Datenschutz von T-online usern?


  • syodo
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  • Datenschutz von T-online usern?

    Hallo,

    ich habe folgende frage.

    Ein Freund von mir sagt, aus einer quelle (sein vater ist bei der polizei) zu wissen, das die polizei die logfiles sprich IP von internet benutzern einfordern kann (+die dazugehörigen daten). Also wenn der jenige bei ebay andere benutzer betrogen hat! Er sagt das tonline die daten 6. monate behalten muss!

    Also ich dachte immer das provider keine daten rausgeben dürfen, da z.b. wenn man erwischt wurde beim verteilen von urheberechtlich geschützen dateien!
    Und wenn fordert man die daten doch eh erst bei ebay ein wenn der fall des betruges der polizei übergeben wird!

    Naja währe sehr nett wenn ihr mir die frage beantworten könnt und den dazugehörigen gesetzes text z.B.! Es wird sonst verdammt schwer sein im vom gegenteil zu überzeugen weil papa ja bei der "polizei" ist!!


    MFG SYoDO
  • Der Beschluss vom LG Darmstadt ist T-Online durchaus bekannt und wenn man bei denen anruft um zu fragen, bestätigt dir die technische Hotline auch gerne, dass die IPs von Flatrate Usern nicht mehr gespeichert werden.
    Wendet man sich allerdings an die juristische Abteilung, erhält man nach längerem Email-Verkehr folgende Antwort:

    Sie sprechen die Entscheidung des LG Darmstadt an, diese Entscheidung beruht fast überwiegend auf Regelungen des TKG. Aspekte des für T-Online einschlägigen Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) wurden kaum berücksichtigt. Wir halten aber eine Speicherung aus Gründen der Datensicherheit, gem. dem TDDSG für zulässig. Insofern weicht unsere Rechtsauffassung von der des Landgerichtes Darmstadt ab. Deshalb haben wir auch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der Entscheidung des Landgerichtes Darmstadt eingelegt.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir erst nach höchstrichterlicher Klärung unsere allgemeine Speicherpraxis ändern werden. Vorher besteht hierzu auch gar keine Verpflichtung, zumal das Urteil des Landgerichtes Darmstadt bisher das einzige Urteil dieser Art gegen einen Internetprovider ist. Bitte beachten Sie auch, dass die Vorratsdatenspeicherung demnächst aufgrund europarechtlicher Vorgaben ohnehin in Deutsches Recht umgesetzt werden muß. Danach werden wir in noch größerem Umfang Verkehrsdaten speichern müssen.


    Das ganze ist also mal wieder so oft nur ein Haufen Gequasel das mit der Realtität nichts zu tun hat.

    Du kannst davon ausgehen, das die Polizei inzwischen alles bekommen, was du im Internet machst, von deinen bei google eingegeben Suchbegriffen, deinen Emails über alle Webseites die du aufgerufen hast bis hin zu deinen ICQ-Logs, usw....

    Der Schein der Anonymität im Internet ist nichts als ein Trugbild, in Wahrheit kriegen sie alles über dich.

    mfg
    neo