Blitzerwarnsoftware verboten?

  • Frage

  • speikyi
  • 1108 Aufrufe 15 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Blitzerwarnsoftware verboten?

    Hey Leute!

    Ich hab mir die Software Speedlimit gekauft.
    Radarfalle.de :: SpeedLimit
    Diese funktioniert wunderbar, die eigentliche frage lautet nur:
    ist das legal?


    Ich weiß, eigentlich laut StVo ja nicht, aber warum dürfen sie diese Software verkaufen?

    Ich hab bisher auch in div. Foren gelesen das die StVo nichts genaues über diese Geräte sagt. (z.B. Zusatsgeräte zur Blitzerwarnung wären verboten -> Navis sind keine Zusatzgeräte)
    Nur glaub ich nicht daran.

    Was meint ihr?
  • es ist nicht illegal davor zu warnen, warum bietet antenne düsseldorf, im radio denn nen radar warn service an? "achtung an der straße blalala in höhe von blalala steht ein blitzer"...

    es ist legal die standorte der blitzer (auch POI genannt) aufm navi zu haben..

    illegal ist jegliche hardware die in das blitz-geschehen eingreift.
  • Der Betrieb von Geräten mit derartiger Software ist ganz eindeutig nicht erlaubt.
    § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO):

    "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges
    ist es untersagt, ein technisches Gerät
    zu betreiben oder betriebsbereit
    mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
    anzuzeigen oder zu stören.

    Das gilt insbesondere für Geräte
    zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen
    (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

    Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und 4 Punkten in Flensburg geahndet.

    Die Navi-Geräte, die nach SW-Patch dann ja primär für solch eine Anzeige bestimmt sind, werden von der P. beschlagnahmt und vernichtet!
    Ein Radio kann zwar auch eine Durchsage über einen Standort ermöglichen, aber das Radio ist primär nicht für diesen Zweck bestimmt!

    Nachzulesen (Google) bei berlin.de
  • Kaufen darfst du diese Software schon und auch zu Hause benutzen. Aber im Öffentlichen Straßenverkehr darfst du es definitiv nicht. Wie schon DucMaen richtig schreibt, kann es nicht nur richtig Ärger geben (auch wenn das Gerät ausgeschaltet ist. Das Mitsichführen reicht dazu völlig aus), gern wird so ein Sachverhalt auch als Betrug ausgelegt und entsprechende Geräte zudem noch beschlagnahmt.

    Gruß Konradin
  • Hab hier das gefunden ist schon älter der Beitrag aber geändern dürfte sich trotzdem nichts haben.

    Quelle hier:
    Re: ADAC motorwelt 12/05: Radarplugin strafbar

    Auszug aus dem Artikel:
    Nicht nur...[Radarwarngeräte etc.]... werden von dem Verbot erfaßt,
    sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren
    Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der
    Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen
    Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung
    ebenfalls automatisiert und standortbezogen ab."
    Das Radio ist nicht bestimmt, nicht mal geeignet, automatisch und
    standortbezogen (d. h. auf Deinen eigenen Standort bezogen, nicht
    allgemein) Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.


    mfg Neomadra
  • Ich lese mal gerade hier. Ja ich meine ich hätte auch gelesen das die Software auf Navis die vor Messanlagen Warnmeldungen anzeigt nicht erlaubt sind. Diese dürfen nur für die Routenplanung genutzt werden, müssen wähen der Fahrt abgeschaltet sein. Soviel dazu.
    Nun meine Meinung:
    1. Ein Navi ist in etwa das gleiche wie ein Straßenatlas, nur ebend digital. Und in einem Straßenatlas den ich neben mir auf dem Sitz liegen habe, oder den mein Beifahrer hält, kann ich doch auch alle Messstellen auf meiner Strecke einzeichnen, das ist doch erlaubt, oder?
    2. Wer kann mir denn mein Navi aus dem Auto nehmen und es auf solche Software überprüfen, ich meine solane ich bei vollem Bewustsein bin. Das dürfen selbst die Polis nicht.
    3. Die Messanlagen sind, so liest man immer wieder nicht nur zum Geld eintreiben montiert, sondern werden ganz geziehlt nur an Unfallschwerpunkten installiert. Und was spricht dagegen wenn ein Navi vor Unfallscherpunkten warnt.
    Aber meine persönliche Meinung ist ja nicht maßgebend...
    Es schrieb olgi der neue hier
  • Also ich habe natürlich auch so einen Radarwarner auf meinem PDA.Eine Bekannte von mir arbeitet auf dem Straßenverkehrsamt und ist zuständig für die Ermittlung der KFZ Inhaber die geblitzt wurden.Sie sagte mir,dass der Kreis in seinem Haushalt die Einnahmen der Blitzen fest eingeplant haben.Da brauch man dann nicht lange nachdenken warum die Radarwarner verboten wurden.Für mich ist das reine Abzocke.Im Prinzip müßten die Politiker doch froh sein,dass es heutzutage sowas gibt.Ich bin mir sicher,dass die Unfallzahlen an den so genannten Unfallschwerpunkten seit Einführung der Radarwarner drastisch zurück gegangen sind.Wer fährt den freiwillig bei 70 kmh schneller wenn er weiss gleich blitzt es.Aber darum geht es ja gar nicht,es geht eigentlich nur darum abzuzocken.
  • Du drehst das herum, olgi, so, wie du es gerade brauchen kannst. Natürlich ist es keineswegs verboten, sich Unfallschwerpunkte anzeigen zu lassen. Aber die Gleichsetzung von Unfallschwerpunkten und sogenannten Radarfallen ist zumindest grob fahrlässig.

    Selbstverständlich kann dir die Polizei dein Navi beschlagnahmen, wenn ein Radarfallenwarner integriert ist. Wenn du es nicht glaubst, dann probier es doch einfach mal aus und lass dich erwischen. Du kannst uns ja anschließend erzählen, wie es ausging. :)

    Gruß Konradin