Erwischt mit 2,0 Promille

  • Frage

  • sony
  • 18330 Aufrufe 54 Antworten
  • Erwischt mit 2,0 Promille

    hi leute

    wusste jetzt nicht geanu wo ich das reinposten soll und habs jetzt einfach mal hier reingestellt.
    also ich wurde gestern früh mit 2,0 promille erwischt. der promillewert ist der aus dem gerät wo man reinblasen muss und ich weiß noch nicht wieviel promille im blut war. aber gehen wir mal davon aus im blut wären es auch 2 promille.

    also meine frage: was würde jetzt auf mich zukommen mit 2,0 promille im blut.

    bin schon seit fast nem jahr raus aus der probezeit und ich bin ersttäter und bin auch sonst noch nicht negativ im verkehr aufgefallen.

    danke schonmal für die antworten

    gruß sony
  • Mal ganz ehrlich:

    Ich bin Vater von 2 Kindern und wir sind schon 1x um 10 sekunden eine soclhen Idioten ausgekommen. Wir sind auf der Strasse gestanden und der ist, nachdem wir gegangen sind, 10 sek später voll in unseren Gartenzaun!!


    Also wenn es nach mir gehen würde, würdest du deinen Schein nie mehr sehen!

    tut mir leid, aber saufen und auto fahren gehört NICHT zusammen!!

    lg
  • :rot:

    ganz recht.. also Alkohol und jegliche Teilnahme am Strassenverkehr kann ich weder Unterstützen noch ein mildes Urteil teilen.

    Mit 2.0 Promille wird das sicherlich einige folgen für dich haben, MPU, Geldstrafe usw...

    Meißt ist der Blutwert ja noch höher, mal abwarten, so schnell wirste allerdings nicht wieder Autofahren :löl:

    Gruss

    Jürgen
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB):
    Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre: 10 Monate; bei mehr als 2,0 Promille bis zu 18 Monate Sperre.

    Und natürlich kommt noch die MPU dazu.
    Das wird richtig teuer werden.
    So schnell siehst du deinen Lappen nicht wieder.
  • Hier steht noch etwas dazu: Strafe bei Promillefahrt Hhe der Strafe - (Druckversion)

    Strafzumessung bei Trunkenheitsfahrten

    Die Bemessung der Strafe ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Trotzdem kann ganz grob und allgemein in ungefähr gesagt werden, welche Strafe für welche Tat zu erwarten ist.

    Im Zuständigkeitsbereich des für alle Berliner Verkehrsstrafsachen zuständigen Amtsgericht Tiergarten wird folgende grobe „Preisliste“ (hängt nirgendwo aus und wird auch niemand offiziell bestätigen) für die Strafzumessung und die Dauer einer Sperre angewendet:

    Ohne einschlägige Vorstrafe:

    Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) infolge Trunkenheit:
    Geldstrafe von 40-100 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre 12 Monate; bei mehr als 2,0 Promille bis zu 24 Monate Sperre.

    Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB):
    Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre: 10 Monate; bei mehr als 2,0 Promille bis zu 18 Monate Sperre.

    Im ersten Wiederholungsfall:
    Drei bis sechs Monate Freiheitsstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung (nicht bei schnellem Rückfall), Geldbuße in Höhe eines Monatseinkommens, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre: 24 Monate; bei über 2,0 Promille bis zu 36 Monate Sperre.

    Im zweiten Wiederholungsfall:
    Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten, keine Strafaussetzung zur Bewährung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre: nicht unter zwei Jahren; bei mehr als 2,0 Promille Sperre bis zu fünf Jahren.

    Man muss bei Trunkenheits-Erst-Tätern (im Normalfall, ohne Unfall, mit nicht zu hohem Promillewert, keine Vordelikte) also mit einer Vorenthaltung des Führerscheins für die Dauer von etwa neun bis zwölf Monaten rechnen. Bei einer in der Praxis oftmals vorgenommenen Anrechnung der Dauer der vorläufigen Vorenthaltung des Führerscheins bis zum Gerichtstermin bzw. bis zum Datum des Strafbefehls ist dann also mit einer verbleibenden Sperre von noch sechs bis zehn Monaten zu rechnen. Sofern die Blutalkoholkonzentration weit über 1,1 Promille liegt, kann man eine längere Sperre erhalten.

