Was mus ich machen, damit ich von ebay die ...


  • Was mus ich machen, damit ich von ebay die ...

    Was mus ich machen, damit ich von ebay die GEbühren einer Auktion zurückbekomme? Bitte beschreibt den Weg, vielen Dank

    Bis Dende
  • Selbst wenn du die Auktion zurückziehst oder nicht verkaufst, bekommst se glaub nicht zurück. Wenn mal drin dann ist drin. Dafür berechnet ebay glaube ich auch die Gebühren!
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  • Der Käufer muss eine Unstimmigkeit/Konflikt bei eBay melden ... z.B. wegen Nichtgefallen, keine Ware erhalten usw. o.ä. (evtl. kann der Verkäufer auch einen Konflikt melden bei eBay weil der Käufer nicht bezahlt hat)

    Beides geht aber erst nach einer Frist (ich glaub so 30 Tage ab Kauf)

    Wenn der Konflikt gemeldet wurde, dann wird jeweils der Gegenpart (Käufer oder Verkäufer) zur Darstellung seiner Sicht der Dinge befragt ...
    Dann kann man bei Konfliktlösungen den Punkt anklicken, man hat sich darauf geeinigt, den Kauf nicht abzuschliessen und dann geht alles seinen Gang, eBay bucht die Gebühren zurück (müssen aber beide die Konfliktlösung bestätigen)

    ... so geht das ...
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • Du gehst in mein eBay auf der Linken Seite auf den Menüpunkt:

    Unstimmigkeiten online klären

    dann gehst du rechts als Verkäufer auf:

    nicht bezahlten Artikel melden

    usw.

    der Käufer kann das auch machen und dann eben links auf:

    Probleme mit dem Angebot melden

    usw.


    ist doch alles nicht so schwer Mann
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • Für was gibt es in ebay die Hilfe-Funktion. :depp:

    Das ist wie hier im Board auch schon immer gesagt, "Immer schön die Suchfunktion benutzen". :D

    Der Käufer und Sie einigen sich einvernehmlich darauf, die Transaktion nicht durchzuführen.
    In diesem Fall müssen Sie eBay melden, dass Sie sich einvernehmlich darauf geeinigt haben, dass der Kauf bzw. Verkauf nicht stattfinden soll.

    Wenn der Käufer auf die gemeldete Unstimmigkeit reagiert und die einvernehmliche Einigung bestätigt, erhalten Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision und der Käufer wird nicht verwarnt.

    Wenn der Käufer auf die gemeldete Unstimmigkeit nicht reagiert, können Sie den Vorgang schließen, um die Gutschrift der Verkaufsprovision zu erhalten. Der Käufer erhält dann keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels.

    Und das ganze geht hier:


    http://rebulk.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CreateDispute
  • ok...wie werden die gutgeschreiben? Hab damals duie Gebühren überiwesen. Hab jetzt die Mail bekommen mit folg. Inhalt:
    Hallo daimon107,
    Sie und Ihr Handelspartner haben uns mitgeteilt, dass die Unstimmigkeit wegen des Artikels ... einvernehmlich beigelegt wurde.

    Sie wurden von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber ... in Bezug auf diesen Artikel entbunden.

    Wird mir jetzt dieGebühr auf meine Konto zurückerstattet?