Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

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  • Gefährlicher Sexualstraftäter ist frei

    Gericht muss notorischen Kinderschänder laufen lassen, weil Juristen vor sieben Jahren Fehler machten. Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit ihrem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung!

    Manfred L. ist frei – und die Polizei macht sich auf das Schlimmste gefasst. Denn Manfred L. ist ein Sexualstraftäter, und er hat es auf Kinder abgesehen. Fast 25 Jahre saß der notorische Rückfalltäter in Haft, seit 1973 war er neun Mal verurteilt worden. Vor seiner jetzigen Entlassung wollte die Staatsanwaltschaft die Notbremse ziehen und für Haft nach der Haft sorgen. Das Berliner Landgericht aber sah sich gestern aufgrund eines Justizfehlers bei der letzten Verurteilung gezwungen, den Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuweisen. „Es fällt uns sehr, sehr schwer, diese Entscheidung zu verkünden“, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen. Denn der 56-Jährige sei ein „nach wie vor gefährlicher Mann“.

    Es war der erste Berliner Prozess um Haft nach der Haft. Im vergangenen Januar hatte die Berliner Staatsanwaltschaft bereits für einen 36-jährigen Sexualstraftäter Jens A. die nachträgliche Sicherheitsverwahrung gefordert, die dann aber schon vor dem Prozess an zwei Gutachten scheiterte. Im Februar kam Jens A. frei, drei Wochen später hatte er sich nach Erkenntnissen der Ermittler in Bernau wieder an zwei Jugendlichen vergriffen. Derzeit wartet Jens A. im Gefängnis in Frankfurt (Oder) auf sein neues Verfahren. Es gilt als wahrscheinlich, dass der 36-Jährige dieses Mal nicht ohne Sicherheitsverwahrung davonkommt.

    Manfred L. kam sogar wiederholt mit „einfacher“ Haft davon. „Es ist ihm immer wieder gelungen, die Richter zu überzeugen“, sagte Richterin Eschenhagen. Mitte der 80er Jahre sei dem Angeklagten bereits Sicherungsverwahrung angedroht worden. In den Prozessen aber zog L. dann alle Register, gestand, gab sich reuig und versprach, sich einer chemischen Kastration zu unterziehen.

    Im Gefängnis fiel Manfred L. dann schnell wieder in seine alten Gewohnheiten zurück: Er schwänzte Therapiestunden, holte sich nur noch unregelmäßig die Spritzen und setzte das Mittel ab, als er sich in einen Mithäftling verliebt hatte. War L. draußen, suchte er wieder die Nähe zu Jungen, lebte gegen Geld und kleinere Geschenke seine pädophile Neigung aus. Beide Gutachter kamen im jetzigen Verfahren zu dem Schluss, dass weiterhin eine erhebliche Gefahr von L. ausgehe, dass der Mann mit einer „dissozialen Persönlichkeitsstruktur“ ein Hang-Täter sei.

    Für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung verlangt der Bundesgerichtshof aber, dass während der Haft „erhebliche“ neue Anhaltspunkte für einen möglichen Rückfall aufgetreten sein müssen.

    Doch als der Gelegenheitsarbeiter Manfred L. vor sieben Jahren zum letzten Mal verurteilt worden ist, war hinlänglich bekannt, dass der Angeklagte gefährlich und therapieunwillig ist. Damals hatte sich Manfred L. an 13 Jungen vergangen. Gestern hieß es im Landgericht: Es sei nun einmal nicht möglich, mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung frühere Fehler der Justiz zu korrigieren.

    Die Staatsanwaltschaft will nicht aufgeben, legte noch gestern Beschwerde ein und kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Der gefährliche Sexualstraftäter steht nun unter gesetzlicher Führungsaufsicht. Das heißt auch, dass er ab jetzt unter Beobachtung einer Spezialdienststelle des Landeskriminalamtes steht. Die Ermittler vom „LKA Prävention“ hatten auch Jens A. nach seiner Entlassung in Bernau aufgespürt, überwacht und schließlich überführt.

    Sechs Beamte arbeiten für die „LKA Prävention“, die 2003 gegründete Einheit gilt als Vorreiter in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, sich um entlassene Sexualstraftäter zu kümmern, die unter einer hohen Risikoprognose stehen. Sie werden auch Manfred L. im Visier haben, Gespräche mit ihm führen, sich aber auch in seinem Umfeld umhören. Zwei Beamte saßen bereits mit im Gerichtssaal und lauschten ausdruckslos den Worten des 56-Jährigen: „Ich würde draußen regelmäßig zum Arzt gehen und in ein betreutes Wohnprojekt einziehen“, beteuerte Manfred L. Die Fahnder werden bald erfahren, ob es sich nur um Lippenbekenntnisse handelt.

    <Quelle>
  • Ne ich glaubs nicht solche Ar***löc*** haben dan auch noch glück,das die Justiz damals nen Fehler gemacht hat:mad:.Der sollte mal in den USA leben da hätte der sofort die spritze bekommen.Ne sollche Leute regen mich auf.