mit 18 ausziehen... Unterhalt?


  • Flame
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  • mit 18 ausziehen... Unterhalt?

    Hallo FSBler...

    also ich habe folgendes problem:
    ich lebe seit ca. einem jahr bei meinem dad und meiner stiefmutter (meine eltern sind geschieden), der neu geheiratet hat. zur zeit warte ich auf meine ausbildung, welche am 1.8. anfängt. in dieser zeit bin ich bei der firma meines vaters fest angestellt und muss einmal in der woche in die schule (klasse für schüler ohne berufsausbildung <- neues gesetz, man muss mind. ein jahr berufsschule machen)

    somit verdiene ich rund 600-800euro netto. das kommt ganz darauf an, wie viel arbeit ansteht, da ich stundenlohn bekomme.

    da ich mich allerdings überhaupt nicht mit meinen eltern verstehe, bin ich ernsthaft am überlegen auszuziehen. ich bin 18 jahre alt und denke mit bis zu 800€ netto kann ich mir eine günstige wohnung suchen und die kaution bezahlen. da aber mein arbeitsvertrag bei meinem vater am 31.7. endet und ich am 1.8. in die ausbildung gehe, verdiene ich natürlich nur noch halb soviel. (wahrscheinlich nicht mal mehr...)

    nun ist die frage, wie viel ich anspruch auf unterhalt, kindergeld (welches mein dad ab ausbildungsbeginn sicherlich wieder beziehen könnte),... habe?
    d.h. in wie weit sollten und müssen meine eltern mich finanziell unterstützen (rechtlich gesehen).
    mein vater = 2 eigene firmen... sehr gutes einkommen
    meine mutter = arbeitet auch bei einer der firmen als buchhalterin ... niedrieges einkommen
    erinnerung: eltern geschieden

    vielen dank für eure hilfe,
    flame
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  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
    Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes.
    Das Kind kann allerdings dem Elternteil, bei dem es lebt, auch erlauben, weiterhin seine Rechte gegenüber dem anderen Elternteil wahrzunehmen. (Vollmacht).
    Auf der einen Seite gehen zwar Gesetz und die Unterhaltstabellen davon aus, dass mit dem 18. Lebensjahr die Bedürfnisse des jungen Menschen steigen, was sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Jugendliche aus dem Haushalt der Eltern auszieht und einen eigenen Hausstand begründet. Auf der anderen Seite verschlechtert sich die finanzielle Situation des Jugendlichen unter Umständen.
    Minderjährige Kinder sind ihm gegenüber privilegiert (Ausnahme priviligierte Volljährige), hat er eigenes, in der Regel durch Verwandte angespartes Vermögen, so hat er dieses Vermögen vorrangig zur Deckung seines Lebensbedarf einzusetzen, auch sittliches Fehlverhalten kann ihm nunmehr entgegengehalten werden.
    Mit steigendem Alter wachsen auch die Anforderungen an das Kind, seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise selbst zu decken.
    Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB).

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    Da gibts noch mehr ;)