Ich gehöre zu denen, die auch eine gute Software kaufen, wenn sie denn gut ist. Daher teste ich diese meist vorher und wenn der Preis OK ist , dann kauf ich diese auch gerne.
so auch bei einem Image-Tool einer Firma :flag: A. getestet, für gut befunden und für knapp 50 Euronen offiziell gekauft. Soweit sogut.
Kaum eine Woche später sehe ich, dass es bereit eine Nachfolgeversion gibt - Toll dachte ich mir, mache ich doch gleich mal ein Update. Pustekuchen. Update ist kostenpflichtig. Häää? Da wollen die tatsächlich nochmal 30 Euro für ein Upgrade haben - Nö! Also ne E-Mail geschrieben von wegen "keine Ankündigung auf neue Version und bla bla und ob sie mir denn nicht kulanter weise die neue Version geben könnten.
Antwort:
Aus diesem Grund wurde entschieden, auf eine Übergangsfrist, in der
Kunden, die gerade :flag: A. T.I.10 gekauft haben, ihre
Software kostenlos gegen die neue Version :flag: A. T.I.11
tauschen können, zu verzichten.
Wir bedauern, Ihnen hier keine andere Auskunft geben zu können und
verbleiben
OK, denke ich, dann halt nicht und habe per E-Mail von meinem 14-tägigen Rückgaberecht als Verbraucher Gebrauch machen wollen. aber - wie erwartet - auch hier ist es anders gekommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedauern Ihre Entscheidung, das :flag: A. Produkt zurückzugeben.
Sie haben ein Produkt per Download erworben und diesen auch vorgenommen.
Ein Widerruf dieses Auftrages ist leider nicht möglich.
Sie haben unseren Lieferbedingungen beim Kauf ausdrücklich zugestimmt.
Mit der Bestellbestätigung erhielten Sie diese Informationen nochmals
per Mail zugesand. In diesen Informationen wird nochmals auf das
Widerrufsrecht bei Downloadversionen eingegangen.
Gleichlautend zum Erlöschen des Widerspruchsrecht bei Software auf
entsiegelter Datenträgern heisst es im BGB:
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der
Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer aus drücklichen Zustimmung vor
Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder er diese selbst veranlasst
hat." (z.B. durch Download etc.)
Wir müssen aus diesen Gründen Ihren Widerruf leider ablehnen.
Schön gelle?
Was soll ich dazu noch sagen? Die Sache per Anwalt anzugehen, ist mir bei einem Streitwert von 50€ zu öde.
Abschließend bleibt für mich nur eines zu sagen:
Gut, dass es das FSB gibt :hot: