Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung - zum MITMACHEN !!!


  • Mr. Anderson
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  • Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung - zum MITMACHEN !!!

    Nach Plänen von Union und SPD soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

    Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten erhalten.

    Um das zu verhindern, wird zur Zeit eine Sammelklage vorbereitet, bei der jeder innerhalb von einer Minute mitmachen kann.

    Dazu müsst ihr nur ein Formular ausfüllen:
    Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung (22.11.2006)

    [B]Macht mit, es ist eure Freiheit die euch geraubt wird!
    [/B]


    mfg
    neo
  • Seit wann bitte sind denn in Deutschland Sammelkalge zulässig :confused:

    Mal wieder der reine Populismus. Wenn der Typ, der sich auch noch Rechtsanwalt nennt, wirklich so eine Klage einreichen sollte (was er nicht tun wird), wird die ihm sowas von um die Ohren geschlagen, dass es kracht.

    Einfach mal wieder unfassbar. Aber wenigstens hat er 200000 Klicks auf seinen Namen bekommen. Damit dürfte sein Ziel eigentlich erreicht sein.

    So ein Schwachsinn ...
  • erstens: sammelklagen sind zulässig...siehe die leute die immer durch die straßen rennen mit ihren unterschriftenbögen

    zweitens: ich denke schon, dass der wirklich ein anwalt ist und das einreichen wird

    drittens: wenn alle denke wie du: ach das bringt eh nichts
    dann erreicht man nichts! dann kommt es wieder zum überwachungsstaat..."ja man eh nichts dagegen tun"...nc

    so long saguljai
    (hab mitgemacht :P )
  • zu 1 : sind sie nicht, zumindest nicht in Deutschland

    zu 2 : siehe 1.

    zu 3 : bin nur realistisch. Und man kann schon etwas dagegen tun, aber defintiv nichts mit Sammelklagen. Sowas ist immer Sache des Gesetzgebers. Schließlich sind wir eine reprässentative Demokratie. Wo wäre der Sinn des "reprässentativen" Elementes, wenn sich der Bürger direkt in das Gesetzgebungsverfahren einschalten könnte:confused:
  • zu 1:
    Ist eine Sammelklage in Deutschland zulässig?

    Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine "normale" Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist zulässig und geschieht vor dem Bundesverfassungsgericht oft, z.B. auch bei der Verfassungsbeschwerde gegen den großen Lauschangriff.
    - damit dürfte das ja nun klar sein?!? ;)

    zu 2:
    Firmenbeschreibung Deutsch
    Die Rechtsanwaltskanzlei Starostik in Berlin hat sich ganz auf Recht, Steuern und Administration der englischen Limited in Deutschland spezialisiert. Alles, was Sie zur Gründung, Administration und Problembewältigung benötigen, aus einer Hand. Rechtsanwalt Starostik und sein Team erledigen das für Sie. Der angebotene Service ist zweisprachig. Grundsätzlich erfolgt daher auch Vertretung gegenüber englischen Behörden. Darüberhinaus existieren gute Verbindungen zu englischen Beratern in London und Oxford.
    - damit dürfte auch das klar sein?!? ;)

    zu 3:
    zu 3 : bin nur realistisch. Und man kann schon etwas dagegen tun, aber defintiv nichts mit Sammelklagen. Sowas ist immer Sache des Gesetzgebers. Schließlich sind wir eine reprässentative Demokratie. Wo wäre der Sinn des "reprässentativen" Elementes, wenn sich der Bürger direkt in das Gesetzgebungsverfahren einschalten könnte

    da kann ich mich dem hier nur anschliessen:

    saguljai schrieb:

    drittens: wenn alle denke wie du: ach das bringt eh nichts
    dann erreicht man nichts! dann kommt es wieder zum überwachungsstaat..."ja man eh nichts dagegen tun"...nc

