was darf ich mit 16 alles machen ?


  • Benschi
  • 2874 Aufrufe 27 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • was darf ich mit 16 alles machen ?

    Hi Leude,

    mich würde mal Interessieren was ich mit 16 Jahren so alles kaufen darf.

    Allso mal von den Alkoholischen Getränken her, gibt es da eine bestimmte % Grenze ? oder wie läuft das ab?


    THX schon einmal.



    PS: sorry falls das hier in der falschen Abteilung ist, aber ich dachte hier passt es am besten rein.
    [FONT="Arial Black"]Ð3@Ð~Я†Ð3Я is the Best [/FONT]
    /\ Friends: Michi110990
    ~~>UPLOAD-SEITEN?<~~
  • Sekt sollte man sicherlich drinken dürfen, aber auf keinen Fall alkoholische Getränke, wo der Alkohol per Destillat hergestellt wurde. Wenn er natürlich durch den Gärungsprozess entstanden ist, dann passt das^^

    Achja, hab noch das und das zum Lesen für dich ;)

    mfG
    CrYstaLX
  • Selbstverständlich darfst du auch Sekt, Champagner, Rosé, Wein etc. ebenfalls kaufen.
    Und für dich ist das Rauchen gesetzlich erlaubt.
    Du darfst nun bis 24:00 draussen bleiben!
    ..und bist teilweise geschäftsfähig..
    naja und beschränkt wählen, bei Kommunalwahlen z.B.

    Aber im Allgemeinen ist es nicht viel, du hast trotzdem sehr viele Einschränkungen im Vergleich zur Volljährigkeit.
    Wirst du dann in paar Jahren merken!

    MfG
    [size="1"]
    &#1692;&#1691;&#1691;&#1692;&#1691;&#1691;&#1691; Upps/Blacky/Userpage &#1692;&#1692;&#1691;&#1691;&#1692;&#1691;&#1691; [/size]
  • sYnleY schrieb:


    Du darfst nun bis 24:00 draussen bleiben!

    Stimmt nicht. Du darfst dich so lange draußen aufhalten, wie du willst. Es seidenn, du bist auf Plätzen, die für dich gefährlich werden können, oder wo es viel Kriminalität gibt.
    Sonst darfst du draußen bleiben solange du willst.
    Die Regel gilt nur für Gaststätten, die man soviel ich weiß mit 16 von 5 bis 24 Uhr betreten darf. Bin mir da jedoch nicht ganz sicher.

    Phunny
  • wollt der vollständigkeit halber noch hinzufügen, dass einige Geschäfte (zumindest bei mir in der nähe) an jugendliche unter 18 jahren nur alkoholische getrönke unter 10% verkaufen... sprich eigentlich nur bier und leichte weine...

    is aber nicht gesetzlich, sondern wie gesagt geschäftsbedingt
  • bei uns im NP hab ich den sixer bier schon mit 15 locker gekriegt, ohne connetion zu haben.Die Kassierer wollten keinen Altersnachweis haben.

    Aber jetzt bin ich ja 16.

    wollt noch hinzufügen, dass man mit 16 den Moped & Trecker Lappn machen kann....für einige auch ganz wichtig.
    [SIZE="2"][COLOR="SeaGreen"][FONT="Lucida Console"]Last Uploads:(Online)[COLOR="Black"]|#Movies[/color]|#Games[COLOR="Black"]|[/color]#Mp3[COLOR="Black"]|[/color]#Appz[/font][/color][/SIZE]
    [SIZE="2"][FONT="Lucida Console"]Die Roadrunner United Crew sucht noch Fill0r, haxx0r und Scann0r![/FONT][/SIZE]
  • ich glaub nich das man erzählen muss wie man früher alk bekommen hat...(ja ich sah schon immer bissle älter aus^^)
    und hinzufügen will ich noch, das du den a1 machen darfst, bzw mit deinem a1 ab jez fahren... ebenso darfste länger draussen bleiben, sowie dich nun in kneipen diskos bars etc aufhalten...

