Telemediengesetz und das Freesoft-board


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  • Telemediengesetz und das Freesoft-board

    "Der besonders umstrittene Absatz im Telemediengesetz sieht vor, dass die erfassten Anbieter künftig Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für Präventionszwecke herausrücken müssen. Die Provider werden verpflichtet, "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum und zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder" die entsprechenden Daten weiterzugeben."

    "Ferner sieht das neue Telemediengesetz (TMG), das den Kern des ElGVG ausmacht, vor, dass Ermittler Bestandsdaten bei Anbietern auch für die vorbeugende Straftatenbekämpfung abrufen können."

    "Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben. Diese Klausel bezieht sich auch auf die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sowie auf die "Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder". "

    heise online

    Fallen Foren unter dieses Gesetz?
    Wie seht ihr die Sache und wie genau wirkt sich das aufs freesoft-board aus?
    Vorallem würde mich interessieren wie das der Holger sieht..

    Grüße zum Wochenende

    lvl2
  • ich denke ihr habt einfach zuviel zeit auf der argentur für arbeit ( was ein name lol)
    der mad hat doch meine daten schon seit 1966, und nu mach dich mal wieder an die arbeit(slosen) :D

    mfg
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