    dem kann ich mich nur anschliessen - wenn alle denken 'da kann ich eh nichts gegen tun' oder 'die da oben werden das schon richtig machen' KANN man nur auf die schnauze fallen :depp:
    - das "wir sind das volk" sollte man durchaus weiter ausdehnen auf "wir sind an den geschehen in diesem land (und darüber hinaus) mit beteiligt und können (und MÜSSEN[!]) auf die von uns gewählten (und damit ja eigentlich unsere interessen vertretenden) volksvertreter einfluss nehmen"

    hört doch um himmels willen auf damit wie schafe eurem schlachter brav hinterher und ins messer zu laufen :würg:

    ja-sager und mitläufer gibt es schon viel zu viele - zeit mal wieder etwas dagegen zu tun! wenn die die für uns ihre stimme bei solchen sachen erheben und einsetzen sollen das nicht tun - dann.... :noway: (natürlich im übertragenen sinne) :devil:

    greetz

    janus
    --=== wanna receive a smile? - give a smile! ===--
    oooo
    wanna see my BL?
  • Mittlerweile hat sich auch der Anwalt auf seiner Seite zu Wort gemeldet:
    Was bedeutet die "Sammelverfassungsbeschwerde"

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert, hat mich gebeten die künftige Verfassungsbeschwerde gegen die von der Bundesregierung geplante umfassende Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

    Ich habe mich daraufhin bereiterklärt, die künftigen Beschwerdeführer in der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde zu vertreten.

    Den Aufruf des Arbeitskreises haben bereits tausende Bürger, auch Bundestagsabgeordnete, unterstützt und der Briefträger in meiner Kanzlei kann die zahlreichen Vollmachten, die täglich eingehen, kaum mit der normalen Post austragen.

    Ich möchte an dieser Stelle auf folgendes hinweisen: Das Gesetz ist erst in Vorbereitung und noch gar nicht vom Bundestag beschlossen worden. Demzufolge sind die mir erteilten Vollmachten derzeit vor allem politische Willensbekundungen der künftigen Beschwerdeführer. Sie drücken die grosse Besorgnis vieler Bürger aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden wird, das wieder einmal Elemente des totalitären Überwachungsstaates beinhaltet. Ich erinnere daran, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zum "Grossen Lauschangriff" - 1 BvR 2378/98 - und - 1 BvR 1084/99 - eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber darstellte. Während ich diese Zeilen schreibe, stehe ich noch unter dem Eindruck des Films "Das Leben der Anderen", der die grausame Realität des Überwachungsstaates der DDR unglaublich realitätsgetreu zeigt. Wer noch schwankt in der Frage, ob es sich lohnt, den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu unterstützen, der sollte diesen Film besuchen.

    Wenn ich also schon jetzt die vorbereitete Verfassungsbeschwerde gegen das geplante "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/04/EG" unterstütze, so tue ich das zuvörderst in der Hoffnung, dass diese Verfassungsbeschwerde nie erhoben werden muss.

    Wegen der grossen Zahl der Einsendungen ist eine sofortige Bestätigung nicht möglich. Ich werde in jedem Falle alle Vollmachtgeber rechtzeitig vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde hiervon informieren.

    In keinem Falle werde ich wegen der jetzt eingereichten Vollmachten Kosten gegenüber den Vollmachtgebern geltend machen. Es handelt sich lediglich um eine aufschiebend bedingte Auftragserteilung, die für die Auftraggeber keine Kostenpflicht auslöst. Wenn es tatsächlich zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde kommen sollte, werde ich rechtzeitig vorher über die getroffene Kostenvereinbarung mit dem AK-Vorrat berichten, so dass jeder Auftraggeber weiß, wie und welches Kostenrisikos abgesichert ist.

    Gerichtskosten entstehen für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht, vgl. § 34 BVerfGG.

