Zusage für BA

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  • lalala22
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  • Zusage für BA

    Ich hab grad eine Zusage für einen BA-Platz bekommen. Ich werde natürlich erstmal zusagen, wahrscheinlich kommen aber noch weitere Zusagen und evtl was besseres.

    Wie verhält sich das denn dann, wenn ich denen wieder eine Absage schicke? Die Leute werden sich doch dann sicherlich auch nicht so sehr freuen. Gibts dann irgend welche rechtlichen Schritte, die eingeleitet werden können (von der Gegenseite).

    Was schreibe ich dann am Besten in der Absage?

    lg lalala22
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  • Ein Freund von mir hatte über 10 Zusagen.

    Du kannst sowieso jederzeit während der Probezeit kündigen, also kann der Arbeitgeber rechtlich gesehen nichts bzw. nicht viel machen ...

    LG
  • Wie oben schon erwähnt, du kannst ruhig sammeln da man vor Beginn den Vertrag aufheben könnte und in den ersten 4 Monaten fristlos sowie ohne Gründe kündigen kann.

    Nur sei doch bitte zu deinen anderen Mitbewerbern so sozial gegenüber und sag bitte die Ausbildungsverträge ab die dir nicht mehr zutreffen und am besten so früh wie möglich.
    So ermöglicht sich noch für viele andere Bewerber im letzen Moment doch noch eine Lehrstelle zu finden
    Und das begrüßen wir ja alle, oder? :)

    mfg
    Benny
  • Ja sicher kannst du der Firma absagen auch wenn sie dir schon eine Zusage erteilt haben. du hast ja bist zum zeitpunkt des Vertrages keinerlei Verpflichtugen....

    Wie oben schon gesagt warte aber nicht zu lange bei deiner Absage, andere könnten genauso den Job wollen...

    lg
  • Solange du noch keinen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag geschlossen hast, ist die ganze Sache noch unverbindlich.
    Sofern du im Rahmen der Zusage deines jetzt vorliegenden Angebotes schon den Ausbildungsvertrag schließt, ist dieser auch erstmal wirksam entstanden. Nach Rechtsprechung des BAG ist ein BA-Ausbildungsvertrag ein eigenständiger Ausbildungsvertrag (BAG Urteil vom 16.10.2002, [url=http://lexetius.com/2002,2885#19)]BAG, Urteil vom 16. 10. 2002 - 4 AZR 429/ 01[/url], der nicht den Regelungen des BBiG unterliegt. Daher gilt auch NICHT die fristlose Kündigungsmöglichkeit nach § 22 BBiG während der Probezeit. Es gelten daher die Regelungen aus dem Ausbildungsvertrag, der z. B. so aussehen könnte: ba-heidenheim.de/uploads/media…ereich_Wirtschaft_neu.pdf. Hiernach wäre eine Kündigung seitens des BA-Studenten mit Monatsfrist möglich. Nr. 7.

    Im Falle einer festen Zusage mit unterschriebenem Ausbildungsvertrag könnte dein Arbeitgeber auf Erfüllung klagen für den Fristzeitraum bis zum Kündigungszeitpunkt, sofern du vor /bei Beginn der dualen Ausbildung kündigst. Möglicherweise erwächst dem Arbeitgeber hieraus ein Schadensersatzanspruch, den du dann zu zahlen hättest (so auch die Ausführungen im Beispiel-Vertrag).
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Einen Ausbildungsvertrag habe ich noch nicht. Nur ob ich das Angebot annehmen möchte. Ist ja ein Unterschied drin. Die Firmen wissen bestimmt auch, dass evtl. noch andere Angebote ins Haus flattern.
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