Rapidshare am Ende? - GEMA siegt vor Gericht

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  • JCM900
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  • Rapidshare am Ende? - GEMA siegt vor Gericht

    Wen's interessiert:

    "Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil vom 23. Januar 2008 die Haftung des weltweit größten „1-Click-Webhosters“ RapidShare für Urheberrechtsverletzungen bestätigt.
    ....dass Rapidshare „auch solche Maßnahmen zu ergreifen müsse, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss."

    Mal gespannt was dabei noch rauskommt.

    Gruß
  • seh das genauso wie Maze.... die Maßnahmen werden ja schon ergriffen, insofern, dass gemeldete Dateien geköscht werden, sofern sie uhrheberrechtlichgeschütztes Material beinhalten. Da wird weiter nichts passieren.... :D
    was können denn die armen LEute dafür, dass ihr Dienst so abscheuderlich missbraucht wird :D
    № ±»»»»» (¯`o,.- Hell-Powered -.,o´¯) ««««««±
  • Der Internet-Webhoster RapidShare AG haftet für die durch seine Kunden begangenen Urheberrechtsverletzungen. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf) durch Urteil vom 23.1.2008 (Az. ?? - Veröffentlichung in der ZUM folgt).

    Der Webhosting-Anbieter räumt seinen Nutzern Speicherkapazitäten zur Verfügung, die dort beliebige Inhalte anonym abspeichern und so anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. Dabei erhebt RapidShare lediglich für den Abruf von Inhalten ein Entgelt. Seinen Dienst bewarb der Anbieter zeitweise damit, dass von seinen Servern 15 Millionen Musik-Dateien abrufbar seien, was jedoch nicht durch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) lizenziert worden war. Nachdem das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln zu den Kontrollpflichten des Anbieters im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden hatten (siehe Meldungen vom 27.3. und 24.9.2007), nahm nun das LG Düsseldorf in einem Hauptsacheverfahren zwischen RapidShare und der GEMA Stellung zum Umfang der Überwachungspflichten.

    Wie die GEMA nun mitteilte, erlegte das LG Düsseldorf dem Diensteanbieter umfassende Handlungspflichten auf. So sei RapidShare verpflichtet, »auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss«. Die sei deshalb geboten, weil der Dienst nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt werde, für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte besonders gut geeignet sei und gerade hieraus in nicht unerheblicher Weise ein finanzieller Vorteil gezogen werde. Der Vorstandsvorsitzender der GEMA, Harald Heker, kommentierte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: »Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires«. Es setze ein klares Signal, dass Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der einzelnen Nutzer entziehen können.


    ..das bewerben seitens RS.com für downloadbare musiktitel war und ist das eigentliche problem bei dem ganzen rechtsstreit.

    das ganze wird sich mit sicherheit noch eine ganze weile hinziehen und früher oder später eh vor dem EuGH als letzte instanz enden. (stichwort: störerhaftung, haftung eines forenbetreibers bzw. bereitstellers einer internetdienstleistung)
  • Alle Urteile können nur im Bereich des Deutschen Rechts, evtl. auch noch im EU-Bereich gelten, also wahrscheinlich nur für rapidshare.de, aber die wurden ja ohnehin gerade hopsgenommen. Da der Hauptsitz der Rapidshare AG meines Wissen in der Schweiz ist und die Server von rapidshare.com nicht in Deutschland stehen, bin ich für unsere Nutzungszwecke ganz optimistisch. :)

    mfg, gxgallery
    [COLOR="Navy"][SIZE="2"][FONT="Arial"]
    "Die Benutzung des Gehirns ist nicht illegal...
    ... sondern ausdrücklich erwünscht, kostenlos und nie umsonst."
    [/FONT][/SIZE][/color]
  • Rapidshare will GEMA nicht klein beigeben

    Vor Gericht versammeln sich auch 2008 wieder zwei gute alte Bekannte: Der international tätige Hosting-Anbieter Rapidshare, bei Nutzern wegen der einfachen Handhabung und dem großen Datenangebot beliebt, geht in Berufung gegen die Abweisung einer Feststellungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf. Die GEMA, Wächter des Urheberrechts in Deutschland, hatte 2007 zunächst einen Prozess gegen Rapidshare gewonnen.

    Urteils-Pingpong

    Der Prozess war von der GEMA ins Rollen gebracht worden, da sich auf den Servern von Rapidshare.de und Rapidshare.com auch zahlreiche, urheberrechtlich geschützte Dateien befinden sollen. Doch gegen Ende vergangenen Jahres war es dann die GEMA, die einen Rückschlag erleiden musste. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hob große Teile des Urteils wieder auf. Die Richter urteilten, dass Rapidshare bereits sehr viel tue, um die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden.

    Das Landgericht Düsseldorf hatte nun am 23. Januar dieses Jahres geurteilt, dass Rapidshare auch dann zu unattraktiven Kontrollmitteln greifen müsse, wenn dadurch eventuell sogar eine Einstellung des Geschäftsbetriebes drohen würde. Das Gericht erklärte, dass der Dienst von Rapidshare "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt" werde. Gegen diese Feststellung geht Rapidshare nun in Berufung.

    Rapidshare will Rechtssicherheit

    "Unser Ziel ist Rechtssicherheit", begründet Bobby Chang, Geschäftsführer von RapidShare, den Gang in die Berufung. Nach Meinung Changs sei "es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können". Bisher gab es unterschiedliche Forderungen, wie Hoster Urheberrechtsverletzungen eindämmen sollten. Die Spanne der Vorschläge reicht von der Nutzung von Softwarefiltern, der Registrierung aller Nutzer bis hin zur Prüfung von Link-Ressourcen. Selbst diese Maßnahmen würden laut Chang nicht ausreichen, um einen Missbrauch von Rapidshare und ähnlichen Diensten komplett zu unterbinden. In Deutschland müsse vernünftig und differenziert mit dem Themenkomplex umgegangen werden.


    Quelle: onlinekosten.de
  • Der Standort von der Firma Rapidshare.com liegt ja in der Scheiz, die nicht einmal in der EU ist. Also was will ein Deutsches Landgericht dagegen machen? :baeh:
    Wenn dann ist doch sowieso nur das Deutsche Rapidshare (.de) betroffen und das nutzen ja wohl die Wenigsten.

    Bin deshalb genauso optimistisch wie gxgallery :)
  • da die Server auch in Deutschland stehen und die Schweiz sich so langsam der EU nähert, wäre es für RS schon ratsam sich von vorneherein dagegen abzusichern! ...

    wobei ich glaube mal die Standortfrage gar nicht so ins Gewicht fällt, wohl eher der Punkt, sich für die Zukunft (Server auslagern irgendwo in Europa) absichern ;)

    aber sind alles nur Spekulationen, solange kein Statement von RS kommt ^^
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]