Recht zur Kostenrückerstattung


  • olifa
  • 1002 Aufrufe 8 Antworten

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  • Recht zur Kostenrückerstattung

    ich wollte mich informieren, ob ich in diesem Fall Recht auf Kostenrückerstattung habe: (ich bin nämlich 16 und meine Eltern kennen sich da auch net aus)

    Mein Computer wurde schon 5x repariert, wobei ich beim 5. mal auch nach einer Kostenrückerstattung fragte. Jedoch wurde mir nur wieder mal eine Reparatur angeboten. Nachdem ich wieder einen Fehler (bereits der 6.!!) mit meinem Brenner hatte, dachte ich mir: jetzt reichts! Ich informierte mich und stellte fest, dass ich bereits nach 2 maliger Reparatur Recht auf Kostenrückerstattung habe. Deswegen schickte ich meinen Computer wieder hin und sagte diesmal, dass ich keine Reparatur haben möchte, sondern auf mein Geld bestehe, da ich weiß dass ich das nach 5 maliger Reparatur verlangen kann. Der Computer wurde angenommen, jedoch nach 1 Woche wieder zurückgeschickt. Als ich anrief, was los sei und ich erzählte weswegen ich meinen Computer weggeschickt hatte, wunderte sich, die erste Angestellte auch, weswegen sie anstatt mir das Geld auszuzahlen, das Gerät zurückschickten und verband mich mit der Reparaturwerkstatt.


    Dort sagte man mir, dass sie das Gerät zurückschickten, da es nur ein Softwarefehler war und ich keine Ansprüche auf mein Geld habe.


    Jetzt fühl ich mich irgendwie betrogen. In den letzten 2 Jahren war mein Computer länger in der Werkstatt wie daheim, schon ganz mitgenommen von den ganzen Lieferungen,1000fachen Windows neuinstallationen und formatierungen meiner Festplatte. Mein Computer ist jetzt kaum noch das Geld wert, das er beim kauf war, da es mittlerweile schon für das gleiche Geld, 3x so gute gibt, und dabei hab ich ihn die letzten 2 jahre nicht einmal zu spielen hernehmen können... Und obwohl er jetzt 5x beim Reparieren war bekomm ich mein Geld nicht zurück, weil es bei der letzten Reparatur kein Hardware sondern Softwarefehler war.
    Ich bin jetzt ziemlich wütend, ratlos und steh daheim mit meinem eingepackten 2 Jahre alten (eig. fast unbenutzten) und schon mittlerweile lang überholten Computer da.

    Kann mir einer von euch weiterhelfen und mich aufklären? Oder kann mir jemand tipps geben wie ich mein Geld dennoch zurückbekomm oder wenigstens allgemein über solche Fälle aufklären?:(
  • Naja wäre vl auch gut zu wissen um welches Modell bzw Marke/Firma es sich handelt. Wenn es z.b ein Gericom ist, dann würd ich mal bei Aldi/Hofer direkt anrufen....Mein Freund hatte so ziemlich das gleiche Problem mit einem Gericom...nach ca 6 "Reparaturen" war de Pc immer noch nicht funktionstüchtig...dann riefen sie bei Hofer (Aldi) an und die haben dass dann mit Gericom geregelt dass der sein Geld wiederbekommt.

    Aber bei einer anderen Marke hätt ich mir schon mehr Support vorgestellt!!
    Also wie es jetzt wirklich mit deinen Rechten aussieht weis ich leider auch nicht.

    grz
    [SIZE="1"]FSK 12 : Der Held kriegt das Mädchen
    FSK 16 : Der Böse kriegt das Mädchen
    FSK 18 : Jeder kriegt das Mädchen ...[/SIZE]
    [SIZE="2"][SIZE="1"]
  • nur welchen Standpunkt vertritt der? der will doch sicher auch, dass seine Firma möglichst billig davon kommt oder? Ich würd mich vorher noch hier in bissl informieren, aber vielen danke für den Link! Ich werd das als nächstes versuchen sobald ich ein paar infos hab!

    Also falls mir noch jemand was erklären oder raten kann bitte her damit, ich bin auf jegliche Hilfe angewiesen

    edit: ist hier kein Anwalt oder jemand, der sich da auskennt? Oder sich zumindest besser als ich (bin 16 Jahre *g*) auskennt? bitte ich brauch Hilfe von euch! es geht um 1000 € und das ist bei meinem Taschengeld ziemlich viel...
  • mein Computer gehört bei dem Link zum Direkt chat mit den Hpmitarbeiter nicht zu den unterstützen Geräten...

    Also wie ist das jetzt? Ich hab ja ein Recht nach 2 maliger Reperatur mein Geld zurückzubekommen, geht das auch noch, wenn der Computer beim 6. mal endlich fehlerfrei ist?
  • Verbraucherzentrale schrieb:

    Reklamation: Reparatur, Ersatz oder Rückgabe?
    Verbraucher sind oftmals irrtümlich der Meinung, es existiere ein grundsätzliches Rückgaberecht bei Unzufriedenheit mit einer Ware. Ein Rückgaberecht gibt es aber nur im Versandhandel sowie bei einigen bestimmten Vertragsarten und Vertriebsformen; mehr dazu auch zum Stichwort "Rückgabe".

    Weist eine gekaufte Ware einen Mangel auf, kann man vom Verkäufer zunächst nur verlangen, dass er die gleiche Sache noch einmal liefert – jetzt allerdings ohne Fehler – oder für eine Reparatur sorgt. Der Verkäufer muss dabei sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen. Erst, wenn die Reparatur zweimal scheitert oder die Ersatzlieferung fehlschlägt (weil z.B. kein Ersatz lieferbar ist oder hier ebenfalls ein Mangel vorliegt), kann man vom Vertrag zurücktreten. »Vom Vertrag zurücktreten« – das bedeutet: Geld zurück. Ein solcher Rücktritt ist bei einem nur geringfügigen Mangel allerdings nicht möglich.

    Zusätzlich kann man nach einem Rücktritt vom Vertrag noch Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel verschuldet hat.


    Hi,
    Was war bisher alles mit deinem PC los?
    Greez,
    abassin
  • also Grafikkarte war 2x kaputt, Brenner 2x, Festplatte 1x, und einmal haben sie versucht den Fehler mit der Grafikkarte zu reparieren, den Fehler aber nicht behoben, da sie zuerst das Motherboard ausgetauscht haben...

    Also, wenn mein Computer 5x kaputt war und sich beim 6. mal rausstellt, dass er doch nciht kaputt ist kann ich als o mein Geld nicht zurückverlangen?

    Wenn ja fühl ich mich irgendwie hinters Licht geführt, da ich ja eig. schon beim 5 mal mein Geld haben würde und die mich geschickt ausgetrickst haben..., wisst ihr vllt wie man dann wenigstens einen Fehler am Computer provozieren kann, sodass er als zu reparierender Fehler in der Garantie gilt und ich endlich mein Geld zurückbekomme?