Ist nicht die richtige Seite dafür aber ich suche ein Butterfly Messer wenn jemand eins zum Angebot hat bitte melden wäre echt nett...
mfg
ilhan4444
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Das waffenrechtliche Verbot betrifft jeglichen Umgang mit diesen Waffen bzw. Gegenständen, also das Erwerben, der bloße Besitz, das Mitnehmen wie auch das Überlassen an Andere (sofern sie nicht nach dem WaffG dazu berechtigt sind, wie z.B. die Polizei oder die zuständige Waffenbehörde).
Wer nach dem 31. 08. 2003 mit den "neu" verbotenen Waffen angetroffen wird, macht sich
grundsätzlich strafbar, wenn er keine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes besitzt.