Frage zur Garantie

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  • Frage zur Garantie

    Hi,
    hab im mom ein kleines Problem,
    und würde gerne wissen wie die Sache rechtlich aussieht.

    Ich gehe normalerweise über D-Lan ins Internet,
    wie der Rest meiner Familie auch.
    Insgesamt brauchen wir 4 Adapter, um 3 PCs ins Internet zu bringen.
    Diese haben wir damals in Paketen gekauft.
    In jedem Paket waren zwei Adapter.
    Jetzt ist ein Adapter kaput gegangen,
    bin also zum PC Laden und wollte die umtauschen.
    Dort sagte man mir, das die Dinger nicht mehr hergestellt werden,
    und das man sie nur einschicken könnte zum reparieren.
    Das würde 4-6 Wochen dauern.
    Und ich müsste beide Adapter einschicken.:confused:
    Hab dann auch lange mit dem Typen diskutiert,
    das es ja sinnlos sei, wenn sie eh nur repariert werden,
    beide hinzuschicken weil an dem einem ja garnichts gemacht werden muss.
    Der blieb aber sturr, und so bin ich jetzt erstmal gegangen.

    Jetzt meine Frage bin ich dazu verpflichtet beide einzuschicken??
    Weil wenn 1 PC 4-6 Wochen nicht am Inet ist, geht das noch.
    Aber 2 ist bei uns unmöglich!!! (Online Banking usw.)
    Und vorallem seh ich es im mom auch noch nicht ein!!

    Wie sieht das ganze rechtlich aus?
    Quellen eurer Aussagen wären auch super.

    Greetz
    Wenn ein Upload offline ist => PN
    Bei [COLOR="Green"]allen meinen Uploads[/color] sind die Parts kompatibel!
    Deswegen bitte einfach wenn ein einzelner Part bei NL offline ist, den entsprechenden Part von RS laden!
  • @womo2006
    Die Garantiebedingungen kann ich leider nirgendswo mehr finden.
    Die müssten dann aber auf der Herstellerseite sein, oder?

    @pooly78
    Die Geräte sind ca. 1 Jahr alt.
    Und eines davon funktioniert jetzt ja auch immer noch...

    Den Konsumentenschutz kann ich ja nur einschalten,
    wenn ich im Recht bin.

    Greetz
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  • Hallo,

    zu erwähnen bliebe vielleicht noch, dass Garantie vom Hersteller nur freiwillig angeboten wird.
    Wenn er dies aber macht (machen nicht wenige), musst du dass Gerät wohl an den Hersteller schicken. Diesen müsstest du dann fragen ob es nicht auch reichen würde, nur einen Adapter zu verschicken.
    Wenn der Hersteller keine Garantie anbietet, ist der Händler verpflichtet, Gewährleistung auf das Gerät zu geben.

    Wenn diese Teile nicht mehr produziert werden bzw. repariert werden können hast du selbstverständlich ein Recht auf dein Geld.

    mfg
    Yoda2003
  • Hallihallo,

    wende Dich an die Verbraucherzentrale deiner Stadt bezahle ein kleinen Obolus.
    Dann werden sie Dich beraten, wie du in dieser Sache vorzugehen hast.

    Alles andere ist nur Zeitverschwendung.

    MfG
    xovap7r9

    Nachtrag:
    Wenn diese Teile nicht mehr produziert werden bzw. repariert werden können hast du selbstverständlich ein Recht auf dein Geld.


    Dem ist nicht so! Sie werden Dir maximal den Restwert auszahlen und dazu ist der Händler nicht einmal verpflichtet.
  • Dem ist nicht so! Sie werden Dir maximal den Restwert auszahlen und dazu ist der Händler nicht einmal verpflichtet.

    Falsch. Wenn Mängel bestehen die nicht eindeutig vom Kunden stammen, ist je nach Garantie oder Gewährleistung der Hersteller oder der Händerl dazu verpflichtet Ersatz zu beschaffen. Schafft er dies nicht in Form von einem neuen bzw. repariertem Gerät so ist der "Ersatz" der Kaufpreis.

    mfg
    Yoda2003
  • Das alte Garantie- bzw. Gewährleistungsspiel.

    Zunächst hat der Händler/Hersteller das Recht auf 2malige Nachbesserung, war früher sogar 3 mal der Fall, ist geändert worden.

    Wenn die Garantie über den Hersteller angeboten wird (würde ich einfach mal beim Hersteller des Adapters fragen), dann lass den Händler aussen vor, bin mir schon sicher, dass die Aussage des Händlers Blödsinn ist.

    Versuche es mal direkt über den Hersteller...
  • Falsch. Wenn Mängel bestehen die nicht eindeutig vom Kunden stammen, ist je nach Garantie oder Gewährleistung der Hersteller oder der Händerl dazu verpflichtet Ersatz zu beschaffen. Schafft er dies nicht in Form von einem neuen bzw. repariertem Gerät so ist der "Ersatz" der Kaufpreis.

    mfg
    Yoda2003

    das stimmt so nicht ganz, Kaufpreis abzüglich der Nutzungsdauer, die irgendwie in Rechnung gebracht wird.
  • Garantie oder Gewährleistung?

    Hallo, zunächst sollten hier die beiden Begriffe Gewährleistung u. Garantie strikt getrennt und separat betrachtet werden.

    Gewährleistung = gesetzlich zustehendes Recht (§§ 443 ff BGB),
    Wer: Gewährleistung muss der Verkäufer leisten (nicht der Hersteller),
    Frist: 2 Jahre,
    Problem Beweislast:
    bis 6 Monate wird vermutet, dass der Mangel beim Kauf vorhanden war, der
    Verkäufer muss das Gegenteil beweisen,
    >6 Monate bis 2 Jahre muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf
    bereits vorhanden war bzw. die Ursache bereits gesetzt war,
    hierzu ist in der Regel ein Gutachten notwendig, meines Wissen muss dies der
    Verkäufer nicht erstatten,
    Fazit: nach 6 Monaten ist die Gewährleistung des Verkäufers praktisch
    ausgehebelt.

    Bei der Gewährleistung gelten die im BGB festgeschriebenen Kundenrechte, diese sind aber meist in den AGB´s (z.B. Wandlung des Kaufvertrags erst nach Reparaturversuch) eingeschränkt. Bei Wandlung ist durch den Käufer ein angemessenes Nutzungsentgelt zu zahlen.

    Garantie = freiwillige Leistung, meist des Herstellers, dieser kann auch die
    Bedingungen der Garantieleistung festschreiben.
    Wer: Garantiegeber, meist der Hersteller
    Frist: steht in den Garantieunterlagen, nicht gesetzlich geregelt

    Da die Adapter bereits vor über 1 Jahr gekauft wurden und der Händler sich auf stur stellt ( = eventuell die Ursache des Mangels in Abrede stellt), dürfte der Garantieweg über den Hersteller eventuell erfolgreicher sein.

    Den bereits geposteten Vorschlag, sich (gegen geringes Entgelt) durch die Verbraucherzentrale beraten zu lassen, halte ich für den besten Weg. Zur Beratung sollten die Kaufunterlagen und möglichst die AGB des Verkäufers mitgebracht werden.
    Zur Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen sind auch die Rechtsanwälte da, die einen Einzelfall prüfen können.
    Gruß
    Karle-110