    Quelle

    Gruß,
    Commander Keen
    Ich habe das Wort "Europa" immer im Munde derjenigen Politiker
    gefunden, die von anderen Mächten etwas verlangten, was sie im
    eigenen Namen nicht zu fordern wagten. [SIZE="1"](Nov. 1876)[/SIZE]
    [SIZE="1"]Otto von Bismarck[/SIZE]
  • Sach mal, die Politker haben auch einen an der Waffel ...?
    Und sowas wählen wir ...?! Das darf doch nicht wahr sein ... die total Kontrolle ... :)

    Da fällt mir wirklich nur eins an:



    :löl: Deutschland wird zur DDR ...!!! ACHTUNG DIE STASI KOMMT!!! :löl:


    Demnächst dürfen wir auch nicht ins Ausland fahren, ausser der EU und keine Banana essen, weil sie angeblich Ungesund sind ...! Alle Ausländischen Waren nicht besitzten ... ach, due spinnen wohl ...
  • Ich hab einige e-Mails an ein paar Leute geschickt; hier sind einige antworten!
    Wichtige Sachen habe ich fett markiert.

    Sehr geehrter Herr **********,

    mit Ihrer E-Mail vom 01. Oktober 2006 haben Sie Bedenken gegenüber der gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur „Vorratsdatenspeicherung““ formuliert.

    Die grundsätzlich bis Herbst 2007 umzusetzende Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland zur Einführung von Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten.

    Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst.

    Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur „Vorratsdatenspeicherung“ erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

    Dabei hatten die Initiatoren der „Vorratsdatenspeicherung“ auf EU-Ebene mit den anfänglichen Entwürfen weitergehendes vorgesehen:

    So sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch lange und intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs Monate sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher.

    Ursprünglich sollten auch sog. „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn die Speicherung dieser Daten wäre für die Telekommunikationsunternehmen sehr teuer geworden. Zudem gibt es keinen Bedarf für die Speicherung einer solchen Flut von Daten. Auch dieses Thema ist vom Tisch: „erfolglose Anrufversuche“ müssen grundsätzlich nicht gespeichert werden.

    Ebenfalls gespeichert werden sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

    Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

    Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern.

    Keine Alternative zur „Vorratsdatenspeicherung“ ist das sog. „quick freeze“-Verfahren. So können mit diesem Verfahren etwa „Phishing-Mail“-Fälle zumeist nicht verfolgt werden. Phishing-Mails sind fingierte E-Mails, welche als vermeintliche Absender z.B. Deutsche Bank, Commerzbank und Raiffeisen-Volksbank ausweisen. Mit diesen E-Mails wird nach den persönlichen Daten wie PIN und TAN gefragt. Darauf fallen Leute rein. Die Täter sind nicht identifizierbar, weil sie dynamische IP-Adressen und Pauschaltarife benutzen, bei denen die wichtigen Verkehrsdaten heute nicht gespeichert werden dürfen.

    Richtig ist, dass die Frage strittig war und ist, ob die Richtlinie oder ein Rahmenbeschluss das richtige Rechtsinstrument zur Regelung der „Vorratsdatenspeicherung“ ist. Richtig ist auch, dass wir Bedenken hatten, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf eine Richtlinie zu stützen. Rechtsgutachten der Kommission und des Rates sprachen jedoch für eine Richtlinie.

    Irland hält die Richtlinie nicht für die richtige Grundlage und hat beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Die Slowakei teilt wohl die Auffassung Irlands, hat sich der Klage allerdings bislang nicht angeschlossen. Ob die Klageerhebung zum Schutz von Bürgerrechten erfolgte, darf bezweifelt werden: Irland hat derzeit bereits eine Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten.

    Wie schon auf europäischer Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und für eine Speicherung mit Augenmaß sorgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    gez.
    Ewald Schurer, MdB


    Sehr geehrter Herr **********,

    vielen Dank für Ihre E-Mail gegen die Verlängerung der Vorratsdaten-
    speicherung auf sechs Monate. Ihre Bedenken gegenüber der gesetz-
    geberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie kann ich durchaus
    verstehen, haben wir uns im Bundestag doch mehrmals gegen eine verlängerte
    Speicherung ausgesprochen.

    Dass wir nun eine Mindestspeicherung von „nur“ sechs Monaten in der
    Richtlinie haben, ist vor allem der deutschen Delegation zu verdanken, die
    eine Mindestspeicherung von zwölf Monaten verhindert hat.

    Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine
    wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für
    Bürgerrechte ernst. Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur
    „Vorratsdatenspeicherung“ erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in
    Brüssel einen Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische
    Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene
    gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur
    Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität maximal – wenn überhaupt –
    erforderlich ist. Dabei muss es auch unbedingt bleiben.

    Ursprünglich sollten auch so genannte „erfolglose Anrufversuche“
    gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn neben
    den Daten- schutzaspekten wäre die Speicherung dieser Daten für die
    Telekommunikations- unternehmen sehr teuer geworden. Zudem gibt es keinen
    Bedarf für die Speicherung einer solchen Flut von Daten. Auch hier hat
    sich Deutschland durchgesetzt.

    Ebenfalls gespeichert werden sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunk-
    verbindungen. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch
    das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der
    Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

    Beim Internet wird gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es
    werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-
    Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch
    Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht
    gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer
    Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein
    Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert
    werden.

    Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur
    Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die Sanktionen
    sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten
    verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern.

    Richtig ist, dass die Frage strittig war und ist, ob die Richtlinie oder
    ein Rahmenbeschluss das richtige Rechtsinstrument zur Regelung der
    „Vorratsdatenspeicherung“ ist. Richtig ist auch, dass wir Bedenken hatten,
    die „Vorratsdatenspeicherung“ auf eine Richtlinie zu stützen. Rechts-
    gutachten der Kommission und des Rates sprachen jedoch für eine
    Richtlinie.

    Irland hält die Richtlinie nicht für die richtige Grundlage und hat beim
    Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Die Slowakei teilt wohl die
    Auffassung Irlands, hat sich der Klage allerdings bislang nicht an-
    geschlossen. Ob die Klageerhebung zum Schutz von Bürgerrechten erfolgte,
    darf bezweifelt werden: Irland hat derzeit bereits eine
    Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Kelber MdB


    Berlin, 16. Oktober 2006


    **********,

    vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich zur geplanten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten äußern.
    Unabhängig von der Frage der Regelungskompetenz der EU sollten wir uns im Klaren darüber sein, ob wir die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als Mittel zur Aufklärung von Straftaten nutzen wollen oder nicht. Ich glaube, dass eine vertretbare Lösung gefunden worden ist.
    Meines Erachtens würde ein Verzicht auf dieses Mittel die Aufklärung von Straftaten erheblich erschweren - dies haben Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt. Straftaten im Bereich des Kindesmissbrauchs, der organisierten Kriminalität, des Rechtsradikalismus und auch des internationalen Terrorismus hätten in der Vergangenheit effektiver und einfacher aufgeklärt werden können, wenn es bereits eine entsprechende Regelung gegeben hätte.
    Es ist sicherlich unstrittig, dass die Regelung der Vorratsdatenspeicherung in ein Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und Grundrechte eingreift. Den Interessen des Bürgers auf Schutz der Privatsphäre steht das staatliche Interesse der Kriminalitätsbekämpfung gegenüber. Zwischen diesen Punkten muss ein Interessensausgleich gefunden werden. Dabei darf man nicht vergessen, dass der Staat die Pflicht hat, Leib, Leben und Eigentum seiner Staatsbürger zu schützen. Eine effektive Strafverfolgung ist auch ein Mittel zum Zweck, damit die Menschen in unserem Land ein wenig sicherer leben können. Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie seine Staatsbürger zu Opfern werden - hier muss auch eine Abwägung dahingehend stattfinden, dass der Datenschutz nicht auf Kosten des Opferschutzes zum Täterschutz wird.
    Vor diesem Hintergrund halte ich die Regelung der Datenvorratsspeicherung für verhältnismäßig - zumal es bei der Vorratsdatenspeicherung lediglich um ausgewählte Verkehrsdaten, die für die Strafverfolgung unerlässlich sind, geht und nicht um Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Auskunft geben. Das heißt: Es wird bei der Internetnutzung die IP-Adresse gespeichert, aber nicht die aufgerufenen Seiten. Bei einem Telefonat werden Telefonnummer, Verbindungsdauer und die Standortdaten zu Gesprächsbeginn gespeichert und nicht der Inhalt des Gespräches. Zum Teil werden diese Daten heute bereits gespeichert, wenn es sich um Daten handelt, die die Dienstanbieter aus abrechnungstechnischen Gründen benötigen. Hier sieht die Datenvorratsspeicherung also zum Teil lediglich eine Verlängerung der Speicherfristen vor, um die Strafverfolgung weniger zum Wettlauf mit der Zeit werden zu lassen.
    Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen ein wenig die Angst vor dem gläsernen Telekommunikationsnutzer nehmen kann. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus Weinberg MdB


