falscher artikel


  • Khaled
  • 1015 Aufrufe 12 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • falscher artikel

    halloo leute

    ich habe folgende frage:

    wenn ich bei e-bay bei einem privat verkäufer etwas kaufe und die produkt beschreibung nicht stimmt. z.B. es steht da das es eine PSP Slim ist obwohl es in wirklichkeit nur eine fat ist. könnte ich wieder mein geld zurück verlangen??

    wäre froh über jede antwort!

    mfg
    Khaled
  • Hallo!

    Im Prinzip schon, weil du im Recht bist, aber bei Privatkäufen aus ebay hast du schlechte Karten. Und wenn der Typ schon bewusst gelogen hat, wird das keiner sein, der so nett ist den Artikel zurückzunehmen. Wenn du per PayPal bezahlt hast, zieh den Betrag wieder zurück. Du kannst das Ganze noch eBay melden, aber ich glaub das ist denen egal. Probiers trotzdem!

    Gruß

    FeliX_22
  • naja zurückschicken würde ich die nicht mehr. Wie bereits gesagt wenn er schon bewusst dir was falsches geschickt hat, wird nicht einfachh so ohne weiteres das Geld erstetten und das Produkt zurücknehmen.

    Außer du willst das mit Anwalt etc alles durchziehen dann schicks ihm zurück und verlange dein Geld.
  • naja die falsche produkt beschreibung wars nicht nur: der joystick ist auch etwas defekt: er zieht bei spielen nach rechts ohne ihn zu berühren. das stand aber nicht in der artikel beschreibung!
  • Moin,

    da man eine eine slim psp sehr gut von einer fat psp unterscheiden kann, jedoch die fat psp als eine slim psp verkauft, grenzt das schon an Täuschung...

    im BGB nämlich §123 steht arglistige Täuschung beschrieben. Dies trifft meiner Meinung nach bei dir zu...falsche Produktbeschreibung hin oder her, Fakt ist das er dir ein Produkt verkauft hat wofür du keine Willenserklärung abgegeben hast. Du kannst das ganze Anfechten...somit wird dein Vertrag nichtig, und du kannst davon abtreten. Beachte allerdings die Anfechtungsfrist §121

    ein Auszug: (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

    Ich hoffe du kannst durch diese Schritte dein Geld zurückholen. Ein detailiert geschreibener Brief oder Anwaltspost hilft in solchen Fällen auch schon.

    MfG Sherlock

    ://alle Angaben ohne Gewähr ;)
    [COLOR="Black"]User helfen Usern: FSB-Tutoren | (Zum Chat) mit den Tutoren![/color]
    [COLOR="Indigo"]Was haben Minensucher,und Mazdaspeed 3 Käufer gemeinsam?? --
    Wer SUCHET der FINDET, wer DRAUFTRITT- VERSCHWINDET!! :)[/color]
    Meine Blacky
  • na mit der meldung an ebay kannste eh noch warten, bis sich der verkäufer abschließend zu der sache geäußert hat.
    :guck:
    "Probleme mit dem Verkäufer?

    Sollte es einmal zu Komplikationen kommen, weil Sie einen bezahlten Artikel nicht erhalten haben, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit dem Verkäufer auf und versuchen Sie, die Sache gemeinsam zu klären. Lässt sich so keine Lösung finden, melden Sie diesen Fall bitte über unser Tool "Unstimmigkeiten online klären" in Mein eBay."


    aber so wie man ebay halt kennt, ziehen die sich eh aus der affaire...."wir stellen nur die plattform und alles andere ist dann wieder sache zwischen käufer und verkäufer"