    Mit einer längeren Sperre ist grundsätzlich bei Feststellung einer stärkeren Alkoholgewöhnung oder bei Annahme von Alkoholmißbrauch (etwa schon ab 1,6 Promille) zu rechnen. Sofern im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt ein Unfall verursacht ist ebenso wie bei vorsätzlicher Begehung der Tat mit einer erhöhten Geldstrafe und mit einer längeren Sperre zu rechnen.


    Es wird auf jeden Fall eine längere Sperre geben, eine MPU, ev. noch ein besonderes Aufbauseminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer.
    Wie bereits gesagt wurde - es wird sauteuer.

    MfG Earthling
  • Es ist hier nicht der Ort, Dich zu verurteilen.
    Das machen andere, die dafür bezahlt werden...

    Unter Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Anwalt; Informationen von Rechtsanwälten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht. kannst Du Dich detailliert informieren.




    //Edit: Erlaubte Links bitte nicht verstümmeln!/Earthling

    //Edit: sorry /HansHenning
    [SIZE="2"]"Ahnungslosigkeit ist die Objektivität der schlichten Gemüter" (Harald Schmidt)[/SIZE]

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HansHenning ()

  • Also wenn du mit 2.0 noch fähig warst zum Auto zu laufen,
    die Tür auf zu schlissen,
    den Motor zu Starten und das Fahrzeug in Gang zu setzen,
    bist eventuell bis zum Anhalten noch eine längere Strecke gefahren..

    dann wirst du bei der MPU schon mal als Trinkfest
    bzw. als geübter Trinker angesehen,
    wenn nicht sogar Alkoholiker!

    Ich denke mal den Lappen kannst du vergessen, das dürfte sich alles
    länger als 2 Jahre hinziehen und dann darfst den FS Neu machen!

    MfG
    MC-Master
  • @Sony
    sorry das ich es so hart sage aber man sollte Leuten die mit soviel Alk, erwischt worden sind keine Lappen mehr geben.
    Habe 2 aus meiner Fam. verloren nur weil einer unter Alk. zu schnell gefahren ist und nicht mehr reagieren konnte.

    Sei froh das anderen/dir nix passiert ist
    Navi : 7110 + MN7.4.x
    TTS + TMC Pro
    Dank @all die es hinbekommen haben
  • ca. 1 Jahr wird dein FS weg sein. Um durch die MPU zu kommen, musst du dich auf jeden fall sehr gut vorbereiten. Dass du den Lappen vergessen kannst, und es sich 2 Jahre hinziehen wird, ist Quatsch. Du kannst ihn durchaus auch nach ca.13 Monaten wieder haben. Teuer wird es auf jeden Fall, das ist klar. Hängt auch von deinen Einkommensverhältnissen ab.
    Viel Glück und auf dass du nicht rückfällig wirst.
    HansD
  • Tach, nem Arbeitskollegen ist das auch passiert, was ich noch in erinnerung habe:
    ca. 6000 Euro futsch
    MPU
    absolutes Alkoholverbot, heißt alle 2 Wochen in nen Becher Pinkeln
    das ganze 11 Monate lang
    nach 12 Monaten hatte er den Lappen wieder.
    Ganz ehrlich, wenn ich mir überlege was das alles nach sich ziehen kann, auch was den Job etc. angeht überlege ich mir vorher ob ich was Trinke wenn ich Auto fahren will.
    Und wenn man sich dann noch überlegt was jetzt alles auf dich zu kommt hättest du dir das mit nem Taxi und vielleicht 50 Euro ersparen können.
    Denk jetzt nicht ja Tolle belehrung ist eh zu Spät, ist vielleicht ein kleiner anstoß für alle die das hier Lesen und auch betrunken Auto fahren.
    Gruss und viel Glück
  • Bis du dir sicher mit den 2,0 Promille?

    Denn das nette kleine Blasgerät, das der Streifenpolizist dabei hat zeigt nicht den Promille Wert an sondern den Atemalkoholwert in mg/l an. Das heißt wenn das Ding 2,0 mg/l Anzeigt hast du ungefähr einen Wert von 1,0 Promille (hängt unter anderem auch davon ab wie lange der letzte Schluck Alkohol her ist)

    Allerdings ist dieser Messwert gerichtlich nicht anerkannt.

    Normalerweiße nehmen dich die netten Beamten anschließend mit auf die Wache, wo du dann die Wahl hast zwischen einem weiterem, diesmal gerichtlich Anerkannten Blasgerät, oder wenn du dich weigerst dem Onkel Doktor mit der Spritze.

