"Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil vom 23. Januar 2008 die Haftung des weltweit größten „1-Click-Webhosters“ RapidShare für Urheberrechtsverletzungen bestätigt.
....dass Rapidshare „auch solche Maßnahmen zu ergreifen müsse, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss."
Mal gespannt was dabei noch rauskommt.
Gruß