    wenn du nachts um 5.20 betrunken von den grünweissen gefilzst wirst und die nach deinem ausweis fragen, den du ihnen gibtst und ihnen versicherst erst seit 5 unterwegs zu sien, und sie dich weiterziehen lassen, (weil du gut argumentiert hast und zufälliig mal kein gras dabei hattest ;))
    wirst du dich richtig freuen 16 zu sein^^
    (kernaussage: darfst ab 5 wieder auf die strasse)
  • dennis1234 schrieb:

    ebenso darfste länger draussen bleiben, sowie dich nun in kneipen diskos bars etc aufhalten...

    wenn du nachts um 5.20 betrunken von den grünweissen gefilzst wirst und die nach deinem ausweis fragen, den du ihnen gibtst und ihnen versicherst erst seit 5 unterwegs zu sien, und sie dich weiterziehen lassen, (weil du gut argumentiert hast und zufälliig mal kein gras dabei hattest ;))
    wirst du dich richtig freuen 16 zu sein^^
    (kernaussage: darfst ab 5 wieder auf die strasse)

    Das stimmt doch gar nicht. Wenn man sich mal das JuSchG anschaut, stellt man fest, dass dort nichts erwähnt wird, was den Aufenthalt im Freien regelt.
    Das einzige, was weitgehend dieses Thema behandelt ist folgendes:


    Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperlich, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person

    1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
    2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.

    In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.

    Du darfst dich in (fast) jedem Alter draußen aufhalten solange du willst. Alkohol tragen und trinken darfst du auch. Nur nicht kaufen. Es kann zwar passieren, dass die Grünen dich, wenn du besoffen bist, mitnehmen, aber auch nur als Vorsichtsmaßnahme.
    In Bars darf man auch schon früher.
    Siehe hier:


    (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

    (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

    (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.


    Phunny
  • Phunsoldier schrieb:

    Du darfst dich so lange draußen aufhalten, wie du willst. Es seidenn, du bist auf Plätzen, die für dich gefährlich werden können, oder wo es viel Kriminalität gibt.


    Hast du einen Beleg dafür, irgendwo wo das steht??

    Danach dürfen Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr und Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein.


    So kenn ich das.... und das gilt auch für Strassen!

    Ich wurde mal vor Paar Jahren, da war ich unter 18 von der Polizei angehalten und darauf angesprochen wieso ich noch um 15 vor 12 auf der Strasse sei und noch nicht den Heimweg angetreten habe etc.

    Trotzdem Fakt ist:
    mit 16 kann man nicht viel machen, Probleme mit der Polizei, kein Alkohol, keinen Discoaufenthalt... sprich keine Freibier-Disco, keine Disco die zu spät anfängt etc. und um 24 Uhr raus, sonst gibts Probleme...

    MfG
    [size="1"]
    &#1692;&#1691;&#1691;&#1692;&#1691;&#1691;&#1691; Upps/Blacky/Userpage &#1692;&#1692;&#1691;&#1691;&#1692;&#1691;&#1691; [/size]
  • naja, man darf eben nicht blöde sein.. :)

    Ich war auch schon mit 15 auf Beachpartys, in Discos etc. Und dann nicht nur bis 22.00 bzw. 24.00 Uhr. Es könnte dir aber passieren, dass dich die Grün-Weissen, wenn sie dich nach 0 Uhr in einer Kneipe erwischen nach Hause "begleiten". Auf gut deutsch: Sie fahren dich nach Hause, belehren deine Eltern und dampfen dann wieder ab..

    is doch nich so schlimm....

    MfG kunks
  • Squeezy schrieb:

    ich glaub alles was über 16 % geht gilt als brantwein, das darfst du net kaufen
    und auch net was das enthält.. eigentlich darfst du nur bier und wein kaufen ^^ und zigaretten :P

    Squeezy

    das stimmt nicht ganz, es gibt auch weine und sehr wenige biere die über 16 % gehen, die darfst du also auch kaufen.
    was natürlich lächerlich ist, ist dass du weincocktails wie cool up oder palm beach kaufen darfst, die haben 5 % und alkopops wie smirnoff haben auch nur 3 oder 5 % und sind ab 18 :rolleyes:
  • was natürlich lächerlich ist, ist dass du weincocktails wie cool up oder palm beach kaufen darfst, die haben 5 % und alkopops wie smirnoff haben auch nur 3 oder 5 % und sind ab 18


