Steuerabgaben - Ferienjob

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  • Karies
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  • Steuerabgaben - Ferienjob

    Hallo,

    Ich habe eine Frage und hoffe das sie hier rein passt. Und zwar mache ich in den kommenden Sommerferien einen Ferien über 4 Wochen.

    Dort verdiene ich 9,37 € brutto.

    Meine Frage ist nun ob ich Steuern zahlen muss(Kapitalertragssteuer bzw Lohnsteuer)?? Also ich weis das ich die zahlen muss, aber mir geht es eher darum wie viel und ob ich mir die zurück holen kann ? Das meine ich damit ob ich zahlen muss.

    Ich werde 4 Wochen arbeiten á 8 Stunden den Tag macht bei mir = 1499,20 €

    Also noch ein paar Angaben:

    Schüler ( ohne festes Einkommen)
    lebe in Brandenburg
    19 Jahre alt
    Konfession: evangelisch
    einmaliger Beschäftigter also nicht 400 € Basis

    Ich hoffe mir kann jemand helfen, sehe nämlich beim Deutschen Steuerrecht nicht durch. Ich weis nur das es eine Steuerfreigrenze gibt :D

    mfg Karies

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karies ()

  • Hallo ! Normalerweise werden Jahresverdinste unter einem gewissen Freibetrag nicht Versteuert . glaube der liegt bei 6000€ , bin mir aber nicht ganz sicher .
    ich würde mal in der Firma nachfragen wie die es halten mit der auszahlung . wenn sie die Steurn trotzdem abführen musst du dir das Geld halt am ende des Jahres wieder beim Finanzamt holen per Lohnsteuerjahresausgleich .
    vieleicht kennt sich ja jemand noch genauer damit aus .
    Ich kann alles , auser Hochdeutsch !

    Mein PC bei sysProfile !
  • Hallo meganapf,
    so wie ich mich erinnere war es bei mir früher so, dass ich ganz "normal" meine Abzüge hatte.
    Also Lohnsteuer, Kirchensteuer, Kammerbeitrag und die Sozialversicherungen.
    Macht dann also bei Lohnsteuerklasse1, die du wohl haben wirst, Pie mal Daumen: 50% Abzug (ist etwas weniger, aber als grobe Rechengrundlage brauchbar). Die Steuern werden dir in jedem Fall erstmal abgezogen, denn es kann ja niemand wissen, ob du nicht vielleicht doch z.B. im Oktober als Generaldirektor bei Mercedes anfängst :D
    Am Anfang des neuen Jahres machst du dann den Lohnsteuerjahresausgleich und wirst "deine" Abgaben zurückerhalten - allerdings ohne Zinsen...versteht sich, sofern du eben nicht beim Stern als Generaldirektor tätig geworden bist.

    Mit Kapitalertragssteuer hat das ganze überhaupt nix zu tun. Die Steuer findet Anwendung, wenn die Zinsen deines Vermögens auf der Hohen Kanten einen bestimmten Betrag überschreiten.

    Es Grüßt
    Luemmel33:read:
    [FONT="Comic Sans MS"]Sei auch du ein Lümmel,
    im Verkehrsgetümmel.
    [/FONT]
  • danke erstmal, das heist das ich ungefähr 50 % Steuern zahle mir die aber am Ende des Jahres wiederzurück holen kann, richitg??? Kann ich mir denn da alle zurück holen oder nicht alle, immerhin liege ich meines Erachtens unter dem jährlichen Steuerfreibetrag oder?

    Das heist ich kann mit etwa 800 Euro aufm Konto rechnen den Rest gibt es erst am ende von 09

    mfg Karies
  • Hallo,
    ja die gezahlten Abgaben bekommste wieder. Allerdings: erst Anfang 2010, da man die Lohnsteuererklärung (meines Wissens nach) nur rückwirkend für das abgelaufne Kalenderjahr einreichen kann.
    Bei mir war es so, dass der Kammerbeitrag einbehalten wurde. Aber das waren nur wenige Cent bei einem vergleichbaren Gehalt.

