Billiger Drängeln

    • Witze

    • Phunsoldier
    • 1517 Aufrufe 14 Antworten

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    • Billiger Drängeln

      Moin, hba ich eben wo anders gefunden und möchte es euch nicht vorenthalten. Finds zu geil :D

      Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn
      huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken
      Fahrspur.

      Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift
      der StVO sehr teuer werden!

      Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro -
      4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot

      Fazit : lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO
      nämlich im Moment:


      50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen
      Wiederholungen.

      Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart !

      Noch mehr sparen ?

      Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

      50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart ! Niemand bedrängt, nicht
      aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch
      200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

      Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

      Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
      kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

      Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
      läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und
      Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert
      und sofort in größeren Mengen im
      Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

      Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

      So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.


      Phunny
    • mh weiß net ob das nen Witz ist, auch wenns zwar schon lustig ist glaub ich nicht dass man so einfach drumherum kommt, glaube eher dass da nicht mehr die StVO greift sondern ein anderes Gesetzbuch (zumindest beim Einsatz von Blaulicht) aber hab nix gefunden dazu, trotzdem glaub ich sollte man sich dabei nicht erwischen lassen :D

      mag Drängler net ... und wer hinter mir fährt und drängelt sollte aufpassen dass er seinen Abstand zu mir nicht zu sehr verringert weil hab die Angewohnheit zu bremsen wenn wer in meinen Kofferraum schaut ;) (und es reicht schon vom Gas gehen um den Dränglern das Adrenalin in den Kopf zu schießen ;) ;) )!

      PS: nein ich fahr nicht zu langsam 10-20km/h schneller als erlaubt (ausser Orts)
    • Cybaerchen schrieb:

      [...] mag Drängler net ... und wer hinter mir fährt und drängelt sollte aufpassen dass er seinen Abstand zu mir nicht zu sehr verringert weil hab die Angewohnheit zu bremsen wenn wer in meinen Kofferraum schaut ;) (und es reicht schon vom Gas gehen um den Dränglern das Adrenalin in den Kopf zu schießen ;) ;) )! [...]


      Damit gefährdest Du Dich und andere genauso wie der Drängler... ich für meinen Teil nerv den mit meiner Nebelschlußleuchte.. die Brems-Nummer mach ich nur innerorts. Aber ich find das zu genial.. son Dränlger durchlassen.. gleich hinterher und Blaulicht... och, das wär mir der Spaß wert.

      Ansonsten steht es doch im Bußgeldkatalog - Blaulicht 20,- EUR. Was die Gefährdung und den Versicherungsschutz betrifft, ist das sicherlich eine riskante Sache..

      Im ernst: Lieber nicht!

      PS: Das Thema wirkt in diesem Sub-Forum irgendwie deplaziert.
    • Metaphore schrieb:

      Damit gefährdest Du Dich und andere genauso wie der Drängler... ich für meinen Teil nerv den mit meiner Nebelschlußleuchte.. die Brems-Nummer mach ich nur innerorts. Aber ich find das zu genial.. son Dränlger durchlassen.. gleich hinterher und Blaulicht... och, das wär mir der Spaß wert.


      stimmt habs auch nur einmal bisher gemacht aber der ging mir so aufn Zeiger, war der Meinung dass ich mit 150 in ner 120er Zone immernoch zulangsam bin, aber sein Gesichtsausdruck als auf einmal rote Lampen aufleuchteten war zu geil :D

      Metaphore schrieb:

      Ansonsten steht es doch im Bußgeldkatalog - Blaulicht 20,- EUR. Was die Gefährdung und den Versicherungsschutz betrifft, ist das sicherlich eine riskante Sache..


      stimmt das Nutzen des Blaulichts kostet nur 20€ allerdings wenn man damit erwischt wird und zb. zu schnell war, bei Rot und sowas bekommst das alles nochmal drauf und bei einem Unfall, kannst glaub glei hoffen dassu stirbst weil wirst dich dumm und dusselig bezahlen ...
    • Amtsanmaßung ist es nicht.
      Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Und die Feuerwehr, Schwertransporte, Sani... nutzen ja auch Blaulichte.
      Nötigung dürfte es auch nicht sein, da dir alle (oder die meisten) sehr schnell Platz machen werden.

      Phunny