ich hab folgendes Problem. Ich hab neulich während des Unterrichts vergessen mein Handy auszumachen. Als ich dann eine SMS bekommen hab wurde es mir abgenommen. Mein Lehrer meinte ich könne es mir nach den Pfingsferien wieder abholen.
Gestern hat mir nun jemand gesagt Lehrer dürfen Handys etc. maximal bis zum ende des Schultages einbehalten. Im Schulgesetz hab ich nur folgendes gefunden:
Art. 56 (5)
1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Ich frag mich jetzt natürlich ob 5 Wochen vorübergehend ist.
Vieleicht kann mir ja jemand von euch näheres dazu sagen.
Ich gehe übrigens in Bayern zur Schule
Für eure Antworten danke ich euch jetzt schon mal!
Gruß
Zer0_One