Daten direkt löschen lassen will muss das beantragen, ansonsten wirds 3 Monate gelogt. Solange ihr die Sofortlöschung nicht beantragt seit ihr mit der 3 Monatsspeicherung einverstanden...


    Hast du irgendwelche Links und/oder weitere Informationen dazu?
    Ist mir neu, dass man die Löschung beantragen kann. :confused:
  • huhu

    pingen ist legal wird aber nicht gern von admins gesehen aber das kann uns ja scheiss egal sein :D.
    datenstruktur zu scannen ist nicht legal (illegal).
    "Scannst" du mit SuperPing oder "Pingst";) du die "/pub/","/public/" usw mit Grim?


    Ein klassische Beispiel mit dem Haus :D

    Wenn du "/pub/","/public/" mit Grim's "pingst" ;) dann bist du schon im Haus drin und spielst mit den Moebeln rum.


    Ich habe so nen Gefuehl ihr seid alle sauer auf mich :?(


    Greetz to all

    RAfAr

    //EDIT im meinem vorheringen Beitrag zu diesem Thema habe ich nicht geschriben das anpingen illegal ist sonder das scannen von Datenstrukturen illegal ist. Jetzt ist bei mir 1:40 hab - Bock PARAGIRAFFEN zu suchen wo da steht.
  • So leute damit hier kein falsches bild entsteht. Ja scannen ist strafbar und zwar kommt es drauf an wie der Rechtsanwalt der gegenseite es auslegt. Ihr dürft nicht Port Scanning mit Pingen verwechseln. Port Scanning richtet sich auf eine oder mehrer Ips und klappert bestimmte Ports ab Pingen ist einfach nur da um zu sehn ob eine IP erreichbar ist oder nicht. Da mit mit Port Scanning/Spoofing versucht einen "offen" port zu finden kann dies als straftat gelten hier auch der auszug aus dem StgB

    § 303a StgB Datenveränderung (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs.2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht
    oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    § 303b StgB Computersabotage (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen
    oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
    1. eine Tat nach §303a Abs.1 behebt oder
    2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der versuch ist strafbar.

    Da die meisten jedoch von einer strafanzeige ablassen wegen dem stress und bei dem Amtsgericht sowieso wahrscheinlich zwischen die akten fallen wird macht kaum einer einen anzeige..aber ja port scanning ist strafbar. ist genau so wie mit wlan mitlerweile!

    Und die ausrede ein trojaner war es etc...tjoa die zieht ganz und garnicht. Falls es wirklich zur einer Anklage kommen sollte, dann musst du beweisen können das es ein trojaner/virus war. Dein PC wird beschlagnahmt und auseinander genommen.. Man glaubt garnicht was man da so alles an spuren finden kann! :) also würde ich dieses schreiben von der T-Com nicht auf die leichte schulter nehmen.. wie gesagt wird zwar kaum einer bis zu einer Anklage bringen aber es kann immer passieren und dann siehts schlecht aus
  • .oO[kdo]Oo. schrieb:

    Hast du irgendwelche Links und/oder weitere Informationen dazu?
    Ist mir neu, dass man die Löschung beantragen kann. :confused:


    Wie ich schrieb: Guck in deine Rechnung rein ;)

    RAfAr schrieb:


    //EDIT im meinem vorheringen Beitrag zu diesem Thema habe ich nicht geschriben das anpingen illegal ist sonder das scannen von Datenstrukturen illegal ist. Jetzt ist bei mir 1:40 hab - Bock PARAGIRAFFEN zu suchen wo da steht.


    Ich habe nicht gesagt dass du sagtest pingen ist illegal, ich sagte nur, dass scannen kein Eindrinen in Rechner ist sondern ein Anfragen.. und Anfragen ist meinem zugegeben beschränktem Wissen nach erlaubt und wer das anders sieht der möge mir wie gesagt ein Gesetz vorlegen, denn belehren würde ich mich da schon gerne lassen (aber nur fundiert).

    @ Smoothkiller

    Ja aber jemand der einen Rechner fragt ob er mit ihm verbinden darf macht sich nach dem von dir zitierten doch definitiv nicht strafbar, er manipuliert ja keine Daten. Und das er es versucht kann auch niemand behaupten. Wenn ich verbreite ich hätte ein Homevideo auf der IP XXX und jeder darfs sich runterladen, der Server ist mir und frei. Und dann habe ich einen Zahlendreher drin und deswegen verbinden alle zur IP XXY und gucken dort ob der Gastzugang offen ist. Wo haben die sich strafbar gemacht? Niemand wollte da Daten venrichten, manipulieren usw... und ein Scanner macht doch erstmal nicht mehr als genau das: Verbinden und fragen (man kann auch mehr machen.. muss aber nicht!)