BEENDET
Anne Will
Zu wenig Geld fürs Volk: die Gerechtigkeitslücke
Sendung vom 02.12.2007 21:45 Uhr (NDR)
In der Sendung hat der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, eine Hartz-IV-Beispielrechnung erwähnt, zu der es viele Nachfragen gab. Auch im ANNE WILL BLOG wurde darüber diskutiert, ob die aufgestellte Rechnung richtig ist oder nicht.
Diese Beispielsrechnung werde ich anschließend anfügen und somit zur Diskussion freigeben.
Betroffene und Sachkundige bitte ich um Ihre Meinung zu diesem Thema. o-8-15 Antworten bitte ich zu unterlassen dazu ist mir das Thema zu ernst.
Wenn die Aufstellung stimmt, dann stellt sich mir die Frage, lohnt sich arbeiten in Deutschland noch? Ich sehe in dieser Aufstellung, die Richtigkeit vorausgesetzt, eine Verhöhnung vieler Rentner, die nach einem arbeitsreichen Leben eine Rente von weit unter 1000 € bekommen, und davon alle Nebenausgaben selber bezahlen müssen.
Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke?
Da ich persönlich nie in den genuß einer Harz IV Regelung kommen werde, würde es mich interessieren, wie Betroffene darüber denken.
Norbert Röttgen rechnet vor
Sendung vom 02.12.2007, 21.45 Uhr
Herr Röttgen hat daher seine Berechnungen noch einmal schriftlich dargelegt, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Sendung bei Anne Will und die von mir genannten Zahlen zum Netto-Haushaltseinkommen einer Familie mit drei Kindern unter Bezug von ALG II. Gerne bringe ich Ihnen nachfolgend die Berechnung zur Kenntnis, auf die ich mich gestützt habe. Dabei möchte ich zur Vermeidung von Missverständnissen auf drei Dinge hinweisen, die dem Rechenbeispiel zugrunde liegen.
Berücksichtigt wurde einerseits der sog. befristete Zuschlag, der im ersten und zweiten Jahr der Bezugsdauer von ALG II gewährt wird, um den Übergang von ALG I zu AlG II abzudämpfen. Im Rechenbeispiel wurde der Maximalwert angenommen, der sich im zweiten Jahr des Bezugs halbieren würde. Der befristete Zuschlag wird in der öffentlichen Debatte leider oft übersehen und ist daher weitgehend unbekannt.
Die von mir genannte Endsumme beziffert das Netto-Haushaltskommen, also die Summe aller Transferleistungen, inklusive ALG II und Kindergeld. Das Kindergeld wird selbstverständlich von der Regelleistung ALG II als zu berücksichtigendes Einkommen abgezogen. Gleichwohl wird es aber ausbezahlt und muss deshalb am Ende hinzuaddiert werden.
Wie ich in der Sendung sagte, wurde ein 400,- € Minijob zugrunde gelegt.
Rechenbeispiel: Familie (Ehepaar mit drei Kindern) in ALG II im ersten Jahr
I. Berechnung Regelleistung:
Regelleistung Vater: 312,- € (90% von 347,- €)
Regelleistung Mutter: 312,- € (90% von 347,- €)
Regelleistung Kind: 208,- € (60% von 347,- €)
Regelleistung Kind: 208,- €
Regelleistung Kind: 208,- €
_____________________________________
Zwischensumme: 1248,- €
II. abzgl. zu berücksichtigendes Einkommen (Kindergeld)
(wird von der Regelleistung abgezogen, aber gleichwohl ausbezahlt)
Kindergeld: 462,-€ (3x 154,-€)
III. zzgl. befristeter Zuschlag im 1. Jahr
(320 € für Ehepaar und 60 € pro Kind) 500,- €
IV. Berechnung ALG II 1.248 € (Regelleistung)
- 462 € (abzgl. Kindergeld)
+ 500 € (zzgl. befristeter Zuschlag)
_______
Zwischensumme 1.286,-€
V. Bei Minijob als Hinzuverdienst (400,- €) bleiben hiervon noch einmal 160,- €.
V. Ergibt folgendes Netto-Haushaltseinkommen:
ALG II
(Regelleistung, befristeter Zuschlag, abzgl. Kindergeld) 1.286,-€
Kindergeld + 462,-€
Minijob + 160,-€
_____________
Endergebnis 1.908,-€
Insgesamt käme die Familie damit auf 1908,- €.
Dazu kommen noch Kosten der Unterkunft und Heizung, die in tatsächlicher, angemessener Höhe von der Kommune bezahlt werden.
Außerdem bezahlt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Dies war unter der alten Sozialhilfe nicht der Fall und stellt damit auch eine ganz erhebliche Verbesserung dar.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal klarstellen, dass mir jegliche Diskreditierung von Hartz IV-Empfängern fern liegt. Die Gründe für Arbeitslosigkeit sind vielschichtig und es steht uns daher nicht zu, Arbeitslose über einen Kamm zu scheren. Genauso falsch wie eine Pauschalschelte von Arbeitslosen ist in meinen Augen aber auch, ständig das Märchen zu verbreiten, Hartz IV sei "Armut per Gesetz". Es sollte auch einmal die Leistung derjenigen honoriert werden, die tagtäglich zur Arbeit gehen und mit ihren Steuern und Beitragen unseren Sozialstaat überhaupt erst ermöglichen. Im Übrigen machen die vorbenannten Zahlen deutlich, dass die Größenordnung aller staatlichen Transferleistungen gerade im Verhältnis zum Nettoeinkommen eines normalen Angestellten durchaus ordentlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Norbert Röttgen MdB