Rechnungswesen Aufgabe

  • Benötige Hilfe

  • DerHonk1904
  • 905 Aufrufe 1 Antwort

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Rechnungswesen Aufgabe

    Hallo zusammen,

    zunächst mal...
    SCHEISS BERUFSSCHULE
    das musste einfach raus.

    So, nun zu meinem Problem. Wir haben ne neue lehrerin in KSTK( Kaufmännische Steuerung und Kontrolle) bekommen und momentan check ich nix mehr. Vorher ne 2 nu voller absturz.

    Könnte mir jemand volgende Aufgabe erklären bzw was ich da machen muss und vor allem wieso.
    Die Olle an der Tafel hat vom erklären scheinbar noch nie was gehört und ich muss es ja schnallen für meine Prüfung.

    Zur Aufgabe:

    BA: Ausgleich von ER 317 nach Abzug von 2 % Skonto 48.980,40€

    Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte, ich verzweifel hier


    lieben gruss
    derhonk1904
  • Die Angaben deinerseits sind ja leider recht spärlich, daher versuche ich mal, mir meinen Teil zusammenzureimen.
    BA = Bankauszug
    ER = Einkaufsrechnung

    Aufgabenstellung: Buchung des Skonto

    1. Schritt: Ermittlung der Rechnungssumme:
    48.980,4 € / 0,98 = 49.980 € brutto

    2. Skontobetrag ermitteln: z. B. 49.980 - 48.980,4 = 999,6 €

    3. Buchungsvorbereitung: Korrektur Warenwert und Vorsteuer
    3.1 Ermittlung des Warenwerts des Skonto: 999,6 / 1,19 = 840 €
    3.2 Ermittlung des Vorsteuer-Anteils : 999,6 - 840 = 159,6 €

    4. Entwicklung des Buchungssatzes:

    Per Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 49.980 €

    an 1. Nachlass Waren * 840 €
    2. Vorsteuer 159,6 €
    3. Bank 48.980,4 €

    Die Ausgleichsbuchung beim Skono ist notwendig, da die Rechnung mit dem Brutto-Betrag in den Verbindlichkeiten verbucht wird. Außerdem muss für die korrekte Umsatzbesteuerung die Vorsteuer mit korrigiert werden. Per Bank wird nur die tatsächliche Zahlungssume = Rechnungssumme - Skonto überwiesen.

    (*) da mir genaue Infos fehlen, weiß ich natürlich nicht, für welche Kategorie die Eingangsrechnung gilt (z. B. Rohstoffe oder Handelswaren) und kann daher keiner genaue Bezeichnung liefern.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu