Nicht mehr als 50 Euro Abmahngebühr für illegalen Download


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  • Nicht mehr als 50 Euro Abmahngebühr für illegalen Download

    Das Justizministerin hat einen neuen Gesetzentwurf zum Schutz des geistigen Eigentums vorgelegt. Das war notwendig geworden, nachdem Anwälte selbst für Bagatelldelikte höchste Abmahngebühren verlangt hatten.

    Wenn Jugendliche ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück im Internet zum Download anbieten oder sich kleine Bilder von Popstars oder Stadtplanausschnitte auf ihre Internet-Seite laden, sollen Anwälte dafür nicht hohe Abmahngebühren verlangen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin vorstellte. Wenn es sich um einen einfachen Fall mit nur einer Urheberrechtsverletzung handele, dürfe die Kanzlei für die erste Abmahnung nur noch 50 Euro in Rechnung stellen.


    ...Allerdings sollten nur solche Surfer vor überzogenen Abmahnungskosten geschützt werden, die keine geschäftlichen Interessen verfolgen. Die 50-Euro-Regel gelte nicht für Tauschbörsennutzer, die das Urheberrecht in gewerblichem Ausmaß verletzen, sagte die Ministerin.

    ...Unter anderem will die EU im Urheberrecht die Auskunftsansprüche der möglicherweise Geschädigten erweitern: Der bisherige Weg über ein Strafverfahren soll nicht mehr nötig sein. Auch bei einer Klage auf Unterlassung oder Schadenersatz vor einem Zivilgericht soll etwa eine Plattenfirma beantragen können, dass ein Internet-Provider Auskunft über einen Tauschbörsennutzer erteilt.


    na wird auch zeit, dass den schwarzen schafen aus der advokaten-zunft etwas auf die finger geklopft wird. :D

    bestes beispiel für derartige praktiken sein geld möglichst leicht zu verdienen ist RA joachim steinhöfel. (bestens bekannt aus der früheren media markt werbung)

    mittlerweile ist es ein offenes geheimnis, dass er im großen stil webseiten mit unterlassungsklagen überhäuft; mit entsprechender honorarforderung...:rolleyes: