Trotz eigner Mitmietersuche neuer Mitmieter uninteressant


  • satfinder86
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  • Trotz eigner Mitmietersuche neuer Mitmieter uninteressant

    Hallo an alle,

    Ich hab folgendes Problem.
    Ich habe mir ein Zimmer in WG gesucht und auch übers Internet gefunden. Die Zusage der Mitbewohnerin kam am nächsten Tag.
    Bis hierher war alles in Ordnung. (vorige Woche!)
    Dann kam heute alles anders.

    So war das Gespräch mit der WG Bewohnerin zur Wohngenossenschaft: "Könnte ich mir nicht selbst einen Mitbewohner per Internetanzeige suchen?"
    Sie: "Moment, da muss ich nachfragen" (fragt nach) "Ja, das kommt uns sogar sehr gelegen, denn die Verträge für Ihre WG sind ja getrennt, und das ist ein völliges Novum für unsere Firma und das bedeutet großen Aufwand. Daher würde es wirklich praktisch sein, wenn sie selbst jemanden suchen. Da würden wir beide uns doch entgegen kommen. Sie müssen auch aufpassen, wen Sie sich da als Mieter nehmen. Sie sind noch nicht volljährig und wir haben schon die schlimmsten Sachen erlebt."

    Trotzt das die WG Bewohnerin, die bleibt, von der Wohngenossenschaft die Zusage bekommt seinen Mitbewohner selbst auszusuchen (aus Sicherheitsgründen (WG Bewohner ist 17) und weil die Genossenschaft sich dafür zu viel Arbeit machen würde)macht sich die Wohngenossenschaft dennoch ebenfalls auf die Suche. Das Ergebnis ist, das nun 2 Zusagen da sind.
    Da die Genossenschaft schlechte Öffnungszeiten hat konnte ich erst am Mittwoch angemeldet werden, doch zu spät am Dienstag war jemand dort und hat den Vertrag bekommen. Eine total Fremde Person und ich war ihr bekannt. Ich war vorigen Donnerstag in der Wohnung und habe diese mal gesehen der andere nicht.

    Ist das möglich den Vermieter irgendwie zu überreden doch noch mir den Vertrag zu geben und den anderen zu kündigen?

    Danke für jegliche Hilfe.
    satfinder86
  • @ satfinder86:
    Sicherlich hast du selbst rechtlich gesehen keinerlei Chancen. Allerdings, wenn die bisherige Bewohnerin noch minderjährig ist, sollte ein bestimmter Schutz für Sie vorhanden sein. Rein rechtlich ist das vermutlich keine W.G. im klassischen Sinne sondern eine Art Zimmervermietung mit Nutzung von Gemeinschaftsräumen.

    Vielleicht sollten mal die Eltern der jungen Frau bei der Wohnungsgenossenschaft vorstellig werden und auf das Gespräch Bezug nehmen, in dem der Frau die Suche nach einem Mieter erlaubt und übertragen wurde. Schlecht ist, dass man natürlich keine direkten Zeugen für dieses Gespräch hat, aber Druck machen kann man schon. Eventuell einen Anwalt für Mietrecht einschalten.