da ich nichts passendes gefunden habe , habe ich mal dieses Thema hier reingesteckt.
Zum Problem :
Also , wollte genau vor einem Jahr ( 01/08 ) was mit Emule runterladen . Image Datei wurde nur zum Teil runtergeladen also nicht komplett !!
In Juli habe ich den Esel zum erstenmal seit dem eingeschaltet ( Für genau 3 Stunden )nur weil ich etwas gesucht habe . In diesen 3 Stunden ist es auch passiert .
Was ich damit sagen will :
Das Zeug ist bis Heute nicht komplet runtergeladen , Vorschau nicht möglich da Image Datei ( Alles nachweisbar ) und wird auch dem RA vorgelegt.
Inhalt ist also meinerseits fraglich und unbekannt.
Vorgeworfen wird :
Das unberechtigte Öffentliche Anbieten bzw. Zugänglichmachen von urheberrechtlichgeschützten Werken im Internet ( Upload) Und auch die unberechtigte anfertigung von kopien über das internet ( Download) sind nach §§ 1 , 2 Abs. 1 Nr. 1
, 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 106 Urhg verboten und strafbar.
Dann kommt noch § 53 Urhg ( Privatkopie ) Ist aber für mich uninteressant .
Nun meine Frage , wer kennt sich damit wirklich aus ? wie sieht die Rechtslage in meinem Fall aus , gemeint ist damit hauptsächlich Das unberechtigte Öffentliche Anbieten § 106 .
da Emule automatisch auch uploadet. Die Frage ist betrifft mich das ganze oder nicht .
Vorsätzlich ist ja erst dann wenn mann weiß was man uploadet und die AGB ignoriert hat.
Würde mich auf antworten freuen .
Mfg Gtrleo
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