Mit offenem Feuer Fahrrad fahren erlaubt?

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  • Mit offenem Feuer Fahrrad fahren erlaubt?

    Hallo.

    Letztens wurde ich bei Dämmerung von der Polizei aufgehalten und mir wurde erklärt, dass ich ab sofort mit Licht fahren muss, ansonst muss ich Strafe zahlen.

    Weil mir das letzte (sehr teure) Fahrradlicht gestohlen wurde, habe ich dann die billigste Taschenlampe auf mein Fahrrad mit Klebstreifen befestigt. Das war so eine billige vom Weltspartag :)

    Da mich nun ein Freund ausgelacht hat, weil dieses Lämpchen, wenige rLicht erzeugt, als eine Kerze, haben wir eine Laterne aus einer Mineralwasserflasche und einem Teeelicht gebastelt. Oben noch einen Deckel für den Fahrtwind drauf und dann vorne am Fahrrad befestigt :)

    Ich würde nun gerne wissen, ob ds erlaubt ist! Also ob man mit einem offenem Feuer Fahrrad fahren darf :)

    danke,
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    [SIZE=1]Ich mache viele Klammern fest, an allem was sich klammern lässt: 09-f9-11-02-9d-74-e3-5b-d8-41-56-c5-63-56-88-c0
    Freunde: idefix, NoName, Feuerstein, THXQ[/SIZE][SIZE=1], tischler[/SIZE]
  • nunja.....

    was versteht man unter zugelassenere beleuchtung!

    wie wurde den früher - im 19. jahrhundert - alles beleuchtet?

    Vielleicht hat jemand auf seinem Fahrradlicht ein Pickerl wo draufsteht: zugelassen nach §xy. Ich hab keines gesehen...

    asterix
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  • ich zitiere dazu mal wikipedia:


    In Deutschland ist für den Betrieb eines Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr der Aufbau der Fahrradbeleuchtung gesetzlich in § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern und in der TA 23 geregelt.

    Vorgeschrieben ist:

    eine Lichtmaschine mit einer Nennleistung von mindestens 3 W, deren Nennspannung 6 V beträgt (eine Batterie dar zusätzlich verwendet werden)
    ein nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Licht
    mindestens ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler
    einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet
    mindestens ein roter Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet
    einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler (die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein)
    nach vorn und nach hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Fahrradpedalen
    mindestens zwei um 180° versetzt angebrachte, nach der Seite wirkende gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
    Zusätzlich sind zulässig:

    eine zusätzliche, auch im Stand wirkende Schlußleuchte für rotes Licht
    Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel
    In einigen Punkten sind diese Bestimmungen der StVZO bereits überholt. Es gibt inzwischen nach StVZO zugelassene Rücklichter, die Rücklicht und Standlichtfunktion in einer einzigen Leuchte vereinigen, und Fahrraddscheinwerfer, die nach vorn eine Standlichtfunktion besitzen.

    Ausnahmen sind für Rennräder zugelassen.

    Rennräder bis 11 kg dürfen anstelle der Lichtmaschine Batterien für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte nutzen
    der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und wenn erforderlich zu benutzen
    Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein
    es darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V mitgeführt werden
    Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften zur Beleuchtung befreit
    Alle benutzten Komponenten müssen das deutsche Prüfzeichen tragen. Diese Zulassung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt vergeben und ist erkennbar an einer Zulassungsnummer mit einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Nummer.



    wie du da sehr schön lesen kannst, darfst du deine beleuchtung nicht benutzen, da sie kein prüfzeichen hat und ausserdem nicht den gesetzlichen vorgaben entspricht...