    Sehr geehrter Herr **********,

    vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.

    Auslöser für die Bestrebungen einer europaweit einheitlichen Speicherung von
    Kommunikationsdaten ist die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen
    Ermittler nach den Attentaten von London einem Verdächtigen durch die Anrufe
    auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können,
    wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat,
    wurde die Speicherung der Verbindungsdaten verlangt, so dass Polizei und
    Staatsanwaltschaft darauf zugreifen können. Schon kurz nach dem 11.
    September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den
    Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen. Auch die EU-Kommission forderte
    eine entsprechende Regelung.

    Bei der von den Europäischen Institutionen (EU-Kommission, Rat der
    Justizminister, europäisches Parlament und EU-Rat) beschlossenen Richtlinie
    zur so genannten Vorratsdatenspeicherung geht es in erster Linie um
    Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit
    welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat
    welche Telefonnummer angerufen? Aus welcher Mobilfunk-Zelle hat ein
    Teilnehmer telefoniert? Die Richtlinie sieht eine Speicherungspflicht für
    Telekommunikationsverkehrsdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs und
    höchstens 24 Monaten vor.

    Diese EU-Richtlinie ist von der Bundesrepublik Deutschland bis zum Oktober
    2007 in deutsches Recht umzusetzen. Es wird darauf zu achten sein, dass
    sowohl den berechtigten Interessen an einer wirksamen Strafverfolgung als
    auch dem effektiven Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung
    getragen wird.

    Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten kommt eine große Bedeutung zu.
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher wiederholt die unabweisbaren
    Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche
    Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im
    Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten
    als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens
    bezeichnet.

    Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für eine
    wirksame Strafverfolgung ist unbestritten. Die Befugnis, nach §§ 100g, 100h
    der Strafprozessordnung Auskunft von Diensteanbietern über gespeicherte
    Telekommunikationsverkehrsdaten zu verlangen, hat sich in vielen
    Kriminalitätsbereichen als hilfreich für eine effektive Strafverfolgung
    erwiesen. Zur Aufklärung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie
    sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität
    kennzeichnend sind, und von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten,
    ist dieses Ermittlungsinstrument unverzichtbar.

    „Ins Leere“ läuft das Ermittlungsinstrument der Auskunft derzeit immer dann,
    wenn die relevanten Daten von dem betreffenden Dienstanbieter gar nicht oder
    nur sehr kurzzeitig gespeichert werden, weil dieser sie zu
    Abrechnungszwecken nicht benötigt; dies ist aufgrund der zunehmenden
    Verbreitung von Pauschaltarifen (so genannten „Flatrates“) immer häufiger
    der Fall. Diese Daten werden nach geltendem Recht grundsätzlich nicht
    gespeichert. Damit hängt zurzeit die Wirksamkeit dieser Ermittlungsmaßnahme
    im Einzelfall von dem jeweils zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter
    vereinbarten Tarifmodell ab.

