Selbstständig: Firmenfahrzeug anmelden!

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  • germanmaster
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  • Selbstständig: Firmenfahrzeug anmelden!

    Hallo zusammen,

    ich habe mir ein neues Fahrzeug gekauft. Dieses möchte ich auf mein Gewerbe anmelden um somit die Kosten geltend zu machen. Da ich natürlich auch mal privat damit fahre werde ich die 1% Regelung anwenden. Diese geht ja vom Listenpreis aus.

    Jetzt zu meiner Frage, wie verechne ich das Buchhalterisch? Ist das einfach eine monatliche Privatentnahme? Wie sieht es mit der Abschreibung aus. Das Fahrzeug wird vollfinanziert, bis auf die MwSt, diese zahle ich als Anzahlung. Wird das KFZ dann auf sechs Jahre abgeschrieben und ich buche die Rechnung, sodass ich die MwSt zurück bekomme? Die monatliche Rate ist dann ja eine zweite Ausgabe, richtig?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.
    gruß
    germanmaster
  • @ germanmaster:

    1. Bist du selbsständig oder hast du z.B. eine GmbH?

    2. Bist du mit deiner Tätigkeit mehrwertststeuerpflichtig, d.h. kannst du die Vorsteuer geltend machen als Abzug?

    3. Wenn du selbstständig bist mit einer reinen Gewerbeanmeldung, läuft das Fahrzeug sowieso auf deinen Namen. Du musst es dann in deiner Buchhaltung aktivieren zur Abschreibung über mehrere Jahre. Die Kosten für Finanzierung, Sprit, Reparaturen etc. kannst du voll als Ausgaben abziehen, allerdings musst du die Privatnutzung, wie du schon beschrieben hast, abziehen. Aber: nach der fiskalischen Abschreibung ist das Fahrzeug nicht 'NULL' Euro wert. Am besten an einen nahen Verwandten pro forma zu einem niedrigen aber vertretbaren Preis veräußern und dann privat verkaufen und sich über den Differenzgewinn freuen (legal).

    4. Ich empfehle dir, wenn du selbstständig bist, eine Software zur Verwaltung deiner Einnnahmen und Ausgaben, z.B. von WISO (Buhl). Kostet wenig und spart die leicht einen vierstelligen Betrag beim Steuerberater.

    5. Mach doch mal einen Buchhaltungskurs, wie ihn viele Volkshochschulen (VHS) oder manche IHKs anbieten, hilft generell in vielen Fragen zur richtigen Verbuchung.
  • wenn du nur mal privat mit dem Auto fährst solltest du dir evt. mal Gedanken über ein Fahrtenbuch machen, ist evt sinnvoller wenn du fast nur geschäftlich fährst. ist zwar erst einmal lästig aber du kommst um die 1% regelung herum
    und mach die auch mal Gedanken über einen Oldtimer (über 30 Jahre)n da gilt auch die 1% Regelung nur ist der heute meistens mehr wert alas damals Liste