für ein potentielles Opfer des geplanten Bahnbomben-Attentats eine
Schadensersatzklage vor, erklärte er im Interview mit stern.de, dem
Online-Angebot des Hamburger Magazins stern.
Schulz vertritt einen Fahrgast, der bei dem versuchten
Bombenattentat auf den Regionalzug 12519 von Mönchengladbach nach
Koblenz hätte verletzt oder getötet werden können. Obwohl die Bomben
nicht explodierten, haben die Fahrgäste beider Züge womöglich ein
Anrecht auf Schadensersatz, so Schulz im Interview mit stern.de.
Zunächst, so Schulz zu stern.de, müsse geprüft werden, "wer für
mögliche Schäden in Anspruch zu nehmen ist. Das können neben den
mutmaßlichen Tätern auch dahinter stehende Organisationen sein, die
Vermögen in Deutschland haben. Aber auch die Deutsche Bundesbahn
könnte verantwortlich sein, wegen nicht ausreichender
Sicherheitsvorkehrungen."
Schulz ist spezialisiert auf internationales Schadensersatzrecht
und gilt in Deutschland als einer der erfolgreichsten Anwälte seines
Fachs. Im Fall des Terroranschlages auf die Berliner Diskothek La
Belle im Jahre 1986 hatte er dazu beigetragen, dass für einen
unbeteiligten Passanten eine sechsstellige Summe gezahlt wurde.
Quelle
Ich persönlich finde diese ganze Geschichte grotesk und absolut lächerlich. Wo kein Schaden entstanden ist kann man auch keinen einklagen. Selbst wenn ein Schaden entstanden wäre, wär eine Klage gegen die Täter oder ihre Organisation sinnlos oder hat Al Kaida das WTC schon abbezahlt? Und wenn die Deutsche-Bahn dafür belangt werden könnte wäre das ja wohl ziehmlich seltsam schließlich kann die doch nichts dafür das so ein par Irre da ihre Bomben liegen lassen.
Was kommt als nächstes darf mich dann ein Fußgänger auf Entschädigung verklagen der kurz vor meinem Auto über die Straße sprintet weil ich ihn fast auf überfahren hätte ?
Ich glaube einige Anwälte wollen mit aller Macht auch hier amerikanische Verhältnisse was die Rechtsprechung angeht um sich ihre Taschen voll zu machen.
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Endet am 16.06.2009