Kunde ist König? Hier nicht!

  • Thema

  • berla
  • 853 Aufrufe 3 Antworten

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  • Kunde ist König? Hier nicht!

    So, nun muss ich es mal hier öffentlich loswerden.
    Ich gehöre zu denen, die auch eine gute Software kaufen, wenn sie denn gut ist. Daher teste ich diese meist vorher und wenn der Preis OK ist , dann kauf ich diese auch gerne.

    so auch bei einem Image-Tool einer Firma :flag: A. getestet, für gut befunden und für knapp 50 Euronen offiziell gekauft. Soweit sogut.

    Kaum eine Woche später sehe ich, dass es bereit eine Nachfolgeversion gibt - Toll dachte ich mir, mache ich doch gleich mal ein Update. Pustekuchen. Update ist kostenpflichtig. Häää? Da wollen die tatsächlich nochmal 30 Euro für ein Upgrade haben - Nö! Also ne E-Mail geschrieben von wegen "keine Ankündigung auf neue Version und bla bla und ob sie mir denn nicht kulanter weise die neue Version geben könnten.
    Antwort:
    Aus diesem Grund wurde entschieden, auf eine Übergangsfrist, in der
    Kunden, die gerade :flag: A. T.I.10 gekauft haben, ihre
    Software kostenlos gegen die neue Version :flag: A. T.I.11
    tauschen können, zu verzichten.

    Wir bedauern, Ihnen hier keine andere Auskunft geben zu können und
    verbleiben


    OK, denke ich, dann halt nicht und habe per E-Mail von meinem 14-tägigen Rückgaberecht als Verbraucher Gebrauch machen wollen. aber - wie erwartet - auch hier ist es anders gekommen:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir bedauern Ihre Entscheidung, das :flag: A. Produkt zurückzugeben.

    Sie haben ein Produkt per Download erworben und diesen auch vorgenommen.
    Ein Widerruf dieses Auftrages ist leider nicht möglich.
    Sie haben unseren Lieferbedingungen beim Kauf ausdrücklich zugestimmt.
    Mit der Bestellbestätigung erhielten Sie diese Informationen nochmals
    per Mail zugesand. In diesen Informationen wird nochmals auf das
    Widerrufsrecht bei Downloadversionen eingegangen.

    Gleichlautend zum Erlöschen des Widerspruchsrecht bei Software auf
    entsiegelter Datenträgern heisst es im BGB:
    "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der
    Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer aus drücklichen Zustimmung vor
    Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder er diese selbst veranlasst
    hat." (z.B. durch Download etc.)


    Wir müssen aus diesen Gründen Ihren Widerruf leider ablehnen.


    Schön gelle?

    Was soll ich dazu noch sagen? Die Sache per Anwalt anzugehen, ist mir bei einem Streitwert von 50€ zu öde.

    Abschließend bleibt für mich nur eines zu sagen:
    Gut, dass es das FSB gibt :hot:
  • Hallo

    ich habe mir vor Jahren auf einer Messe ein Übersetzungs-Programm gekauft, leider auch erst hinterher gemerkt, dass ich ein sehr schlechtes erworben habe...

    ist halt änhnlich wie mit den Programmen, es gibt einige mit denen man nie zurecht kommt, andere sind recht leicht zu bedienen , wenn man sie öfters benutzt...

    Speziell in meinen Alter brauch es leicht verständliche (60 j)

    ich habe zur zeit auch ein Problem, wollte die 160 GB Festplatte dieser Tage
    zurückschicken, die ich zusammen mit dem PC erworben habe....

    ich muss aber den Ganzen PC zurückschicken in der Original Verpackung,

    zudem behalten sie sich das Recht vor, mir 30 euro zu verrechnen falls sie
    keinen Fehler finden...kulant wie immer....

    Die Festplatte ist nicht kaputt, nur verliert sie ständig daten und braucht für 1
    Gb zu verschieben fast eine stunde....

    ich als Geschädigter, jeden 3 Tag spinnte das Windows, den Fehler hat erst
    mein Sohn gefunden......

    inzwischen habe ich die Festplatte alles neu gemacht, neue partion
    drauf....zumindest geht sie jetzt 5 mal schneller als vorher....und so werde ich sie wohl behalten als reserve für zusatzfilme , die nicht so toll sind

    Die wollen alle nur Verkaufen.....ich würde sagen 50 zu 50

    Gruß Franz
  • Hallo berla,

    da hätte ich mich auch sehr geärgert. Ich würde mich auch bei dem geringen Wert zumindest mal erkundigen, ob es so einfach möglich ist das gesetzliche Widerrufsrecht auszuschalten. Sollte dies nämlich nicht rechtens sein, müssen die das Progi nämlich doch zurücknehmen.

    Gruß
    merlin
  • ist nicht ganz das thema, aber:
    @franzl-2: du musst NIE ein gekauftes objekt in seiner originalverpackung zurück geben(du kannst, musst aber nicht).. das meinen die händler uns weißmachen zu können, jedoch wollen die sich nur die arbeit/kosten sparen alles neu zu verpacken, falls man das gekaufte objekt bspw umtauschen will!