    Den Onkel Doktor musst du dann auch noch bezahlen. Sowie den Transport von der Wache zurück nach Hause.

    Falls du das große Blasgerät genommen hast, sparst du dir zuminderst diese Kosten....

    Ich hoffe trotzdem das wird dir eine Lehre sein, wenn es wirklich "nur" ~1,0 Promille werden, kommst du nochmal mit einem blauen Auge davon.
    Wenn es mehr sind wie 1,1 Pro. dann prost Mahlzeit.

    Ganz zum Schluß noch, ich bin mir nicht ganz sicher ob das ganze nicht auch vom Bundesland abhängig ist...

    Das was ich gerade geschildert habe ist stand Bayern ~2003

    edit: Ich seh gerade da steh München bei dir....
    [SIZE="2"][COLOR="Blue"]Wer Fehler macht, der arbeitet, wer keine Fehler macht... nunja...[/color][/SIZE]

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Emminem () aus folgendem Grund: edit

  • Rechne mit 1 Jahr vom Amtsgericht,dann MPU::dort fällst du mindestens 1x durch:::wenn du Glück hast 2Jahre kein Lappen,denn Die Führerscheinstelle entscheidet wann du Ihm wieder bekommst.Ich gebe Dir einen Rat bevor Du den Idiotentest machst,nehme bei einen Kurs"für alkoholauffällige Autofahrer teil",bei Caritas/Diakonie Kosten ca.500 €.
    Ansonsten hast Du keine Chance bei der MPU.

    Hatte Lappen auch schon mal weg 2,05 Promille.23 Monate Fahrverbot obwohL Amtsgericht 12 Monate Urteil:::die Führerscheinstelle entscheidet:::selbst wenn Du die MPU bestehst,dies ist dann nur eine Empfehlung an Führerscheinstelle :::
  • Ich bin Berufskraftahrer, bin mittlerweile 29 Jahre alt und habe mich noch NIE, und das kann mir hier jeder glauben oder auch ned NOCH NIE unter Alkoholeinfluss gleich welcher Art auch immer ans Steuer gesetzt !

    Diese entschuldigt bitte "Idioten" denken wenn se Schuß im Blut haben sind se stark, und man muss noch Mitleid mit ihnen haben.

    Es ist hart, aber hoffentlich bekommst du den Lappen NICHT mehr !

    Ich habe Unfälle gesehen, bei denen ich selbst Ersthelfer war, erst später habe ich aus der Presse erfahren das es eine Familie mit 3 Kindern getroffen hat ALLE tot, außer einem 3 Jahre alten Baby !

    Grund ? Unter Alkoholeinfluss knapp über 1 Promille ist ein 19 jähriger in den Gegenverkehr gerauscht...

    So und das mach mal bitte dem kleinen hilflosen Wonneproppen klar, dsas es wegen ner Sauferei von Jugendlichen keine Eltern mehr hat !

    Absolut 0 Verständniss für soetwas !

    :rot: so hart es auch rüber kommen mag !
  • ich muss leider auch hart reden sicher hast du deine lektion gelernt usw.


    aber auch ich hoffe das DU deinen führerschein nie wieder siehst, die einzige fahrerlaubniss die ich dir geben würde, wäre für nen rollstuhl, und zwar von demjenigen der vielleicht dor nicht drinsitzt weil dich die polizei früh genug aus dem verkehr gezogen hat
  • joa erstmal danke für die zahlreichen hilfreichen und weniger hilfreichen antworten...

    also lektion allenfalls gelernt und alkohol is für die nächste zeit auch tabu.
    wegen der geldstrafe hab ich den polizisten der mich kontrolliert hat auch schon gefragt, der meinte weil ich schüler bin wird das nicht soo hoch ausfallen und von nem freund weiß ich, dass man die geldstrafe auch in raten zurückzahlen kann.

    es hat mich eigentlich schon gewundert, dass ich so viel promille hatte, hat sich jedenfalls nicht so angefühlt als hätte ich soviel.
    ich hatte ja auch noch einen kumpel bei mir im wagen, der hat dann auch geblasen und obwohl er min. genauso viel, wenn nicht sogar mehr getrunken hatte kamen bei ihm 0 promille raus. daher ist meine hoffnung, dass das teil einfach gespinnt hat.
  • Sony , ich hoffe mal das du dich ausgiebig über Antworten
    amüsiert hast ;)

    Schon aus deinem Start Beitrag ist zu ersehen, das du hier eine
    Quizfrage gestellt hast. :D

    z.B.
    "also ich wurde gestern früh mit 2,0 promille erwischt. der promillewert ist der aus dem gerät wo man reinblasen muss und ich weiß noch nicht wieviel promille im blut war. aber gehen wir mal davon aus im blut wären es auch 2 promille."



    Nehmen wir das mal an, das es so ist.

    1. würde dir die Polizei nicht verschweigen , was sie gemessen haben
    2. wenn du 2 Mille hättest , würden sie dich mitnehmen und Blutprobe machen lassen
    3. wäre der Schein erstmal eingezogen und der Polizist würde dir nicht erzählen "weil du Schüler bist.... raten.. Blabla.."

    Und hier gab genug Antworten, wo du nicht drauf reagiert hast , aber sagst, das dein Kumpel das gleiche getrunken und geblasen hat und bei ihm 0,00 Mille war...

    Sorry aber wie blöde ist das denn, du konntest nicht sehen, wie viel Mille du hattest, aber du wusstest wie viel Mille bei deinem Kumpel stand ;)

    Wie geil ist das denn ??
    Ich hoffe mal du weis auch , wo du überhaupt geblasen hast :D

    mfg
    nedal
  • ich hab doch gar nicht behauptet, dass ich meinen promillewert nicht gesehen habe. ganz im gegenteil, ich hab reingeblasen und das gerät zeigte 1,00 und weil ich den wagen nicht dort stehen lassen wollte hat mein kumpel auch geblasen, um zu wissen ob er ihn dann fahren könnte und er durfte fahren, weil ja bei ihm nix rauskam.

    daraufhin wurde ich dann zu ner klinik gebracht, wo man mich gemessen und gewogen hat. anschließend wurde mir dann auch blut abgenommen.
  • Ich muss zugeben, jetzt bin auch ich etwas verwirrt :confused: ....

    Im Startpost schreibst du, dass du mit 2 Promille angehalten wurdest - jetzt schreibst du, dass das Gerät 1.00 angezeigt hat.... was stimmt denn nun?

    Du hast den Thread am 18. erstellt, das Ergebnis der Blutanalyse müsste schon längst vorliegen.

    Momentan frage ich mich, ob die ganze Geschichte überhaupt stimmt........ :ööm:

    Wenn jemand mit 2 Promille angehalten wird, wird der Führerschein üblicherweise sofort eingezogen. Und sollte die Blutanalyse den Wert bestätigen, gibt's den Schein auch nicht mehr zurück.

    MfG
    Earthling
  • ja das mit der 1,00 hab ich auch gedacht, dass ich dann nur eine promille hab. der polizist hat gesagt den wert mal 2 nehmen und du bekommst den promillewert. er hat glaub ich gesagt, dass das nur der milligramm im atem ist oder so ähnlich.

    und den schein haben die auch sofort eingezogen, den hab ich ja dann nicht mehr bekommen.

    und wieso sollte ich mir sowas ausdenken und hier dann auch noch posten ;)
  • soweit ich weiß gibts ne grenze von 1,6 promille....also da bekommst die höchststrafe.....alles darüber ist "egal"

    also ob du jetzt 1,6 oder 2,0 hast is ziemlich egal....die strafe ist die gleiche

    die folgen kannst dir eh sicherlich denken......7 monate führerschein entzug?
    mpu geldstrafe

    also lohnt sich meiner meinung nicht und 2 promille ist ja wirklich unverantwortlich

    ich könnte mit 2 promille gar nicht mehr autofahren ;)
    cpu: e8400@3,6ghz , cpu kühler: ekl alpenföhn großglockner, Netzteil: be quiet! straigt power 450 watt, Ram: 8gb ddr2-800, Mainboard: asus P5Q pro, Gaka: hd4850,

    MEINE UPPS!!!!!!
  • naja wie gesagt, wie 2 promille hat sich das nicht angefühlt. weil ich bin auch total kontrolliert gefahren, d.h. ohne fahrauffälligkeit oder zu rasen, hab mich größtenteils an tempolimit gehalten, etc. hat mir mein freund der auch dabei war bestätigt.

    aber glaub es werden etwas mehr wie 7 monate, also mit 10-12 rechne ich schon.
  • Warum lässt dich dein Freund Auto fahren, wenn er genau weiß, dass du getrunken hast, während er total nüchtern war?
    Macht irgendwie keinen Sinn, aber vllt. versteh ich das auch bloß nicht.