Stunden der Berufsschule aufarbeiten?


  • Typus
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  • Stunden der Berufsschule aufarbeiten?

    Ja tach auch...
    also ich bin seit 1.9.08 im zweiten Lehrjahr (Bürokaufmann), und seit dem zweiten Ausbildungsjahr hab ich eben auch zweimal in der Woche Berufsschule (im ersten Lehrjahr nur einmal die Woche). Die Schule geht an beiden Tagen von 08:10 Uhr bis um 16:00 Uhr, meine reguläre ARBEITSzeit is von 08:00 Uhr bis um 17:00 Uhr...
    jetz hat letzte Woche meine Ausbilderin gemeint dass mir ja dann prinzipiell 2 Stunden pro Woche fehlen (weil ich ja in der Berufsschule früher heim darf), und dass ich die noch an den Arbeitstagen dranhängen soll....

    Und jetz meine Frage... darf man das überhaupt? Die Berufsschule gehört ja auch zur Ausbildung... halt der Theoretische Teil...
    Nja, fänds SEHR scheiße wenn ich jetz immer bis um halb 6 arbeiten müsste...
    Btw.: Bin 18 Jahre alt

    Danke, mfg
    Typus
  • Also normal ist das nicht...Also ich hab von 8 bis um 14 Uhr Berufsschule und muss danach noch ins Labor. Also bei dir würd sich das aber bestimmt net lohnen von 16 bis 17 Uhr. Ich würd sagen das des dann Überstunden sind?! Ach ja wie alt bist du??? Weil wenn du unter 18 bist ist ein Schultag ein Ausbildungstag im Betrieb. Wenn du aber über 18 bist musst du normal nach der Schule zur Arbeit. Kann dann natürlich sein das man das dann dranhängen muss.
    Aber schon nen bissel unfair. So "zwangsüberstunden"....
  • Jugendliche bis 18 Jahren müssen für den Berufsschuleunterricht komplett freigestellt werden, wenn der Schultag mehr als 5 Unterrichtstunden hat. Bei Auszubildenden über 18 Jahren haben die Betriebe die Möglichkeit, diese auch nach der Berufsschule zu beschäftigen; jedoch nicht länger, als vertraglich geregelt. Angerechnet wird übrigens auch der Weg von Schule zur Arbeit. Benötigst du beispielsweise 30 Minuten, um von der Schule zum Betrieb zu kommen, könntest du nur noch eine halbe Stunde arbeiten. Hier empfehlen die IHKs:

    IHK Darmstadt schrieb:

    Wenn die Restzeit für die Ausbildung im Betrieb hingegen so kurz wäre, dass sie nicht mehr dem Ausbildungszweck entsprechend genutzt werden könnte, müsste der erwachsene Auszubildende nicht mehr in den Betrieb zur Ausbildung kommen.

    Dies ist bei dir der Fall. Die halbe bis eine Stunde reicht IMHO nicht für eine angemessene Ausbildung aus. Mein Rat: Sprich mit deiner Ausbildungsleiterin. Die Stunde lohnt sich kaum und man kann sie mit Hausaufgaben, Vorbereitung für den nächsten Berufsschultag, Lernen für Klausuren, etc. sinnvoller nutzen.

    Ich zum Beispiel hab einen sehr netten Chef, der mich (Blockunterricht á 3 Wochen; 7:30-12:30) komplett vom Betrieb befreit. Mit der Vereinbarung trotzdem zu arbeiten, wenn's brennt - allerdings rechne ich das dann als Überstunden an. Jedoch lege ich mich nach der Berufsschule nicht auf die faule Haut, sondern mache noch meist was für die Schule - wir haben "projektbezogenen" Unterricht. Selbständiges Lernen und Arbeiten in kleinen Projektgruppen :)
    "Ich habe ein einfaches Rezept, um fit zu bleiben - Ich laufe jeden Tag Amok."
    [SIZE="1"]Hildegard Knef (1925-2002), dt. Schauspielerin, Chansonsängerin und Autorin [/SIZE]
  • Karl Nickel hat vollkommen recht.

    Für die Berufschule bist du ohnehin freizustellen.
    Das gehört zum mehrgleisigen Ausbildungsschema das wir in Deutschland haben (Betrieblich + Schulisch)

    Und für 60 Minuten noch in den Betrieb zu kommen rentiert sich nicht.
    Davon mal abgesehend das du ja noch einen Weg zurückzulegen hast.

    Fazit:
    Du musst die Stunden nicht im Betrieb nachholen.

    Fals deine Ausbilderin das tortzdem von dir verlangt, würde ich zur Zuständigen IHK gehen.
    Die haben da Leute die sich um solche Probleme kümmern.

    So long...