Post vom Anwalt - soll ich zahlen?

  • Frage

  • Megamen
  • 7473 Aufrufe 50 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Post vom Anwalt - soll ich zahlen?

    Hi
    ich habe schon nach ähnlichen Themen gesucht und leider ist der eine
    Thread schon geschlossen.
    freesoft-board.to/f153/schnell…517.html?highlight=Anwalt

    Folgende Situation:

    Heute kam ein Brief von einer Anwaltskanzlei
    der will 150 € von mir, da ich laut Schreiben
    Gothic 3 über Torrent geladen hab...
    Im Brief sind Urzeit, Datum (Mitte Oktober) und IP Addy, Name der Datei
    und das Netzwerk (Torrent) vermerkt.

    Ich soll 50€ für´s Game zahlen und 100€ Bearbeitungskosten.
    Außerdem eine Unterlassungerklärung unterschreiben.

    Die Frist is ziemlich kurz wie ich finde, bis zum 6.2.
    Mein Provider ist 1&1.

    Hat jemand ne Idee, soll ich lieber zahlen oder nicht?


    Megamen :cool:
  • Ich glaub im Gulli-Board bist du mit solchen Frage recht gut aufgehoben. Wurde da schon öfters behandelt.
    Aber, so schade es auch sein mag, hat sich zahlen als besser erwiesen, da mit dem nächsten Brief der Betrag erhöht wird und es später zu einem Prozess kommen könnte.
    (D)Einen Anwalt würd ich aber trotzdem mal befragen.

    Kannst du mir noch verraten, von welchem Tracker du das Spiel geladen hast?
  • Da er ja sämtliche Daten hat ist es kein Fake aber die Summe geht noch da werden teilweise sehr viel höhere Strafen verhängt!!
    Du solltest auf jeden fall in der nächsten zeit nicht saugen oder ein ip verschlüsselungs progi nutzen!!!

    p.s. musik wird nicht so überwacht aber Games sind echt übel!!! die stellen sich als Quelle rein und speichern jeden Zugriff ab!!
    Man sollte die :löl: :D
  • Ein paar Infos mehr:

    Brief: per normale post (0,55€)

    Provider: 1&1
    Abgemahnt am: 29.01.2007
    von: Dr. Karl, Urmann & Wagner (KUW)
    Datei: bitreactor.to_Gothic.3.VCD8CLONE-ST0N3D
    Original Produktname: "Gothic 3"
    im Netz am: 17.10.2006
    Client: torrent
    Gegenstandswert: 25.000,- €
    Abgeltungsbetrag: 150€ (100€ für die Kanzlei)
    Fristsetzung für Zahlung & UE: 06.02.2007

    Was kann man da tun? Wie sollte man die UE abändern?
  • ...ich würd stumpf nicht drauf reagieren. Du kannst ja mal unter Wikipedia nach logistep gucken, und schauen was da steht...

    Zitat:

    Das Amtsgerichts Mannheim verweigerte in einem Urteil vom 15. Dezember 2006 (Az. 1 C 463/06) den Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren im Zusammenhang einer Logistep-Massenabmahnung.[11]
    In diesem Fall klagte die Kanzlei Schutt-Waetke (welche die angeblichen Urheberrechtsverstöße mittels der Logistep-Daten zivilrechtlich verfolgt) gegen einen abgemahnten Internetnutzer. Dieser zahlte zwar die geforderten 50,- Euro Schadenersatz für den Rechteinhaber Zuxxez, weigerte sich jedoch die "Gebührenpauschale" von 150,- Euro zu entrichten. Der Abgemahnte erhielt vom Gericht in vollem Umfang recht. Des weiteren wurde der Kanzlei Schutt-Waetke attestiert, die Massenabmahnungen lediglich zum Zwecke der Kosteneintreibung durchzuführen.



    Im übrigen hat mein Neffe letztes Jahr auch solch einen Brief erhalten, weil er angeblich irgendein Game von Eidos gezogen hat. Er also zum Anwalt, Anwalt laut gelacht, Neffe laut gelacht, alle laut gelacht, nicht reagiert, und ist auch nie wieder was gekommen.

