Geblitzt, aber wieso Gebühren?


  • brummy76
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  • Geblitzt, aber wieso Gebühren?

    Hi!
    Ich wurde geblitzt und hab den Bescheid bekommen!
    Dort steht nun

    25km/h zu schnell: 40€
    Gebühren: 20
    Auslagen: 3€

    In meinen Augen eine absolute Frechheit, was das mit den Gebühren auf sich hat.
    Nun habe ich von einem Bekannten gehört, dass man, wenn man "Rechtsschutzversichert" ist, dagegen klagen kann und somit die 23,50€ sparen kann!
    Hat da jemand zufällig schon mal Erfahrung mit gemacht oder haben wir hier einen Anwalt der sowas aufklären kann??

    Bedanke mich schon mal im Voraus für die Hilfe!!!

    Grüße Brummy76
    Es ist doch immer wieder eine Freude hier zu sein!
    Vielen Dank!
  • Hast du einen biliigen billig Anwalt?

    Darum ja die Rechtschutzversicherung ;)

    Aber mal ehrlich wegen die paar kröten so einen Stress machen? Ja klar ist das ne frechheit aber sehe es mal so. wärst du nicht zu schnell gefahren dann könntest du dir das Geld auch sparen :D
    Ein Reh springt hoch, ein Reh springt weit, warum auch nicht er hat ja Zeit
  • Bei 40€ handelt es sich schon um eine Sache , die mit Punkten verbunden ist , wenn ich mich nicht täusche . D.h. der Aufwand für den Punktemaler muß ja auch bezahlt werden . :D
    Und wegen 23,50€ (warum eigentlich 23,50€ ?) einen Anwalt einschalten :löl: , der wird sich wohl recht amüsieren

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ruderbernd ()

  • Nunja.... Es sind schlichtweg "Bearbeitungsgebühren"1
    Früher war das Ausstellen von Bussgeldern kostenlos (wie es selbstverständlich sein sollte!), heute ist es ein Verwaltungsakt den Du bezahlen mußt - ebenso wie die Zustellung des Briefes, den Umschlag, das Papier (das sind die Auslagen). Frech, aber da kannst nix gegen machen
    Bevorzugte: puck8, Big Dunker, t0b1, CrYstaLX, Kriss Kross, Tiger22, Abu N.
  • Die Gebühren und Auslagen sollen den Aufwand der Behörde zur Erforschung des Sachverhalts decken. Die geäußerte Meinung von Maze, dass es früher kostenlos war, ist meines Wissens falsch.

    Die Gebühren und Auslagen werden erhoben, wenn es im Bußgeldverfahren (z.B. zu schnell gefahren) zu einem Bußgeldbescheid kommt und dieser rechtskräftig wird. Im Verwarnungsverfahren (z.B. geringe Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Punkte) werden bei Erledigung durch fristgerechte Zahlung keine Kosten erhoben.

    Gesetzlich geregelt ist dies im § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
    In § 108 Ordnungswidrigkeitengesetz ist geregelt, dass die Kostenentscheidung gerichtlich geprüft werden kann.

    In dem hier geschilderten Fall ist dies jedoch sinnlos. Die Mindestgebühr beträgt 20 Euro und die pauschalierte Zustellungsgebühr beträgt 3,50 Euro, insgesamt also 23,50 Euro. Diese Mindestgebühr wurde hier erhoben, was soll also eine gerichtliche Überprüfung bringen.

    Zum Nachlesen:

    Ordnungswidrigkeitengesetz
    § 107 OWiG Gebühren und Auslagen

    1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist.
    ...
    Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7.500 Euro.
    ...
    3) Als Auslagen werden erhoben
    1. ...
    2. für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde pauschal 3,50 Euro;
    ...

    § 108 OWiG Rechtsbehelf und Vollstreckung
    (1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde ist gegen den

    1. selbständigen Kostenbescheid,
    2. Kostenfestsetzungsbescheid (§ 106) und
    3. Ansatz der Gebühren und Auslagen

    der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 zulässig. In den Fällen der Nummern 1 und 2 ist der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides zu stellen; gegen die Entscheidung des Gerichts ist in den Fällen der Nummer 2 sofortige Beschwerde zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes zweihundert Euro übersteigt.
    (2)....

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von karle-110 ()

  • wegen 23,50 so nen aufstand machen?

    wird schon seine gründe haben warum die da gebühren drauf hauen

    meiner meinung gehts dir nicht ums geld sondern einfach ums recht haben oder?
    ich glaub das dich wegen 23,50 auch jeder anwalt auslachen wird *gg*
    cpu: e8400@3,6ghz , cpu kühler: ekl alpenföhn großglockner, Netzteil: be quiet! straigt power 450 watt, Ram: 8gb ddr2-800, Mainboard: asus P5Q pro, Gaka: hd4850,

    MEINE UPPS!!!!!!