    Gruß
    Luemmel33:read:
    [FONT="Comic Sans MS"]Sei auch du ein Lümmel,
    im Verkehrsgetümmel.
    [/FONT]
  • Wenn der Job weniger als 2 Monate bzw 50 Arbeitstage im Jahr beträgt, ist er als kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei.
    Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
    Steuern müssen gezahlt werden, können aber über die Steuererklärung im nächsten Jahr zurückgeholt werden.

    Viele Schüler und Studenten bessern ihren Kontostand im Sommer mit einem Ferienjob auf. Doch wann kassieren Fiskus und Sozialversicherungsträger mit? Werden von vornherein nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage vereinbart, bleibt der Job frei von Sozialabgaben. Der Arbeitgeber kann bei einem solchen Ferienjob sogar die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen ausgeübt werden und das tägliche Entgelt nicht über 62 Euro liegen. Ansonsten werden Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag über die Lohnsteuerkarte einbehalten.

    Wegen der geringen Höhe der Einnahmen werden die Beträge aber über die Einkommensteuererklärung zurückerstattet. Das gelingt in voller Höhe bei einem Jahresbruttolohn von bis zu 10 700 Euro. Kommen mehrere solcher Jobs im Jahr zusammen, werden die Gehälter addiert und können so über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro zuzüglich übriger Pauschalen liegen, sodass Lohnsteuer anfällt.

    Volljährige Jugendliche müssen die Lohnhöhe auch deshalb im Auge behalten, um nicht Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen bei den Eltern aufs Spiel zu setzen. Betragen die Einkünfte und Bezüge im Jahr zusammengenommen mehr als 7680 Euro, entfallen solche Vorteile von Vater und Mutter. Das gilt auch, wenn die Grenze nur um einen Euro überschritten ist. Gestrichen wird dann außer dem Kindergeld zum Beispiel auch die Riester-Zulage sowie die Möglichkeit, Ausbildungskosten oder Schulgeld von der Steuerlast abzuziehen.

    mfg echofoxi
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    ...Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus... [/color][COLOR="Navy"] .. Jeder Tag ohne lachen ist ein verlorener Tag ;o)[/color][/SIZE]
  • Die Steuer beträgt aber keine 50%, sondern ca 150 bis 200 Euro

    Hab hier noch nen kleinen Hinweis bei Focus gefunden:

    Wer nicht nur einen befristeten Ferienjob, sondern einen richtigen Nebenjob an Land gezogen hat, wird regelmäßig länger als nur zwei Monate im Jahr arbeiten. Solche Mini-Jobs sind bis zur Verdienstgrenze von 400 Euro im Monat ebenfalls sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt dann Pauschalabgaben von 30 Prozent des Verdienstes. Die Mini-Jobber selbst werden nicht belastet. Dieser Lohn muss nicht in der Steuererklärung auftauchen, selbst wenn Schüler oder Studenten noch andere steuerpflichtige Einkünfte haben.

    Gibt es hier eigentlich auch ein Präfix umstellen?

    mfg echofoxi
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    ...Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus... [/color][COLOR="Navy"] .. Jeder Tag ohne lachen ist ein verlorener Tag ;o)[/color][/SIZE]

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von echofoxi ()

  • Nein, in diesem Unterforum kommen wir auch gut ohne "Geschlossen"- oder "Erledigt"-Praefixe aus :D

    Zum Thema:
    Den Ausfuehrungen von echofoxi ist nichts mehr hinzuzufuegen.
    Aber mal meine Erfahrungen:
    Habe 5 Monate bei einem grossen Betrieb gejobbt, wurde etwa auf dem Niveau eines Bandarbeiters bezahlt.
    Steuererklaerung kam vor wenigen Tagen rein, etwa 150% des damaligen Monatslohns wird mir zurueckgezahlt.
    Nicht schlecht :D

    MfG
    trxag
  • ok, Dann wäre meine Frage erstmal erledigt. Danke erstmal an alle.

