2. ausbildung wie finanzirer ich die wohnung?

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  • pate
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  • 2. ausbildung wie finanzirer ich die wohnung?

    hallo fsb´ler,

    undzwar habe ich die chance im august eine 2. lehre zu machen.
    im garten und landschaftsbau(was verdient man in nrw ca in der lehre?).

    ich möchte von meiner mutter finanziel unabhängig sein und würde gerne ausziehen, doch habe heute erfahren, dass ich keinerlei unterstützung von staat bekommen würde(kindergeld, ausbildungsbeihilfe) da ich schon eine lehre gemacht habe, doch leider bin ich in meinem gelernten beruf sehr unglücklich und habe die lehre nur zu ende gemacht, weil ich nicht abbrechen wollte.

    wie sieht eine umschulung aus? verdiene ich da mehr?

    ich wäre auch bereit einen nebenjob anzunehmen(400euro basis), doch da ich dann über 400 euro verdiene werden mir wieder mehr steuern abgezogen, so dass nicht sehr viel übrig bleibt um mich unabhängig zu machen abgesehen, dass ich kaum zeit habe für einen nebenjob:-(

    wer kenn mir vllt tipps geben und mir helfen.

    habt ihr etwas ähnliches erlebt und wie seid ihr zurecht gekommen.
    Das Schicksal fragt nicht
  • Richtig, BAB-Anspruch besteht nicht in der 2 Berufsausbildung (sollte es da Sonderregelungen geben? - evtl. nochmal informieren!).

    Kindergeld bekommst du sofern du ein entsprechendes Alter zzgl. Wehrdienstzeit/Wehrersatzdienstzeit (sofern geleistet) nicht überschritten hast - es interessiert dabei nicht ob du bereits eine Ausbildung hast. Nur wenn du einen regulären Job hast bekommst du kein Kindergeld vor ablauf genannter Zeit.
    In Verbindung mit einem Nebenjob musst du aber aufpassen dass dein Gesamteinkommen einen Betrag von 7000 und ein paar Euro mehr nicht übersteigt (genaue Zahlen unter arbeitsagentur.de). Passiert dies mit nur einem Euro wird von dir das bis dahin gezahlte Kindergeld zurückverlangt!!!
    --> hier haben besonders die Werbungskosten (nicht verwechseln mit Bewerbungskosten!!) einen Einfluss drauf.

    Nebenjob 400,-€: Ja, da werden Steuern abgezogen. Diese kannst du aber durchaus nach einer Steuererklärung zurückbekommen - das hängt aber von vielen Faktoren ab und somit: Steuerberater fragen!

    Umschulung: Es gibt Umschulungsmöglichkeiten bei denen du Geld von der BA (Bundesanstalt für Arbeit) bekommst, diese sind recht dünn gesät und betreffen oftmals den Bereich 50+!


    Ich habe dieses Spiel bereits (fast) durch.
    Studium (KiGeld) - Ausbildung (mit KiGeld+BAB) - Studium (mit KiGeld+Praktikumsvergütung+Nebenjob)
  • dank dir, du hast mich schon um einen kleinen schritt wieter gebracht.
    gut zu wissen, dass mir kigeld zusteht,

    7000 euro jahreseinkommen oder wie ist es gemeint?

    in meiner alten ausbildung hatte ich ein ca jahreseinkommen von 7200 euro und habe trotzdem kindergeld bekommen...



    gruss
    Das Schicksal fragt nicht
  • Du kannst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr zzgl. abgeleisteter Wehrdienst-/Wehrersatzdienstzeit Kindergeld beziehen.

    Habe nochmals nachgesehen: aktueller Grenzbetrag = 7.680 € p.a.

    Kindergeld - www.arbeitsagentur.de

    Du darfst also keinen Cent mehr als dieser Betrag (nach Abzug aller möglichen Werbungskosten) im Jahr verdienen - dabei werden sämtliche Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung, Nebenjobentgelt, Halbwaisenrente usw.) aufsummiert und eben die Werbungskosten abgezogen.

    Werbungskosten können sein:
    Lehrbücher, Fahrkosten (z.Z. erst ab 21km - dies wird aber evtl. wieder auf den 1. Kilometer gesetzt [hoffentlich]), Doppelte Haushaltsführung, Berufskleidung ("wenn sie nicht auch privat genutzt werden kann") uvm.
    - dazu kann dir ein Steuerberater mehr sagen.
  • ...was man evtl. noch beantragen kann ist das Wohngeld von der Stadt.
    Vorraussetzung dabei ist meines wissens nach:
    - kein BAFöG
    - keine Ausbildungbeihilfe
    - Erstwohnsitz in dieser Stadt
    - Zimmeraufgabe bei den Eltern
    - unabhänig vom Kindergeld

    es beträgt fast mehr als 2/3 der Kaltmiete...

    also mein Tipp:
    Auf jeden Fall erkundigen