vor kurzem war auf VOX ein Bericht zu sehen, in dem es um "mobile" Blitzwarner ging. Hier ein Ausschnitt des Berichtes, der unter folgender Seite zu lesen ist: VOX
Nie mehr ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens - doch leider ist der Gebrauch solcher Geräte verboten. Laut § 23 Abs. 1b StVO fallen unter das Verbot alle Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dazu gehören auch Navigationsgeräte, PDAs, Handys usw., die solche Warnfunktionen integriert haben. Wer solche Apparate nutzt, muss mindestens 75,- EUR Bußgeld zahlen, bekommt vier Punkte in Flensburg und muss damit rechnen, dass die Polizei das Gerät einzieht und behält. So will es das Gesetz. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern.
Dass diese Geräte in Deutschland und auch anderen Ländern nicht verwendet werden dürfen, wissen wir ja. Allerdings hat mich die Tatsache erschreckt, dass die Polizei die Geräte auch einziehen und behalten kann - abgesehen von den 4 Pünktchen.
Meine Frage ist jetzt folgende: Darf die Polizei ohne "Durchsuchungsbefehl" einfach in dein Auto rein und deinen PDA untersuchen, was ev. installiert ist? Hat da jemand Erfahrung oder kennt sich mit dem Gesetz aus?