Gesetzliche sicht


  • gismo
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  • Gesetzliche sicht

    Wenn mir zum beispiel ins gesicht schlägt.
    Und ich mach nix!

    krieg ich wegen einem schlag geld ?

    das is doch körperverletzung. oder ?

    mfg gismo
  • Das ist jetzt keine juristische Beratung, aber aus meiner Sicht kann ich sagen:
    Die Tat ist eine (wie es geschildert wird eine nicht schwere) Körperverletzung und damit eine Straftat.
    Ob es Schmerzensgeld gibt kann dann aber nur ein Richter entscheiden.

    Gute Besserung :)
  • ja aber ich meine notwehr darf ich ja net machen weil ich ja sonst denn anderen "verletze".

    ich meine nur wenn ich angegriffen werde / fühle darf ich ja notwehr betreiben/machen.

    darf ich da zuschlagen? ohne folgen ?
    darf ich nur ausweichen ?

    was darf ich unter notwehr verstehen ?

    mfg gismo
  • kann dier einen beispiel von meinen Freund berichten,nach einer Party ist er home gegangen,unterwegs haben ihn paar angehalten und wollten ne kippe da er aber nichtraucher ist hat er gesagt nö hab ich nicht da haben die ihn verprügelt,bei dieser aktion hat er 3 zähne verloren ging dann zur Polizei um ne anzeige zu machen.

    nach etwa 2 monaten kamm ein Brief von der Polizei "Täter konnte nicht ermittet werden" und das wars bis heute läuft er ohne die 3 durch die gegend :(
  • Die Sache ist nunmal die.... Derjenige, der unschuldig in eine Schlägerei gerät und den anderen verletzt ist in 99 % der Fälle gekniffen, wenn er erkannt wurde. Aus Opfern werden in Deutschland gerne Täter gemacht und umgekehrt.

    Generell muss aber gelten: Wenn dir jemand vorsätzlich ins Gesicht schlägt, dann musst du dich wehren.... Soviel stolz solte sich jeder übrig behalten, das nicht jeder auf einen grundlos einkloppen darf. Zumal das in der Welt dadraußen (ich nehme an du gehst noch zur Schule) ganz schnell dahingehend enden kann, dass du als einfaches Ziel ausgemacht wirst und dann immer dran glauben musst.
    Glaub mir... Das kenne ich aus eigener Erfahrung, was passiert, wenn man sich nie wehrt.

    Und auch wenn dein Gegenüber ein "Wandschrank" ist gibt es noch Möglichkeiten...



    Wenn du nun aber nur nach Gesetz handeln willst, und dich damit dauerhaft zum Opfer deklarierst, dann musst du tatsächlich (und das ist so hart wie ichs sage) noch die andere Backe hinhalten, wenn einer zuschlägt und dich anschließend bedanken :(
  • hmm... jaja, in der aga lernt man auch was über die notwehr... mussten sogar den genauen wortlaut auswendig lernen... :rolleyes:

    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    daraus folgt, das du, wenn du angegriffen wirst (zum beispiel durch einen schlag) dich wehren darfst und sozusagen zurückschlagen darfst (natürlich nicht erst schlagen lassen, dann zehn mins warten, um dann zurück zu schlagen... )
    des weiteren ist in diesem paragraphen auch die nothilfe mit abgedeckt... denn wenn du über die straße gehst und siehst, wie jemand zusammen geschlagne wird, darfst du da eingreifen und die angreifer zusammen schlagen... sozusagen.... vom gesetz her ist das dann legal... und wenn du schon mal dabei bist, kanst du die angreifer auch gleich gemäß §127 StPO vorläufig festnehmen, wenn sie sich dir gegenüber nicht ausweisen wollen oder können...
    also die deutsche gesetzgebung ist da sehr interessant aber auch... verwirrend... X(
  • vorsicht aber, dass du den angemessenen rahmen nicht überschreitest. wenn er also winselnd am boden liegt und offensichtlich keine bedrohung mehr darstellt, bitte nicht noch das messer auspacken^^

    ansonsten ist die notwehr recht umfassend. stellt jemand für dich eine klare bedrohung dar, zB dass er noch ein zweites mal zuschlägt (und das ist als wahrscheinlich anerkannt, in fast allen situationen), so hast du das recht dich zur wehr zu setzen, um eben das zu verhindern. die paragraphen wurden ja schon von locutus gennant. dabei kannst du auch waffen einsetzen, hauptsache, du übertreibst nicht. stock vom boden aufheben und ihm eins überziehen ist also vollkommen legitim.
    [size=1]duude, wait...what?
    <-[COLOR="DarkRed"]Overseer - Wreckage // World of Goo // The Raconteurs - Consolers of the Lonely[/color]->[/size]
    [font="Fixedsys"]Newbies * Rules * How to Search * Users help Users * Freesoft-Board IRC
    [/font]
  • lol...wenn Du Deine Aussage, wie oben stehen lässt, dann gibts nichts

    ...wo kein Kläger, da auch kein Richter :P

    Ausserdem kann man pauschal für sowas keine Lösung nennen, das kommt immer auf die Gesamtumstände der Tat an (warum geschlagen wurde, war es Notwehr, welchen Schaden hat man Dir körperlich zugefügt etc) Das muss im Einzelfall entschieden werden..
  • Schmerzensgeld bekommt man aber auch nur in schweren Fällen, also wenn die "Schmerzen" die dir angetan wurden sich auf deine physische oder psychische Lebensqualität auswirken.
    Sonst bekommst du nichts ...
    Frisches Gemüse schmeckt am besten, wenn man es vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
  • Was soll bedeuten du machst nix ?
    Soll es heißen, dass du dich nicht wehrst?
    Oder dass du die Polizei nicht verständigst?

    Ohne Polizei passiert nix, ist doch klar.
    Was dann passiert, entscheidet der Richter, die Polizei schreibt nur ne Anzeige.
    Vielleicht auch ein Verwarngeld, aber das bekommst ja nicht du.
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