Angebliche Filesharerin klagt gegen Musikindustrie

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    Wer über das Internet urheberrechtlich geschützte Materialien auf den heimischen Rechner lädt und dabei möglicherweise illegale Tauschbörsen nutzt, muss damit rechnen, von ermittelnden Behörden verfolgt und gegebenenfalls vor Gericht verurteilt zu werden. Auch die US-Bürgerin Tanya Andersen wurde vom Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) als angebliche Raubkopiererin entlarvt. Die RIAA scheiterte jedoch vor Gericht, weil die Vorwürfe, Anderson habe unter dem Namen "Gotenkito" über die Tauschbörse Kazaa Musikstücke herunter geladen, nicht nachgewiesen werden konnten. Jetzt schlägt Andersen zurück und klagt ihrerseits vor einem Gericht in Portland gegen die RIAA und die Anti-Tauschbörsen-Organisation MediaSentry.

    Fragwürdige Methoden

    Anstoß der Klage ist die Art und Weise, wie die amerikanische Musikindustrie gegen vermeintliche Filesharer vorgeht. Um Nutzer den Download von urheberrechtlich geschütztem Material nachzuweisen, würden über spezielle Programme IP-Adressen ausgespäht, anhand derer sie Anschlussinhaber verklagt würden. So sei die RIAA bei ihren Ermittlungen auch gegen Andersen vorgegangen. Bei den weiteren Nachforschungen konnte auf PC-Festplatten der Beschuldigten aber kein urheberrechtlich geschütztes Material gefunden werden. Andersen hatte stets beteuert, nicht einmal zu wissen, wie eine Tauschbörse funktioniere und wie sie zu nutzen sei.

    Schadenersatz gefordert

    Andersen beklagt zudem, dass ihre zehnjährige Tochter in die Ermittlungen mit einbezogen worden sei. Mitarbeiter der RIAA hätten telefonisch Kontakt zu ihrer Tochter aufnehmen wollen, und sogar die Schule sei unter falschem Vorwand kontaktiert worden, um das Mädchen zu einer Aussage vor Gericht zu bringen. Dass trotz erwiesener Unschuld weiter ermittelt wurde, habe Andersen nicht nur physisch, sondern auch psychisch belastet. Sogar so stark, dass es ihr zwischenzeitlich nicht möglich gewesen sei, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Dafür erwartet Andersen nun eine Entschädigung. Außerdem soll vor Gericht geprüft werden, ob die RIAA mit ihren Ermittlungsmethoden gegen geltendes Recht verstoße.


    Quelle: onlinekosten.de

    es geht auch mal andersherum..:D