Mietvertrag und Umsatzeinbußen durch Straßensperrung


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  • Mietvertrag und Umsatzeinbußen durch Straßensperrung

    Hallo!

    Ich hab ne rechtliche Frage... würde mich freuen wenn wer rechtskundiger mir helfen kann!

    Kurze Situationsbeschreibung:
    Anmietung eines Ladengeschäftes Okt. 05 (nach Umzug).
    Von Mitte Juni 06 bis Mitte Nov. 06 Baustelle mit Vollsperrung der Straße vor dem Geschäft.
    Dadurch Umsatzeinbußen bis 66%.
    Nächster Bauabschnitt mit Vollsperrung geplant für mind. 3 Monate Frühjahr/Sommer 07.
    Deshalb Aufgabe des Geschäftes bis möglichst Ende März.

    • Welche Möglichkeiten gibt es, eine Mietgebrauchsbeeinträchtigung geltend zu machen?
    • Sind wir verpflichtet, für die Zeiten der Straßensperrung den vollen Mietpreis zu zahlen?
    • Oder haben wir dadurch eine Chance früher aus dem Mietvertrag auszusteigen?


    @Mods: Wenn das hier falsch ist bitte verschieben!
    [SIZE="4"][COLOR="Orange"]>[/color]>[COLOR="DarkRed"]>[/color] Stoppt den Überwachungswahn! [COLOR="DarkRed"]<[/color]<[COLOR="Orange"]<[/color][/SIZE]
  • Würd mich sehr wundern, wenn der Vermieter dafür haftbar gemacht werden kann. ;)

    Einzige Möglichkeit seh ich darin den Staat zu belangen, aber das dürfte auch schwer werden, wobei ich mich da nicht auskenne.

    Aber der Vermieter kann auf jeden Fall nichts dafür und ist dadurch auch nicht haftbar.

    mfg
    neo
  • Elrond mc Bong schrieb:


    • Welche Möglichkeiten gibt es, eine Mietgebrauchsbeeinträchtigung geltend zu machen?
    Wenn dann bei der Kommune oder dem Land. Wobei ich mir das nicht vorstellen kann, da das Interesse der Allgemeinheit vor das Wohl einen einzelnen oder paar Leuten geht. Ist sicher eine vielbefahrene Haupt oder Nebenstraße.

    Elrond mc Bong schrieb:

    • Sind wir verpflichtet, für die Zeiten der Straßensperrung den vollen Mietpreis zu zahlen?
    Ja, Dein Vermieter kann für solche Ereignisse nichts.

    Elrond mc Bong schrieb:

    • Oder haben wir dadurch eine Chance früher aus dem Mietvertrag auszusteigen?
    Nein, das Sonderkündungsrecht lässt sowas nicht zu, da Dein Vermieter keine Schuld trifft. Da spielen andere Gründe eine Rolle.