"Ferner sieht das neue Telemediengesetz (TMG), das den Kern des ElGVG ausmacht, vor, dass Ermittler Bestandsdaten bei Anbietern auch für die vorbeugende Straftatenbekämpfung abrufen können."
"Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben. Diese Klausel bezieht sich auch auf die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sowie auf die "Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder". "
heise online
Fallen Foren unter dieses Gesetz?
Wie seht ihr die Sache und wie genau wirkt sich das aufs freesoft-board aus?
Vorallem würde mich interessieren wie das der Holger sieht..
Grüße zum Wochenende
lvl2