    Also, ich kann mir nicht vorstellen das sie dir was können, aber halt uns mal auf dem laufenen;-)
  • Büro Regensburg
    Ladehofstrasse 26
    D-93049 Regensburg

    Stimmt das ?
    Wenn du einen Anwalt hast, würde ich ihn mal fragen wegen der Bearbeitungsgebühr.
    Ich würde an deiner Stelle noch nichts zahlen.
    [SIZE="2"]Ich überneme zur Zeit keine IP-Verteilung mehr, Anschreiben ist sinnlos.[/SIZE]
  • Also im Gulli Borad gibts da nen sehr großen Thread zu,
    ich weiß das ist nicht gern gesehn aber ich muss mal verlinken:

    hxxp://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/

    Da habe einige das Problem.
    Bei mir is es allerdings dumm da das Schreiben an den Vater meines
    Kumpels ging, dessen INet Leitung ich mit benutze (bezahle auch die Hälfte,
    is aber halt inoffiziell). :rolleyes:
    Dem möchte ich nix zumuten mit großen Steitereien und weiteren Mahnungen,
    weil wenn´s schief geht wird der vorgeladen! ;)
    Viele berichten das sie bald eine neue Mahnung bekamen mit einer 4-stelligen
    Strafe. Wer dann nicht zahlt muss sich halt vor Gericht rumschlagen.

    Aber da es nicht meine Leitung ist kann ich das nicht einfach machen.

    Die 50€ für den Hersteller würde ich ja zahlen, aber 100€ für ne
    Massenabmahnung is mies. Die Frist is ja auch verdammt kurz, kaum
    Zeit nachzuforschen/zu überlegen. :depp:

    Nur wenn ich weniger zahle muss ich das auf jedenfall begründen. :eek:




    Megamen :cool:
  • Ich würds mir überlegen, wenn du zahlst, gibst du quasi deine Schuld zu. Und soweit ich weiss, gabs darüber auch mal ein Statement der Bundesregierung, da heisst es man will solche Bagatellen nicht so hart beschrafen (vorraussetzung ist natürlich du bist nicht DER Powerleecher), man will keine Schulhöfe kriminalisieren. Da würd ich mal im Netz schauen.
    Aber ok, wenn du auf nummer sicher gehen willst, hol dir lieber einen Anwalt.
    Allerdings, wie ich bereits beschrieben habe, ist bei meinem Neffen alles im Sand verlaufen und der musste, bzw. hat garnix gezahlt.
  • Also, mein Kumpel hat ebenfalls so einen Brief erhalten. Frist auch bis zum 6.2.07. Angenommen er hat zu der besagten Zeit das Spiel aus dem Torrent Netz gezogen. Dann hat die Klage ja Hand und Fuß. So kann man sich doch nicht beschweren. Ich kenne einen der wieder einen kennt der bei der Kripo arbeitet. Diese Person hat gesagt das wir mit einer Geldstrafe von 150€ sehr gut wegkommen.
    Mein Kumpel wird zahlen nur mit der Unterlassungserklärung weiß er noch nicht. Er überlegt sie so umzuschreiben das er in dieser Erklärung nicht die schuld zu gibt.
  • Ich glaube auch nicht das sich das einfach so verläuft...
    Im Brief sind wie oben gesagt alle Daten angegeben.
    Ich hab das Game auch geladen, und da steht drin das
    sich die Daten "feststellen und beweissicher dokumentieren" liesen.

    Da es ja nicht mein Anschluss ist werde ich auch parieren müssen,
    obwohl mir das nicht so richtig schmeckt.

    Mit der UE weiß ich auch noch nicht sorecht...

    Megamen :cool:
  • Das ist keine Unterlassungserklärung, das ist eine Schuldanerkennung.

    Würde ich auf keinen Fall unterschreiben.

    Und die gesetzte Frist ist auch in keiner Weise rechtens. Damit wollen die die Leutz unter Druck setzen und verhindern, dass sich die Leutz informieren können.

    Wenn du überhaupt auf das Schreiben reagieren willst, dann schreib denen, dass du dich an einen solchen Vorfall nicht erinnern kannst und daher Zeit brauchst, die Angelegenheit zu klären und dich mit deinem Anwalt zu beraten.
  • hmm...
    seid wann sind bitte solche mahnungen gültig
    wenn sie nur mit der normalen post geschickt werden?
    laut meines wissens sind die nur rechtsgültig wenn sie per einschreiben kommen. die frist ist viel zu kurz. das sind typen von massenabmahnungen...
    ich bin auch auf iqfight reingefallen^^
    wenn du wirklich sooooo besorgt bist latsch zu deinem anwalt
    du bist denk ich ma noch unter achtzehn.
    rede mit deinen eltern dass die informiert sind wenns dir soviel bedeutet und dann schwamm über die sache.
  • habe bisher zwar zum glück nie etwas bekommen, wenn würde ich jedoch nicht zahlen bzw. meinen anwalt einschalten.

