Als Geschäftskunde bestellen, ohne Gewerbe?


  • Zimmder
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  • Als Geschäftskunde bestellen, ohne Gewerbe?

    Hm, joa. Wie fange ich am Besten an??

    Aaalso, ich sagen wir mal, ich habe ein nettes Angebot im Inet gefunden an das man allerdings nur als Geschäftskunde rankommt. Jetzt habe ich natürlich kein eigenes Gewerbe und so spontan fällt mir auch niemand ein der eines hat.

    Wie mache ich das am Besten, dass ich dieses Angebot so legal wie möglich nutzen kann?

    Langt es, wenn ich als Rechnungsanschrift die meines Arbeitsplatzes angebe und als abweichende Lieferanschrift meine Privatadresse?

    Hoffe auf klärende Antworten ;)

    Greetz
    Zimmder
  • Naja..ich weiß zwar nicht wieso man da nur als Gewerbeinhaber rankommt aber als ich mal was bestellt hab und als Lieferadresse die unseres Ladens angegeben habe konnte ich das nicht umtauschen da nur Privatkunden verschiedene Rechte besitzen.

    Wenn du jetzt deinen Arbeitsplatz angibst hat dein Chef möglicherweise alle deine Rechte was Umtausch und so angeht..außerdem ist das ja auch dann die Rechnungsadresse..oder kann man dich direkt mit "FIRMA X / dein Vorname / dein Nachname" anschreiben per Post? Dann wüsste ich auch nicht weiter oO
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  • Sicherlich will der Händler mehr Informationen. So wird er von Dir einen Nachweis zu Deiner Gewerbetätigkeit verlangen, nebst Steuernummer. Sollte es sich um einen Anbieter aus dem Ausland handeln, wird er Deine Steuernummer prüfen.

    Die meisten Händler sind nicht auf den Kopf gefallen ;)

    Es nützt Dir sicherlich wenig - zu wissen, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe ;)

    Gruß

    Dr-Kimble
    Dr-Kimble - auf der Flucht .............................. (wie immer )
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    Monitor: ASUS VW222S
  • Naja, also die UID-Nummer und Handelsregister-Nummer unserer Firma sind mir bekannt, sind sogar für jeden über das www zugänglich.

    Diese kann man beim Abschluss der Bestellung optional angeben.

    Das mit der Rechnungsadresse stimmt, die würde dann an die Firma geschickt werden. Ich würde dann halt die Abteilung etc. mit angeben und dann würde das schon bei mir landen. Nur weiss ich halt jetzt nicht ob das OK wäre, wenn ich einfach über den Namen meines Arbeitgebers bestellen würde.
  • Wenn es sich um eine Kleinigkeit (und vielleicht einmal) handelt: Frag Deinen Chef. Gib ihn die Rechnung (kann er ja eventuell absetzten) und gut is' ;)
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  • Ja, es würde sich um eine Kleinigkeit handeln, allerdings geht es mir nicht um die Kleinigkeit, sondern um die Gratisbeigaben in deren Genuss nur Geschäftskunden kommen ;) Ich würde die Rechnung ja sofort begleichen, etc. sodass die Bestellung mit meinem Arbeitgeber im Prinzip nix zu tun hat. Das Problem ist auch, dass es eine recht grosse Firma ist und ich nicht weiss, wer den Einkauf etc. abwickelt und deswegen zu meinem Chef tingeln möchte ich auch eher ungern ;)
  • Ich denke nicht, dass das so okay für die wäre, da die Beigaben einen recht hohen Wert haben.

    Deshalb würde ich gerne ohne vorherige Nachfrage bestellen, zumal man die Gratisbeigaben auch nur über die direkte Eingabe der Artikelnummer in den Warenkorb legen kann.

    Die Frage ist eigentlich nur, ist es “legal” wenn ich über meinen Arbeitgeber bestellen würde und mir die Sachen nach Hause liefern lasse? Die Rechnung kommt natürlich ins Büro und ich bezahle sie selber?!
  • Du kannst beim Rathhaus einen Gewerbeschein beantragen, kostet 20 €, dann darfst du bei solchen Firmen einkaufen.

    Hast allerdings auch ein paar Pflichten, musst mal danach googeln bzw hier im Board suchen, gibt schon einiges zum Gewerbeschein.

    mfg
    neo
  • Ja, wäre durchaus eine Überlegung wert, wenn da nicht diese "versteckten" Kosten wären. Im Netz hab ich gelesen, dass dann auf einmal die IHK Geld möcht, die Gemeinde kommt mit irgendwelchen Müllgebühren und unter Umständen steht auch die GEZ auf der Matte.

    Zudem schreckt mich die Steuererklärung am Ende des Jahres ab, wobei ich nicht weiss, ob ich eine brauch, wenn mein Gewerbe kein Umsatz macht. Aber dann wird irgendwann das Finanzamt nachhaken :(