    Nun aber etwas schwieriger... Mein kumpel wird den gleichen Lohn bekommen weil er ebenso bei mir im Betrieg arbeitet. Nun bezieht er halbwaisenrente, deshalb ist seine Lohnsteuerkarte ( Kategorie Eins) beim ehemaligem Arbeit geber seiner verstorbenen Elternteils, das heist doch das er sich jetzt eine Lohnsteuerkarte Sechs holen muss, richitg ?? wenn ja hat die doch höherer Abgaben, bzw bekommt er wie ich das ganze Geld( Steuern) zurück oder nur einen geringen teil da er schon Halbwaisenrente bezieht ?

    mfg Karies
  • Das ist aber ein merkwürdiger Fall...
    Wieso ist die Steuerkarte beim ehemaligen Arbeitgeber des verstorbenen Elternteils? Steuerkarten gibt man nur ab, wenn man einen festen Arbeitgeber hat.
    Die Halbweisenrente wird von der Rentenkasse gezahlt, hat also nichts mit Lohnsteuerkarte zu tun. Die benötigen normalerweise nur die SteuerID.
    Ich würde mir meine Lohnsteuerkarte aushändigen lassen.
    War der/die Verstorbene Beamter?

    Die Halbwaisenrente ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig, somit vermindert sich die steuerliche Freigrenze. Der Ertragsanteil ist erheblich geringer als die Rente. Bei dem zu erwartenden Verdienst, und da ihr ja nur einen Monat arbeitet, sollte dies aber keine Auswirkungen auf die Sozialabgaben haben. Auch die Steuern wird er wohl vollständig zurück bekommen. Gegebenenfalls kann er sich aber vorab beim Finanzamt erkundigen (oder wenn er nen Steuerberater kennt, bei dem)

    Wichtig ist für Euch noch, dass der Arbeitgeber Euren Job als kurzfristige Beschäftigung anmeldet, machen eigentlich alle, aber lieber nochmal drauf hinweisen, damit wirklich keine Sozialabgaben abgezogen werden.

    Das mit Steuerklasse 6 kann passieren, aber da sollte er bei der zuständigen Sachbearbeiterin (Rentenkasse) nochmals nachfragen.

    mfg echofoxi
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von echofoxi ()

  • Ja, im Arbeitsvertrag den wir zugeshickt bekommen habe steht groß und dick oben drüber ... für geringfügige Beschäftige.

    Nein, sein verstorbene Vater war kein Beamter, nun die haben die Lohnsteuerkarte von ihm weil der Betrieg das ja als Einkommen anstreichen muss.
    Er meinte das er die Lohnsteuerkarte erst am Ende des Jahres zurück bekommt. P.s. die Halbwaisenrente ist nicht nur die staatliche oder so sondern der Vater hat im Betrieb noch in die betriebliche altervorsorge eingezahlt die jetzt seinem Sohn ausgehändigt wird.( so habe ich das verstanden

    Aber notfalls gehen wir zum Finanzamt und fragen nach....:hy:

    mfg Karies
  • Ja, Halbwaisenrente ist ja nur 10% der vollen Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Elternteils + Zuschlag, da sollte man nicht viel erwarten.
    (Anspruch besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ggf. verlängert um die Wehr-/Zivildienstzeit.)

    Und komisch ist, dass die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) nicht an die Mutter geht, sondern an den Nachlass (Sohn)? Sind die nicht verheiratet?
    Soweit ich weiß wird die BAV nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, die wird liegengelassen bis der Vater in Rente gegangen wär.

    echofoxi wird bestimmt mehr wissen. :D
  • Halb- bzw Waisenrente:
    Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unabhängig vom eigenen Einkommen. Bei Schul- und Berufsausbildung oder bei Gebrechlichkeit ist die Zahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.
    Die Ableistung des Wehr- oder des Zivildienstes unterbricht zwar die Zahlung der Waisenrente, es verlängert sich aber der Anspruch über das 27. Lebensjahr hinaus um die Dauer des Dienstes. Sobald die Waise das 18. Lebensjahr erreicht hat, wird eigenes Einkommen auf die Waisenrente angerechnet.
    Sofern der Elternteil bzw. die Eltern vor Vollendung des 63. Lebensjahres verstorben sind, wird die Waisenrente um einen Abschlag reduziert.
    Die Halbwaisenrente beträgt rund zehn Prozent der auf den Todeszeitpunkt berechneten Rente des Verstorbenen, zuzüglich eines Zuschlags, der sich nach den vom Verstorbenen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten richtet.
    Vollwaisenrente wären 20%.
    Sollte man aber auf mehrere Waisenrenten Anspruch haben, wird normalerweise nur die Höchste gezahlt.

    Bei der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung/Renten-Pensionskasse/Renten-Pensionsfond) schließt der Arbeitgeber die Versicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Im Versicherungsfall erhalten die Hinterbliebenen oder der Arbeitnehmer die Versicherungssumme entweder über den Arbeitgeber (meist Post/ Beamte/Bahn) oder vom Versicherungsunternehmen.
    Im Erlebensfall erhält der Arbeitnehmer dann eine lebenslange (wichtige Klausel für Förderung) Zusatzrente, entweder vom Arbeitgeber oder dem Versicherer.
    Normalerweise wurde die Versicherungssumme an Hinterbliebene als Einmalzahlung ausgezahlt. Für den unschönen Fall, dass er seine Rente nicht erlebt, gibt der Versicherte eine frei wählbare Bezugsperson an. Macht er dies nicht, zählt im Bezugsrecht immer die gesetzliche Erbfolge.
    Um bei Riesterverträgen nicht die Förderbeiträge und Ertragsanteile zu verlieren, muss das gesamte Kapital in einen eigenen Riestervertrag eingezahlt werden.

    Häufig ist es zwischenzeitlich auch so:
    Die Hinterbliebenen erhalten bei Todesfall des Versicherten eine tarifspezifische Todesfallleistung, die als Rente ausbezahlt wird. Der Personenkreis der Hinterbliebenen umfasst den Ehegatten des Steuerpflichtigen, als auch die Kinder (für die noch Kindergeld bezogen wird). Laut Lebenspartnerschaftsgesetz ist hier auch der Lebenspartner oder Lebensgefährte gemeint.

    Die Vererbung einer betrieblichen Altersversorgung ist zwar nicht zulässig, allerdings ist die Versorgung Hinterbliebener im Todesfall eine Möglichkeit, eine erworbene Anwartschaft auch im Todesfall nicht verfallen zu lassen und Angehörigen Sicherheit zu bieten.
    Der Gesetzgeber hat jedoch Auflagen gemacht, die den Kreis der potentiellen Begünstigten einschränken. Steuerlich anerkannte Hinterbliebene sind:
    -- Die Witwe beziehungsweise der Witwer
    -- Kindergeldberechtigte Kinder bis zu maximal 25 Jahren (bei Zusage vor 2007: 27 Jahre) zuzüglich der Zeit geleisteter staatlicher Pflichtdienste, faktische Stiefkinder
    -- Der frühere Ehegatte
    -- Der Lebensgefährte, auch gleichgeschlechtlich. Für Lebenspartner gelten gewisse Anforderungen, etwa ein gemeinsamer Haushalt, eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt und eine schriftliche Bestätigung des Lebenspartners über die Bestätigung der zugesagten Leistung sowie eine namentliche Nennung des Lebenspartners.

    Nur weiterhin pauschal besteuerte Direktversicherungen mit Zusage vor 2005 machen es möglich, auch andere als die genannten Personen zu begünstigen.
    Für ein Sterbegeld von maximal 8.000 € gelten die genannten Einschränkungen ebenfalls nicht.

    Steuerkarten mit Kl1 werden bei Halbwaisenrenten für gewöhnlich an die Besoldungsstelle geschickt. Rentenkassen geben sich für gewöhnlich mit der SteuerID zufrieden. Eine zusätzliche Arbeit bedarf somit der zweiten Steuerkarte kl6. Beim Einkommensteuerjahresausgleich benötigt man beide Angaben.

    :read: So allgemeine Aufklärung erledigt

    Grundsätzlich würde ich mich erkundigen, was mit der Steuerkarte passiert und wofür sie gebraucht wird, vor allem von wem.

    Auf jeden Fall nochmal erkundigen, ob es Freibeträge für die Kl6 Steuerkarte gibt, die vorher eingetragen werden können.
    Würde mich ans Finanzamt, Rentenkasse (jeweilige Sachbearbeiter) und an denjenigen wenden, der die Steuerkarte Kl1 hat

    :boing: Ausgloggt nach so nem Text und lles nochmal.......

    mfg echofoxi
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