    Meist versuchen diese Anwaltskanzleien, wo du den Brief her bekommen hast, einfach nur kohle zu scheffeln. Denke mal von 500 schreiben, die die raushauen, bezahlen vor lauter angst 200 leute 150 euro. Das sind 30.000 Euro - einfach so für ein par Briefe ... mehr kann man nicht verdienen .... die restlichen 300 die nicht gezahlt haben, wird man nicht hinterhergehen... weil es ja eventuell geld kostet, falls das gericht zu ungunsten dieser kanzlei entscheidet .... ich würde einfach den brief mal in die schublade legen und schauen, was passiert... vorallem musst du ja erstmal eine mahnung, 2. und 3. mahnung bekommen bevor was rechtliches eingeleitet werden kann.... bei der 2. mahung würde ich persönlich dann zum anwalt gehen .... wenn erst gar keine 2. mahnung kommt - sieht man ja, dass diese kanzlei nicht ernsthaft an dem fall dran ist - sondern wie gesagt kohle scheffeln will
  • Ich hab ne weile überlegt und denke ich
    werd zahlen. Ich weiß das dann sicher viele meckern
    ich wäre feige und dumm (was ich auch etwas verstehen kann
    weil ich mich auf primitive weise einschüchtern lasse). :rolleyes:

    Aber wenn´s dumm kommt, bekommt der vater meines Kumpels
    den großen ärger, der kann aber nix dafür und das kann ich nicht riskieren.

    Mir stellt sich nur die Frage wie ich diese UE abändern könnte. Hat
    da jemand ne helfende Idee? :confused:

    Megamen :cool:


    /Edit:
    Hab ne passende UE gefunden denke ich.
    Kann man hier finden:
    rettet-das-internet.de/unterlassungserklaerung.txt

    Wichtig an dieser abgeänderten Version ist:
    - der Passus - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich -. Das bedeutet, dass deine Unterlassungserklärung gültig ist, du aber nicht die damit verbundene Schuldzuschreibung anerkennst. Dich also nicht selbst schuldig sprichst.
    - der Passus unter 2.

    Nicht drinne stehen muss:
    - Die Festlegung auf einen Gerichtsstand (vor allem nicht Karlsruhe)
    - Die Verpflichtung irgendwelche Kosten (vor allem nicht die Anwaltskosten) zu übernehmen.
  • Zahle auf keinen Fall! Er kann später nicht viel Geld verlangen, er muss dir den Erhalt des Briefes beweisen und das kann er mit einer gewöhnlichen Sendung nicht.

    Die Vollmachten sind Standardzeug. Aber so ungefährlich sieht das nicht aus.
  • Ich finde es eher seltsam, dass so ein wichtiges Dokument nicht per Einschreiben kommt, ist eher ungewöhnlich, denn da haben die wirklich keinen Nachweis, dass der Brief angekommen ist.

    LG, mabel
  • Hi,

    also zahlen würd ich vorerst auch mal nicht.
    Jedenfalls nicht nach ner Rücksprache mit nem Anwalt und erst recht nicht vor einer Mahnung oder sowas....

    Aber ich hab das noch nie gehört, dass es überhaupt solche Briefe gibt....
    Auch wenn da die IP drin steht und deine gesamte Adresse..
    Ich weiß nicht so recht, ich halt das eher für einen schlechten Scherz von irgendjemand...

    Und wenn dass mit der Überwachung tatsächlich so wäre, dann würd ich direkt das saugen unterlassen...

    aber ich lasse mich auch gern eines besseren belehren

    VIele Grüße
  • Schau mal unter oder im Telefonbuch, ob es diesen Anwalt überhaupt gibt. Es gibt viele Scheinfirmen und auch Scheinanwälte. Eine angebliche GmbH hat schon mal tausende Leute abgezockt, in denen Satelliten-Rechnungen geschickt wurde und mit rechtlichem Mist gedroht wurde.

    Was ich mich frage ist, dass die richtige Adresse durch die IP-Adresse nur ein Staatsanwalt herausfinden darf.