Rapidshare will Upload von urheberrechtlich bedenklichen Dateien erschweren

  • TIPP

  • hiddenangel
  • 579 Aufrufe 2 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Rapidshare will Upload von urheberrechtlich bedenklichen Dateien erschweren

    Hallo,

    beim Abrufen meiner Standard-News-Seiten stiess ich auf folgendes:

    Rapidshare.com will Uploads kontrollieren
    Der One-Click-Hoster Rapidshare arbeitet derzeit daran, das illegale Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte zu erschweren. Die Firma reagiert damit auf ein Gerichtsurteil, in dem ihr bisheriges Geschäftsmodell als unrechtmäßig bezeichnet worden war.


    Das Hamburger Oberlandesgericht hatte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil festgestellt, dass Rapidshare "alles Zumutbare" tun müsse, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

    Rapidshare besitze die Pflicht, Uploads proaktiv auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu überprüfen. Das Gericht gab der Firma dazu zwei Möglichkeiten: Entweder müsse Rapidshare die Identität seiner Nutzer über Nutzernamen und IP-Adressen erfassen, um die Uploads von Wiederholungstätern genauer zu inspizieren, oder gleich alle hochgeladenen Dateien auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen.

    Rapidshare-COO Bobby Chang erklärte dazu jetzt auf Anfrage von ORF.at, dass sich seine Firma derzeit mit den neuen Anforderungen auseinandersetze. "Wir arbeiten an einer Lösung, die einerseits den neuen Vorgaben des Gerichts gerecht wird und andererseits die Privatsphäre der User schützt", so Chang.


    Warez-Links werden gelöscht
    Rapidshare war bereits in der Vergangenheit gegen die Verbreitung von Inhalten aktiv geworden, wenn man dazu von Urhebern aufgefordert wurde. Im Urteil heißt es dazu, dass die Firma sechs Angestellte zur Löschung und Sperrung von Inhalten beschäftigt. Die Einstellung von vier weiteren Mitarbeitern für diese Aufgaben sei geplant.

    Diese Angestellten bearbeiten nicht nur Beschwerden und Abmahnungen von Rechteinhabern, sondern besuchen regelmäßig auch rund 600 Rapidshare-Link-Sites, um die dort verlinkten Inhalte zu sperren. Rapidshare bietet Urhebern außerdem die Möglichkeit, eigenhändig über spezielle Zugänge Inhalte zu löschen, die von Nutzern unrechtmäßig hochgeladen wurden.

    Rapidshare hat zudem mit der Implementierung von Filtern begonnen, die das wiederholte Hochladen bereits beanstandeter Inhalte verhindern sollen. Die Firma setzt dazu auf eine Kombination von Wortfiltern und MD5-Filtern, um sowohl den Titel als auch den Hash-Wert einer Datei zu berücksichtigen.


    MD5-Filter nicht genug
    Das Hamburger Oberlandesgericht befand jedoch, dass diese Filter allein nicht ausreichen. Nutzer könnten diese Filter einfach umgehen, indem sie den Titel oder auch den Inhalt einer Datei geringfügig änderten. So stellte das Gericht zum MD5-Filter fest: "Hierfür ist das Verfahren letztlich [...] nicht vorgesehen, denn das Verfahren prüft in erster Linie die Integrität einer Datei."

    Die Wahl der richtigen Filter ist immer wieder ein zentraler Punkt von Urheberrechts-Prozessen. So setzte die Tauschbörse Napster ebenfalls auf eine Kombination von Hash-Werten und Stichwörtern - und scheiterte damit vor Gericht.

    Die Musikindustrie favorisiert dagegen den Einsatz von Fingerabdrucktechnologien wie etwa die der US-Firma Audible Magic, bei der Software Songs anhand ihrer akustischen Eingenschaftern erkennt. In Rechtsstreit vor dem Hamburger Oberlandesgericht ging es jedoch um Software-Kopien, die von Musikfiltern ebenfalls nicht erkannt werden.


    Audible Magic

    Archive müssen entpackt werden
    Das Gericht brachte deshalb einige andere Möglichkeiten für Rapidshare ins Spiel, um gegen illegale Uploads vorzugehen. Ein Ansatz sei, die Identität aller Nutzer über IP-Adressen festzustellen.

    Wenn ein Nutzer dann ins Visier der Rechteinhaber gerate, könne Rapidshare ganz einfach all seine zukünftigen Uploads überwachen. Rapidshare sei zu einer solchen Überwachung auch dann verpflichtet, wenn es sich um dynamische IP-Adressen handle, die "einer Mehrheit von Nutzern oder sogar einem ganzen Stadtteil zugeordnet" seien. Eine andere Möglichkeit sei, die anonyme Nutzung über dynamische IP-Adressen komplett zu verbieten.

    Das Gericht befand jedoch, dass Rapidshare offenbar kein Interesse an der Identifizierung seiner Nutzer habe. Das auf völliger Anonymität seiner Nutzer Geschäftsmodell der Firma sei allerdings "von der Rechtsordnung nicht gebilligt". Letztlich komme deshalb nur eine "einschränkungslose Prüfungspflicht" aller hochgeladenen Dateien in Frage. "Sofern [...] gepackte Dateien hoch geladen werden, haben die Antragsgegner diese Dateien vor der Einstellung in ihren Dienst zu entpacken", so das Gericht. Der Upload passwortgeschützter Dateien sei unter Umständen komplett zu verhindern.

    Deutsches Urteil ist relevant
    Rapidshare-Nutzer glauben in der Regel, dass der Dienst sich als Schweizer Unternehmen nicht an derartige Urteile zu halten hat.

    Dem widersprach COO Chang gegenüber ORF.at: "Rapidshare arbeitet international und hat auch deutsche Kunden. Deshalb ist das Urteil natürlich schon von Belang."

    Chang kritisierte jedoch, dass sein Unternehmen von deutschen Gerichten immer wieder verschiedene Vorgaben bekomme. "Die mangelnde Rechtssicherheit führt zu immer neuen Prozessen, in denen die neu implementierten technischen Verfahren sowie die neu etablierten Prozesse in der Abuse-Abteilung immer wieder infrage gestellt werden", erklärte er. "Unser Ziel ist Rechtssicherheit. Wir benötigen einen gesetzlichen Rahmen, an den wir uns halten können."

    gefunden auf futurzone.orf.at

    Bleibt also abzuwarten inwieweit sich das das weiterentwickelt.

    Persönlich bin ich dafür, mehrere Hoster zu nutzen und das Monopol nicht
    Rapidshare zu überlassen.
    Schnelle Hoster meiner Meinung sind bluehost.to , sharebase.to und fast-load.net .

    Aber das ist wie bei der Diskussion über das beste OS, a never ending story.....


    greetz

    klein hiddi
    ^^v^^
    ^^v^^

    der engel der nacht