    Die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für
    Telekommunikationsverkehrsdaten greift allerdings in die Grundrechte sowohl
    der Nutzer als auch der Anbieter von Telekommunikationsdiensten ein; konkret
    betroffen hiervon sind das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 des
    Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Freiheit der
    Berufsausübung nach Artikel 12 Abs. 1 GG. Die Abfrage der gespeicherten
    Daten kann zudem weitere Grundrechte, wie etwa die Presse- und
    Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG berühren. Diese Grundrechte
    sind in einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen von besonders großer
    Bedeutung. Eingriffe in diese Grundrechte, von denen zahlreiche Personen
    betroffen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Tatvorwurf
    stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind
    besonders schwerwiegend und bedürfen deshalb einer besonderen
    Rechtfertigung.

    Die genannten Grundrechte sind jedoch nicht vorbehaltlos gewährleistet. Ihre
    gesetzliche Einschränkung ist zur Verfolgung vernünftiger Gemeinwohlbelange,
    wie etwa der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung in bestimmten
    Kriminalitätsbereichen, zulässig, wenn hierbei insbesondere die Grenzen der
    Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, also die einschränkende gesetzliche
    Regelung zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet, erforderlich und
    angemessen sind.

    Die Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben zu Beginn des Jahres 2006
    einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der mit
    großer Mehrheit vom deutschen Parlament beschlossen wurde. Darin wird die
    Bundesregierung aufgefordert, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und
    der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie
    hinausgehenden Pflichten geregelt werden sollen; dies gilt insbesondere für
    die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der
    Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung
    und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener
    Straftaten. Mit dem Gesetz ist zugleich sicherzustellen, dass Daten, die
    über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, wie bisher nicht
    gespeichert werden dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald Pofalla, MdB




    mfg Undeath
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
    I Don't smoke, I don't drink, I don't fuck! At least I can fucking think!
  • Später wird man dann Sensoren mit Peilsendern anziehen müssen um festzustellen wo man war und was man gemacht hat. Das ist absoluter Schwachsinn. Grad weil ganz Deutschland von Terroristen bevölkert ist. Ich hasse solche Sachen -_-.
  • Ich hab einige e-Mails an ein paar Leute geschickt; hier sind einige antworten!

    Hm, da hast du immerhin wenigstens einige Standardantworten bekommen, ich hab nicht mal die bekommen. :D

    Da merkt man doch wie egal das denen alles ist.

    mfg
    neo
  • ich kann zu diesem thema nur das buch von Pär ström "die Überwachungsmafia- Das lukrative Geschäft mit unseren Daten!" empfehlen

    isbn-10 nr.: 3-453-62010-0
    isbn-13: 978-3-453-62010-0

    kostet ganze 8,95 € und ist höchst interessant!!!!!




    Das Fernmeldegesetz von 1949 wurde 2005 außer Kraft gesetzt.

    Willkommen in einem Überwachungsstaat der mehr Informationen über eine Person sammelt, als es die Stasi je getan hat.
  • Also ich hoffe das das niemals passieren wird, deutschland wird sonst solangsam wie auch schon erwähnt wurde wirklich zur ddr, die totale überwachung!

    Deutschland hat meiner meinung nach viel zu viele übertriebene gesetzte und macht immer mehr davon!!!
  • wo ein Gesetz ist ist auch ein schlupfloch ;) außerdem hat es doch auch was gutes , so werden zB verbreiter von spyware möglicherweise geschnappt , ist es nicht mindestens genauso schlimm wenn einer per spyware kontrolliert was ihr macht ? Wenn man nichts zu verstecken hat ist man ja auch nicht gefährdet oder seh ich das falsch ? Man kann sich aufregen wie man will , es bringt doch letztendlich nichts , da müssten schon die hälfte der bevölkerung aufstehen und was unternehmen , aber dazu sind wir deutschen doch viel zu faul .
  • Die Terrorabwehr etc. sind doch alles nur Vorwände.
    Der eigenltiche Sinn besteht darin, illegale Musik-, Film- und Spieledownloader zu finden. Die Musik- , Film- und Spieleindustrie checkt einfach kurz die Torrents, schreibt sich die IP-Adressen auf und geht zum Provider. Ich habe nämlich gelesen, dass auch private Firmen Einblick in die IP-Listen haben. Also, wieder zurück zum Thema: die Firmen gehen zum Provider und bekommen die IP-Adressen mit den dazugehörigen Namen. Jetzt können sie einfach ans Gericht gehen und statt (wie früher) für jeden 1 Prozess anfangen zu müssen, können sie alle gleichzeitig anklagen.
    So, das "Wissen" habe ich mir aus dem Netz zusammengeklaubt. Ich hoffe nicht, dass es auch stimmt, sondern nur Gerüchte sind.
    :confused:

    Schäuble :rot:
  • Oh Gott, ich fühle mich hier so einsam.

    Wo liegt denn das Problem ? Dann werden eben eure Telefonkontake gespeichert. Na und ? Was glaubt ihr was damit passieren wird ? Die werden nicht veröffentlicht, keine voyeuristischen Beamten machen sich einen Spaß daraus und erfahren alles aus deinem Privatleben und Firmen werden es auch nicht zugeschickte bekommen. Ich habe hier noch nicht ein einziges Argument dafür gefunden, dass uns eine solche Überwachung schadet.


    Polizeistaat, DDR, der kleine Mann wird von einer Diktatur kontrolliert, wie ? Dezent übertrieben würde ich mal behaupten.
  • @schaf:
    Ich weiß jetzt grad nicht den Link dazu, aber es gab mal so eine Website über alle möglichen Datenleks bei Firmen und Staaten.
    Da sind genau solche Informationen an die Öffentlichkeit geraten, von denen du glaubst das sie niemand sehen würde.

    Und dass sie nicht missbraucht werden haben wir ja bei der Autobahnmaut gesehen, gell?

    lg, bloodycross
  • @ Schaf
    Dann :D
    werde ich Dir mal ein Argument liefern, welches DU bestimmt merken wirst ;)

    Und zwar da, wo es auch dem unpolitischsten Bürger weh tut...
    nämlich am eigenen Geldbeutel.

    Die Vorratsdatenspeicherung wird die Telekommunikationsanbieter geschätzt
    1,5 Milliarden an Erstinvestionen kosten und darauf folgende Kosten werden mit mehreren hundert Millionen pro Jahr veranschlagt.

    WER glaubst Du...bezahlt letztlich diese Mehrkosten ....Na....
    bestimmt doch die Kom.-Anbieter aus ihren Gewinnen....oder^^... :ööm:

    Wie immer im Leben....erstmal ALLES durchdenken, und dann vllt. mal....;)

    PS
    Bzgl. Deiner Argumentation...bleibst Du vmtl. hier auch weiter einsam ;)

    EDIT
    @ Schaf ....sorry, eine unpolitische Haltung wollte ich speziell Dir damit gar nicht unterstellen...aber...Jeden werden eben die Auswirkungen derart "aktionistischen" Handelns betreffen....aber...andererseits wird großmundig von Einsparungen etc. geredet.
    WAS kostet dieser "Krieg" bisher schon bzw. zukünftig alles noch...und WEM nützt er wirklich ?
    und...
    betr. Polizeistaat :D
    das... haben wir ja beim G8-Gipfel perfekt 'demonstriert' bekommen
  • @Muesli: Stimmt. Es kostet Geld und ich bin nicht wirklich davon überzeugt, dass es das Geld wert ist.

    Aber es geht ja hier in diesem Thema hauptsächlich und die Freiheitsbeschneidung, und den Punkt sehe ich weiterhin als absolut unbedenklich an.

    Oh, und eins noch, ich bin alles andere als unpolitisch. Ich vertrete einfach eine andere Meinung als du.
  • Ich denke dass man mit den genannten Argumenten vor Gericht durchaus Erfolg haben könnte.

    Das worauf es ankommt ist im grunde nur nachzuweisen dass es nicht 100% möglich ist Daten und private Information jedes Bürgers vor Missbrauch zu schützen.

    Und das ist ja der Punkt wo die meisten von uns Angst, dass preisgegeben Daten einem selbst schaden könnte.

    Es gab in Vergangenheit auch Gerüchte über Payback usw. da war man auch skeptisch, seine Daten weiterzugeben.