    Es geht nicht um den Alkoholgehalt, sondern dass kleine Kinder gerne AlkoholPopups trinken, weil sie schnell besoffen werden, wir haben auch so Kinder bei uns in der Stadt die setzen sich mit nem Kasten Mixery draussen hin, hören Bushido, der sie in einem Lied ermuntert zum Alkoholkonsum und denken, dass sie nach 2 Flaschen berauscht sind :)

    Alko-Pops werden von Kindern & Jugendlichen gern getrunken, man schmeckt den Alkohol nichtmehr..., was eigentlich nicht der Sinn sein sollte und es "geht runter wie Limonade"
    [size="1"]
    &#1692;&#1691;&#1691;&#1692;&#1691;&#1691;&#1691; Upps/Blacky/Userpage &#1692;&#1692;&#1691;&#1691;&#1692;&#1691;&#1691; [/size]
  • sYnleY schrieb:

    Alko-Pops werden von Kindern & Jugendlichen gern getrunken, man schmeckt den Alkohol nichtmehr..., was eigentlich nicht der Sinn sein sollte und es "geht runter wie Limonade"


    dieses kinder und jugendliche möcht ich doch gern mal etwas differenzieren (sry für OT):
    unter deinem genannten begriff sollten lediglich personen des weiblichen geschlechts und "männliche softies" benannt werden, ansonsten fasse ich das als beleidigung auf :D !
  • Ich hab doch geschrieben:

    setzen sich mit nem Kasten Mixery(soft, kindisch) draussen hin, hören Bushido(soft, kindisch), der sie in einem Lied ermuntert zum Alkoholkonsum und denken, dass sie nach 2 Flaschen berauscht sind(soft, kindisch)

    da geb ich dir recht, das erklärt sich eigentlich von selsbt! :D
    [size="1"]
    &#1692;&#1691;&#1691;&#1692;&#1691;&#1691;&#1691; Upps/Blacky/Userpage &#1692;&#1692;&#1691;&#1691;&#1692;&#1691;&#1691; [/size]
  • Das seltsame ist, auf der Reeperbahn haben die mich auch in nen Striplokal um 0:30 gelassen und haben natürlich nach meinen Ausweis gefragt, auf dem atand natürlich das ich 16 bin, aber die Türsteher liesen mich einfach so durch.

    Und ich war auch nur mit einem Kumpel da, dser genausoalt ist wie ich! :rolleyes:
    gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
  • sYnleY schrieb:

    Es geht nicht um den Alkoholgehalt, sondern dass kleine Kinder gerne AlkoholPopups trinken, weil sie schnell besoffen werden, wir haben auch so Kinder bei uns in der Stadt die setzen sich mit nem Kasten Mixery draussen hin, hören Bushido, der sie in einem Lied ermuntert zum Alkoholkonsum und denken, dass sie nach 2 Flaschen berauscht sind :)

    Alko-Pops werden von Kindern & Jugendlichen gern getrunken, man schmeckt den Alkohol nichtmehr..., was eigentlich nicht der Sinn sein sollte und es "geht runter wie Limonade"

    lol Kinder trinken gerne AlkoholPopups roflroflrofl man Pop-Ups sind eigentlich was anderes XD . dat heißt Alkopops.

    Bushido propagiert keinen Alkohol. Erzähl nich von was wovon du keine Ahnung hast. Bushido hast Säufer und Kiffer. Es gibt wirklich sehr wenige Lieder wo er was von Alkohol rappt, höchstens 3 oder 4.
    Also erzähl nich son kack bitte ;)

    Und so Weincocktails die ab 16 sind wovon ich gesprochen habe gehen auch runter wie Limonade, deshalb hab ichs ja erwähnt und mit Alcopops verglichen. Alkopops und Weincocktails wie Cool Up oder so sind im Prinzip genau das selbe außer dass halt in dem einen wein drin ist. das kann man genauso gut exen wie das andere.

    mfg
  • du siehst dass kinder mit mixery rumsitzen und wegen bushido alk trinken?
    und außerdem, du sagtest ja dass bushido soft und kindisch ist. ob du ihn kindisch findest kannst du ja denken wie du willst aber musik in der übelst viele schimpfwörter vorkommen und von manchen als kranke musik bezeichnet wird, kann man nicht wirklich als "soft" bezeichnen. :-/