meinem Verfahren gegen mich als pot. Terrorist


  • Stitcho84
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  • meinem Verfahren gegen mich als pot. Terrorist

    Hi Leute,

    vielleicht erinnern sich ja einige noch oder haben es gehört, dass am 9.7.08 in NRW viele Hausdurchsuchungen waren.

    Bei mir war die "Stasi" jedenfalls auch da. Ich würde angeblich beschuldigt, ein Sprenstoffverbrechen vorzubereiten und wurde als möglicher Terrorist eingestuft.

    Naja, ich war erstmal ziehmlich baff!

    Zu meiner Person: Bin Chemiestudent und ganz harmlos ;)

    Ich habe Chemikalien im Internet bestellt und daher sind die auf mich gekommen.

    Das Verfahren ist jedenfalls schon wieder eingestellt worden seit etwa gut einer Woche.

    So, nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Bei der Hausdurchsuchung sind zwei PC Festplatten beschlagnahmt worden. Ich habe sie immer noch nicht zurück. Und wenn ich sie zurück bekomme, kann ich dann irgendwie eine entschädigung verlangen? Weil ich konnte ja 2 Monate lang meinen PC nicht benutzen...

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

    Grüße

    Stitcho
  • Zunächst ist das natürlich das völlig falsche Forum, in dem du deinen Thread eröffnet hast.

    Ansonsten hast du natürlich Anspruch auf deine Festplatten, sie sind schließlich dein Eigentum. WER hat denn die Festplatten beschlagnahmt? Doch vermutlich die Polizei im Auftrag des Staatsanwalts? Waren die Festplatten zu irgendeinem Zeitpunkt Gegenstand der laufenden Ermittlungen gegen dich? Sind sie in irgendwelchen Protokollen erwähnt worden? Gibt es eine Beschlagnahme-Quittung darüber?
  • wenn er sie freiwillig rausrückt ist es eine sicherstellung, wenn unfreiwillig oder auf anordnung der staatsanwaltschaft eine beschlagnahmung

    und nein, du hast natürlich keinen anspruch auf entschädigung - wenn eine hausdurchsuchung bei dir durchgeführt wird geschieht dies nach umfangreichen ermittlungen und einer richterlichen anordnung - wenn du vorläufig festgenommen wirst hast ja auch keinen anspruch auf entschädigung, nur weil du vor ort auf der strasse als autofahrer 0,5 geblasen hast und auf der wache nur 0,2 oder so rauskamen ;)


    so long
  • Du solltest dich aber jetzt mal schnellstens bei den Herrschaften melden und die Rückgabe beantragen.

    Wenn das Verfahren eingestellt ist, gibt es keinen Grund, deine Platten noch weiter festzuhalten.

    Ich würde versuchen, die Platten bei denen abzuholen. Zum einen vermeidest du Transportschäden und zum anderen gibt es vielleicht die Möglichkeit die Platten dort kurz anlaufen zu lassen.

    Z.

    Chemie - ein wirklich gefährliches Studium.:D
  • Du bekommst natürlich keine Entschädigung. Die Ermittlungsgruppen sind völlig überlastet. Wenn dann auch noch verschlüsselte Daten drauf sind, bekommst Du sie praktisch nie wieder.
    So kann es bis zu einem Jahr dauern, wenn der Durchsuchung und der Beschlagnahme widersprochen wurde. Hast Du vor Zeugen oder gar durch Deinen Anwalt widersprochen und beantragt die Durchsuchung als rechtwidrig zu erklären?

    Ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen, dass die Sache schnell und reibungslos ablaufen wird.
    Schreibe die Platten ab, kaufe Dir neue und spiele Deine Backups auf. Wenn Du die Platten zurückbekommst, sind die technisch veraltet.