dosenpfand


  • freak2010
  • 559 Aufrufe 4 Antworten

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  • hey,


    wollte mich mal an euch wenden! es ist mir aufgefallen das die redbulldosen eigentlich ja pfand haben! wenn ich mir an der tanke hin und wieder en redbull hole dann zahle ich pfand. soweit so gut... wenn ich mir aber ein redbull ohne zucker hole dann zahle ich kein pfand! wieso denn das?

    hab mir die dosen mal näher betrachtet. dachte mir das die ohne zucker schon älter sind und noch nicht dem dosenpfand unterliegen war aber nicht so...

    wisst ihr wieso auf redbull mit zucker pfand verlangt wird und auf die ohne zucker kein pfand?
  • Jaja, das Pfandgesetz...Eigentlich eine gute Sache, ABER diese ganzen kleinkarierten Regeln: Mit Zucker oder ohne, mit Koffein oder ohne, mit Alkohol oder ohne, mit Brantwein oder ohne, mehr als 20% Brantwein enthalten, mit Kohlensäure oder ohne.

    Tja, willkommen in Deutschland :rolleyes:
  • carver schrieb:

    das getränke ohne kohlensäure kein pfand brauchen.....
    Dann klär mich mal auf warum ich ständig in der Warteschlange stehe, weil Leute meinen ihre Lidl Wasserflaschen in zig verschiedene Sorten immer bei der Pfandabname dann abgeben zu müssen wenn ich meine Cola Flasche zurückbringe. :D
    Also das kanns nicht sein. Denn die Wasserflaschen sind teilsweise nicht kohlensäurehaltig
    -
    Das von mir ständig getrunkene Hohe C ist Pfandfrei, aber neuerding(4-6Monate) sind diese 6 x 0,5l Flaschen ACE Trink von NoName Firmen Pfandwürdig.

    Echt da blickt doch kein Schwein mehr durch. Es sei denn man ließt es sich vorher durch. :rolleyes: :depp:

    Ich jedenfalls hab kein Bock ständig diesen Dreck abgeben zu müssen. Nicht mal zusammenknüllen darfste den Mist, da dann der Barcode nicht leserlich ist. :depp:
    Umwelt hin oder her.

    Eins wüsst ich wenn da weniger Pfand draufwäre, würde der Kram im Müll landen. Aber bei 25cent / Flasche ...
  • wikipedia schrieb:

    Seit 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern und gilt auf unbestimmte Zeit. Seit 1. Mai 2006 sind sämtliche Verpackungen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure), Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure) inklusive Eistee und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) pfandpflichtig. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Säfte, Wein, Spirituosen und Milch und grundsätzlich auch Getränke in so genannten "ökologisch vorteilhaften" Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel) sowie diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung.


    @freak2010: lies ma den letzten Satz, dann weisste, warum (denn ohne Zucker macht nich dick)